Immobilienkauf - Ist an der folgenden Maklerklausel etwas schädlich für den Käufer?
hallo, findet ihr in der folgenden Maklerklausel etwas schädliches?
Die Beteiligten sind darüber einig, dass das Maklerunternehmen den Vertragsschluss vermittelt/nachgewiesen hat. Der Makler soll eine Abschrift der Urkunde erhalten. Die Käufer haben sich in gesonderter Urkunde dazu verpflichtet, an das Maklerunternehmen eine mit dem Vertragsschluss fällige Vermittlungsprovision in Höhe von x,xx% des Kaufpreises - einschließlich Umsatzsteuer - zu zahlen und auf den Widerruf des Maklervertrages verzichtet.
5 Antworten
Damit wird deklaratorisch festgehalten, dass der Makler den Vertragsschluss vermittelt hat und seine Provision erhält. Außerdem wird auf ein etwaiges Widerrufsrecht verzichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision ergibt sich jedoch aus dem Maklervertrag.
ich sehe es so dass sich der Makler seine Provision entsprechend absichert, das ist alles
Das ist eine normale deklaratorische Klausel zur Maklerprovision. Ob sie für Dich persönlich schädlich ist, hängt davon ab, was Du mit dem Makler im Maklervertrag vereinbart hast. Gibt es zum Maklervertrag eine gültige Widerrufsbelehrung?
Ich sehe da auch kein Problem. In einigen Fällen wird die Maklercourtage sogar gleich mit im Notarvertrag verankert.
Du musst halt noch die umsatzsteuer mitzahlen also 19% glaub und sas der makler halt profit kriegt ohne halt steuern dafür zu zahlen weil sie ja die 19%(kann auch mehr sein) gezahlt haben
Die 19 % MWST sind beim Makler kein Profit sondern ein durchlaufender Posten an das Finanzamt..