Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen