Ihnen wird ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihnen vor Ablauf von 10 Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Meine Frage mein führerschein schon seit fast 2 monate weg ist durch die Polizei ob diese Zeit mit angerechnet wird ober ob es noch 10 Monate sind ab Zustellung des Schreibens oder ab den Tag wo mir die Polizei ihn weggenommen hat?