Muss man sich im betreuten wohnen an medikamenten pläne halten bei bestimmten umständen wie einer verordnung?

Ich bin in einem wohmheim und die Medikamente müssen in einem schrank aufbewahrt werden und zu bestimmetn uhrzeiten genommen werden laut hasuordnung. Mann kann sich seine Medikamente mitgeben lassen wenn man vorher bescheidsagt. Nun habe ich eine medikament das laut verordnung des artztes keine bestimmte einahme zeit braucht sondern einfach nur zwei mal täglich zu einer mahlzeit genommen werden muss. Ich hab den abend verpasst und musste sie nachts nehmen aber jz darf ich meine nachtmediaktion erst später nehmen und ich fühle bereits die entzugswirkungen dies ist auch nicht aus medizinischem grund sondern damit man mich noch für den abend eintragen kann. Ich kann auch nicht immer eine mahlzeit zu den zeiten vorbereiten. Nehme ich es ohne mahlzeit ein bekomme ich nebenwirkungen wie durchfall und darm schmerzen. Wie bespreche ich dies am besten mit dem betreuer wie das geregelt wird soweit schies es nich keine sonderregelung gegeben zu haben. Ausserdem frage ich imich ob es rechtlich ok ist eine medikation zu verweigern oder zu regeln trotz der umstände der verordnung vom arzt. Ich will auch meine ernährung regeln und nur essen wenn ich hunger hab das ist dann entweder mittags oder abends. Ich versuche mit einer esstörung umzugehen ich bin adipös. Ich darf die medikamente morgens mitnehmen um sie bei der arbeit zu nehmen und hier nach dem mittag zu der mahlteit oder zum mittagessen und zum abend.

Medizin, Ernährung, Recht, Betreutes Wohnen, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, Metformin, Rehabilitation, Sport und Fitness, entzugserscheinungen, Medikamentenmissbrauch
Hilfe, ich soll ein Paket zahlen was nicht angekommen ist?
  • Ich habe vor ca. einem Monat ein Paket bei der Seite SheIN bestellt, das Paket hätte am 27. August ankommen sollen und ich war bis zum 30. August im urlaub. Stadtessen wurde das Packet viel früher zugeschickt und da ich nicht da war wurde es an das Paketcenter in meiner nähe geschickt. Ich war immernoch weg und konnte es deshalb nicht innerhalb der 7 Tage frist abholen. Als ich auf SheIn geschaut habe hieß es ''Shipment sent directly from parcel center to business customer''. Ich habe dann heute eine Nachricht bekommen, dass ich noch für das Paket von Shein zahlen muss obwohl es >>nie<< angekommen ist bei mir. Ich habe daraufhin gerade bei DHL angerufen und sie meinten sie hätten das Packet zurück an den Absender geschickt, dass würde heißen das Packe sollte bereits/bald bei SheIn ankommen. Warum wollen sie aber jetzt dass ich zahle obwohl das Packet ja nicht zugestellt werden konnte und ich nichts erhalten hab, welches auch DHL bestätigen kann. Bitte helft mir, ich habe keine Ahnung was ich tun soll, weil Geld für etwas zu zahlen was ich nie erhalten habe wäre echt dumm - wenn ihr wisst wo ich das Packet abholen kann oder nicht zahlen muss, dann sgat mir das bitte. (SheIn hat keinen telefonischen Kundenservice ich habe ihnen aber eine ''Nachricht geschickt'' & sie meinen sie würden innerhalb der nächsten 24h antworten!!!)
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Teilgrundstück erwerben, dass an einer Privatstrasse angeschlossen werden muss?

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand Informationen , Tipps oder Ratschläge geben.

Undzwar haben mein Mann und ich Interesse an einem Grundstück. Das Grundstück ist allerdings noch nicht geteilt worden von dem Grundstück, dass den Eigentümern gehört.

Nachdem wir ein Verhandlungsgespräch mit den Eigentümern hatten und uns einig geworden sind, steht uns nun eine ganz andere Herausforderung bevor.

Denn das Grundstück liegt an einer Privatstrasse an.
Das Lustige (sarkastisch) ist, dass der Besitzer dieser Straße ( wohnt ebenfalls in der Siedlung) vor einigen Jahren auch das Grunstück haben wollten, allerdings kam es zu keinem Kauf aus diversen Gründen. Nun haben der Besitzer der Straße und die Besitzer des zuteilenden Grundtücks übel Streit miteinander.

Das Problem jetzt ist, dass wir Geh-, Fahr,- und Erschliessungsrechte bräuchten um das Grunstück zu teilen und generell mal irgendwann darauf zu bauen ! Und der Besitzer der Straße ist zurzeit überhaupt nicht gut auf diese Situation zu sprechen...

Mich würde jetzt interessieren, ob es noch eine andere Möglichkeit gebe, an das Gehweg etc Recht zu kommen ?
Die Nachbarn am Ende der Siedlung (Sackgasse) haben sich beispielsweise unter sich geeinigt, dass der eine einen Teil vom anderen (Flurstück) abkauft. Das ist wohl in Ordnung gewesen.
Als ich mich beim Bauamt informiert habe , kam die Antwort, dass wir beispielsweise von allen Flurstücken quasi eine Teil abkaufen müssten( ganz schön viel Geld bei 8 Flurstücken...).

Jetzt sind wir bisschen ratlos. Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch Ähnliches erlebt und kann sich hierzu mal äußern. Würde mich sehr freuen

Die rot markierte Fläche wäre das Grundstück das uns interessiert.
Das Haus mit den schwarzen Punkt ist das Haus der Eigentümer des Grundstückes.
Das Haus mit dem blauen Punkt zeigt den Eigentümer der Privatstrasse.
Die gelb markierte Fläche zeigt den Verlauf der Privatsstrasse.

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Recht, Grundstück
Wertvolles Paket nicht erhalten, kann ich angezeigt werden?

Hallo!

Ich habe online einen Artikel bestellt, welcher einen 4 stelligen wert hat, in der Sendeverfolgung wurde klar angegeben, dass paket nur persönlich und mit Ausweis entgegen genommen werden darf! Leider musste ich an diesem Tag arbeiten und hoffte darauf, dass der Paketdienst erst am Nachmittag das Paket zustellt!

Ich bekam dann gegen Mittag die Mail, dass das Paket zugestellt wurde! Als ich nach hause kam, fand ich werder Paket, noch einen Beleg, dass das Paket in einer Filiale abholbereit wäre!

Ich meldete dies sofort der Firma, bei der ich die Bestellung getätigt habe! Ich bekam sofort den Betrag zurück erstattet und dachte, dass alles geklärt ist!

Dies war im Juni, letzte Woche kam dann ein Anruf vom Fahrer des paket Dienstes, dieser gab mir nochmals zu verstehen dass er das Paket geliefert habe.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf des Paket Unternehmens, dieser sagte mir ebenfalls, dass das Paket abgegeben wurde und das gps des Paketes an meiner Adresse getrackt wurde. Allerdings wurde in der gesamten Nachbarschaft kein Paket für mich abgegeben und auch ich habe nie ein Paket entgegenkommen bzw haben sie auch keine Unterschrift von mir!

Der Paketdienst "droht" nun dass das ganze angezeigt wird! Auch wenn ich niemals ein Paket erhalten habe, habe ich nun ein mulmiges Gefühl, dass ich angezeigt werde bzw irgendwann die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht....

Kann mir jemand sagen ob ich dafür haftbar gemacht werden kann bzw wie nun der weitere Verlauf sein wird!?

Besten Dank, ich hab schon komplettes Kopf Kino im Moment!

Versand, Recht, Paket
Einspruch einlegen per Email?

Gutentag. Ich habe per email Einspruch zu einem bußgeld Bescheid eingelegt und würde nun gern wissen wer im recht liegt. Folgendes wurde geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen X ein.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Amtsgerichts:

Sehr geehrter Herr X,

der Einspruch per Mail ist unzulässig. Beachten Sie hierzu bitte die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite Ihres Bußgeldbescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau X,

Da sie mir ihr beweisbild auf diese email gesandt haben ist eindeutig zu erkennen dass dies meine email Adresse ist.

§ 67 OWiG bestimmt, dass der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, zu erheben ist.

Dem Gebot der schriftlichen Einspruchseinlegung i.S.d. § 67 OWiG ist auch dann Genüge getan, wenn der Einspruch per E-Mail übermittelt wird. Auch bei einer E-Mail kann die Verwaltungsbehörde erkennen, welche Erklärung abgegeben wird und von wem diese herrührt.

Das Argument, dass eine E-Mail auch Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet, die Identität des Erklärenden erschlichen oder missbräuchlich genutzt werden könne und E-Mail-Adressen sehr oft nicht den Klarnamen enthalten, kann nicht überzeugen. Die besonderen technischen Risiken eines Kommunikationsmittels dürfen nicht generell dem Bürger angelastet werden. Das Risiko, dass die als Erklärender ausgewiesene Person in Wahrheit überhaupt keine Erklärung abgegeben hat, mithin ein Missbrauch durch einen Dritten vorliegt, besteht unabhängig von der Übermittlungsform. Die Nutzung einer Fantasie-E-Mail-Adresse führt auch zu keiner anderen Bewertung, denn nicht der Absender, sondern der Erklärende muss aus der Erklärung ersichtlich sein. Das Übermittlungsrisiko sowie das Risiko von Missverständnissen fallen dem Betroffenen, wie auch bei den anderen Übersendungsarten, anheim.(Verfleichsfall:LG Mosbach, Beschluss vom 30.08.2018, Az. 1 Qs 22/18)

Wie bereits in der letzten email übermittelt , lege ich Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid ein.

Mit freundlichen Grüßen, X

Antwort des Amtsgerichts:

Sehr geehrter Herr X,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde ist der Einspruch per Mail unzulässig.

Gegen den Bußgeldbescheid von 25.08.2020 haben Sie per eMail vom

07.09.2020 Einspruch eingelegt. Nach der Rechtsbehelfsbelehrung ist ein

Einspruch per eMail nicht zulässig.

Sie können den Einspruch innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich

(auch per Fax), telefonisch oder zur Niederschrift einlegen.

Rein vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein unzulässiger

Einspruch kostenpflichtig verworfen werden muss.

Die Stadt X stellt zur Zeit keinen Zugang für elektronisch

signierte oder für verschlüsselte elektronische Dokumente bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bitte verzichtet auf nutzlose Kommentare, ich möchte wissen wer im recht ist mehr nicht.

Recht, Amtsgericht

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