Unfall beim ausparken?

8 Antworten

Wenn das Fahrzeug an einer Stelle geparkt war, wo keine Parkbucht ausgewiesen ist und du beim Ausparken durch das falsch geparkte Fahrzeug behindert worden bist, kann hier ein Mitverschulden des Fahrzeugführers vorliegen. Dadurch müsste auch der Fahrzeugführer einen Teil des Schadens tragen. Wenn das Fahrzeug aber korrekt geparkt war, spielt die Tatsache, dass der Fahrzeugführer auch an einer anderen Stelle hätte parken können, keine Rolle.

Wie hoch der Schaden ist, kann man als Laie nur schwer einschätzen. Es ist zu empfehlen, den Schaden (bzw. die Berührungsstelle) aus mehreren Perspektiven zu photographieren, um belegen zu können, dass keine Kratzer oder Dellen entstanden sind. Im Zweifel müsste der Schaden und die Schadenshöhe von einem Gutachter festgestellt werden.

Wichtig bei solchen Parkplatzunfällen: Auch so ein Unfall mit ausgeschaltetem Motor stellt in der Regel einen Unfall nach § 142 StGB dar. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter einfach, macht er sich ggf. strafbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Lkz06 
Beitragsersteller
 10.09.2020, 15:17

Vielen Dank! Sie konnten mir sehr weiter helfen

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Und, wenn donnert bezahlt, zu was hast Du denn eine Versicherung?

Dein Berater/Makler/Onliner hat das bestimmt auch schon so gesagt, denn der kennt doch das, was er Dir verkauft hat, und die Damen und Herren mit dem Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du, da du gefahren bist und somit auf ein Auto gestoßen das steht, die Frau kann dir den Schaden anrechnen lasse, auch wenn sie möglicherweise nicht richtig geparkt hat :)


Amalia95  10.09.2020, 15:01

Genau, denn sie hat gestanden und somit nicht mehr richtig am Verkehr teilgenommen.

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So ein Auto, dass direkt hinter einem steht, kann man auch leicht übersehen.

Ob sie falsch geparkt hat oder nicht, spielt absolut keine Rolle.

Erstmal darf man aderer Leute Eigentum nicht beschädigen, egal ob das nu richtig oder falsch abgestellt wurde.

Aber das mit dem "erheblichen Schaden" musste nicht auf dir sitzen lassen, den kann man nicht anrichten indem man ein Moped zurück schiebt.

Sollte der Eigentümer des "zestörten" Fahrzeugs aber auf Schadenersatz bestehen muss die Polizei geholt werden-(auch auf einem nichtöffentlichen Parkplatz), wenn sich die Sache so zugetragen hat wie du sie schilderst wird sie dem Unfallgegener schon sagen wos lang geht, bzw. wird er die Anschuldigung zurücknehmen.