Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst - gilt eine Dienstvereinbarung?
Guten Morgen,
ich bin seit dem 01.08.20 im öffentlichen Dienst eingestellt. Mein Vertrag ist befristet und ich befinde ich mich noch in der Probezeit. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zu Kündigungsfristen, deshalb gehe ich davon aus, dass hier die Kündigungsfristen des öffentlichen Dienstes gelten - die nach meinen Recherchen in der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende betragen.
Das würde mir gut passen, denn ich habe mich mittlerweile für eine andere Stelle entschieden, die ich bereits am 01.10.20 antreten könnte, sodass ich bis zum 15.09. kündigen möchte.
Jedoch habe ich eine Dienstvereinbarung unterschrieben, in der "Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden" vermerkt ist. Kann mir jemand sagen, ob diese Dienstvereinbarung über den allgemein festgelegten Kündigungsfristen des öffentlichen Dienstes steht?
Vielen Dank :)
3 Antworten
Nein, die Kündigungszeit der Dienstanweisung bezieht sich nur auf deren Kündigung, wenn du aber weiter im ÖD bleibst. Für die Kündigung der Stelle gelten die im Tarifvertrag festgelegten Vereinbarungen.
Diese Dienstvereinbarung wird wohl aufgehoben, wenn du dort nicht mehr beschäftigt bist.
Ist im Grunde nix anders als eine Betriebsvereinbarung (nur eben im öffentlichen Dienst).
Während der Probezeit gilt die Kündigungsfrist von 2 Wochen. So kannst Du also locker zum 30.09. kündigen.
Die Dienstvereinbarung greift erst nach der Probezeit.