Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst - gilt eine Dienstvereinbarung?

3 Antworten

Nein, die Kündigungszeit der Dienstanweisung bezieht sich nur auf deren Kündigung, wenn du aber weiter im ÖD bleibst. Für die Kündigung der Stelle gelten die im Tarifvertrag festgelegten Vereinbarungen.


saskia172 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 07:26

Dankeschön!

Diese Dienstvereinbarung wird wohl aufgehoben, wenn du dort nicht mehr beschäftigt bist.

Ist im Grunde nix anders als eine Betriebsvereinbarung (nur eben im öffentlichen Dienst).


saskia172 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 07:25

Vielen lieben Dank, das ist super!

Während der Probezeit gilt die Kündigungsfrist von 2 Wochen. So kannst Du also locker zum 30.09. kündigen.

Die Dienstvereinbarung greift erst nach der Probezeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung