Verkäufer erstattet nicht nach Widerruf?

3 Antworten

Dürftest du über PayPal das Geld nicht problemlos zurückbuchen können? Wnen ja, dann würde ich davon Gebrauch machen.

Ansonsten würde ich einen Anwalt einschalten. Eine Mahung ist bereits erfolgt und eigentlich sowieso unnötig, da der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug kommt.

Ich heme an, dass deutsches Recht angewandt wird, genaueres müsste sich aber auch Rom-I-Verordnung §§ 4-8 ergeben.


NoName08154711  11.09.2020, 16:34

Man kann bei PayPal kein „Geld zurückbuchen“, auch wenn dieses Ammenmärchen scheinbar nicht aus der Welt zu schaffen ist.

Man kann innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen und einen nicht erhaltenen oder einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden, die sind hier aber längst um.

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Destranix  11.09.2020, 16:38
@NoName08154711

Scheint tatsächlich so zu sein.

Eine Rückbuchung würde lediglich über die Bank funktionieren.

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NoName08154711  11.09.2020, 16:43
@Destranix

Nein, auch das würde nicht funktionieren:

Berechtigte Lastschriften - und um eine solche handelt es sich hier - lassen sich nur 8 Wochen lang zurückbuchen, auch die sind natürlich ängst vorbei; außerdem würde man dann nicht dem Verkäufer das Geld wegnehmen, sondern PayPal.

Und die reagieren auf sowas völlig humorlos, sperren den Account und treiben das Geld per Inkasso wieder ein.

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gerdbauer 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 16:45
@Destranix

Ja wenn die Bank nun aber das Geld zurückbucht, dann habe ich direkt Paypal am Hals oder nicht?

Schließlich können die ja nur das Geld, dass an Paypal ging zurückbuchen, weil das Geld ja Paypal an den Shop zahlt und mir dann vom Konto abzieht?

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Destranix  11.09.2020, 16:46
@NoName08154711
Berechtigte Lastschriften - und um eine solche handelt es sich hier - lassen sich nur 8 Wochen lang zurückbuchen

Das dürfte doch von der jeweiligen bank abhängen, oder nicht?

außerdem würde man dann nicht dem Verkäufer das Geld wegnehmen, sondern PayPal.

Na ich meine eigentlich die Art von Rückbuchung, die Paypal selbst auf einigen Seiten nennt. Ich hatte mir dazu gerade etwas durchgelesen und nahm an, dass damit die Rückbuchung durch die Bank gemeint ist.

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NoName08154711  11.09.2020, 16:47
@gerdbauer

Nochmal:
Die Bank kann, darf und wird das Geld nicht zurückbuchen, weil das absolut gesetzwidrig wäre.

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Destranix  11.09.2020, 16:49
@gerdbauer

Siehe:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/security/sell-chargebackfaq

Was passiert mit dem Geld des Verkäufers im Falle einer Kreditkartenrückbuchung?
Der Vorgang bei einer Kreditkartenrückbuchung sieht wie folgt aus. Die Bank des Käufers bucht das Geld bei der PayPal-Händlerbank ab. Die PayPal-Händlerbank bucht wiederum das Geld von PayPal ab.
PayPal sieht sich gezwungen, das Geld des Verkäufers einzuziehen, wenn die PayPal-Händlerbank den Kreditkartenrückbuchungsbetrag abhebt. Sollte der Konflikt zu Gunsten des Verkäufers entschieden werden, wird PayPal den strittigen Betrag dem Konto des Verkäufers gutschreiben.
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Destranix  11.09.2020, 16:51
@NoName08154711

Das ist wieder ein anderer Punkt. Das dürfte nur im rahmen des möglichen erfolgen.

Einen Gesetzesverstoß sehe ich nicht unbedingt. An sich schuldet der Schuldner das Geld dem Fragesteller. Wie die rechtliche Lage aussieht, müsste ich selbst noch nachschauen.

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Destranix  11.09.2020, 16:52
@NoName08154711

Das ist ja hier sowieso garnicht anwendbar, da die Abbuchung nicht unrechtmäßig war.

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gerdbauer 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 16:52
@Destranix

Das geht, soweit ich das sehe doch aber nur bei Kreditkarten?

Bei mir war das aber eine Lastschriftzahlung übers Girokonto. Und die sind doch nur 8 Wochen möglich.

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Destranix  11.09.2020, 16:55
@gerdbauer

Ja, wie gesagt. Das wäre nur eine Option, wenn es möglich ist.

Wenne s nicht möglich ist, sind die entsprechend genannten alternativen Vorgehensweisen anzuwenden.

Sprich, einen Anwalt anzuschalten.

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Wie bei jeder unbezahlten Forderung musst du dein Geld im Zweifel einklagen. Wenn das Angebot, das du in Anspruch genommen hast, auch auf deutsche Kunden ausgerichtet war (z.B. deutsche Domain, deutschsprachige Website), dürfte der Gerichtsstand an deinem Wohnort sein.

Problematisch wird eher sein, einen deutschen Zahlungstitel im Ausland zu vollstrecken - wobei das innerhalb der EU noch gehen sollte. Wenn das Unternehmen nichts hat, oder nicht aufzufinden ist, kannst du aber wenig tun.

Ich habe vor fast 2 Jahren eine Vorbestellung bzw Pre-Order bei iq 2 getätigt...

Hast Du auch vor 2 Jahren per PayPal bezahlt?
Dann kannst Du keinen Käuferschutzfall mehr eröffnen, weil die Frist von 180 Tagen längst vorbei ist.

Paypal rät mir dazu Anzeige zu erstatten.

Die wird im Sande verlaufen und bringt Dir Dein Geld nicht wieder.

Es handelt sich dabei wohlgemerkt um ein niederländisches Unternehmen.

Dann musst Du Dein Geld grenzüberschreitend einklagen, ungewisser Ausgang, Kostenrisiko bei Dir.


gerdbauer 
Beitragsersteller
 11.09.2020, 16:40

Ja das ist klar, dass das abgelaufen ist. Aber andere Kunden haben zb ihren Kreditkartenanbieter kontaktiert, der das dann wohl zurückgebucht hat, deshalb hatte ich bei Paypal angefragt, ob das auch dort irgendwie möglich ist.

Ok das heißt also bei einem Betrag von 300 € lohnt sich das wohl eher nicht, weil ich vllt nur noch deutlich höhere Zusatzkosten habe?

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NoName08154711  11.09.2020, 16:46
@gerdbauer

So ist es.

Wirf dem guten Geld nicht noch schlechtes hinterher und betrachte das Ganze als Lehrgeld.

Wieder ein gutes Beispiel dafür, dass man PayPal nicht als Rundum-Sorglos-Versicherung ansehen darf.

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