Erbengemeinschaft, Grundstück, Grundbuch, Austragung?

4 Antworten

Er kann Ihnen seinen Anteil als Schenkung oder zu einem bestimmten Kaufpreis für den Anteil in notarieller Form übertragen.

Grundstücksgeschäfte müssen GRUNDSÄTZLICH notariell abgewickelt werden.

Müssen wir dafür einen Notar bemühen und ggf. einen Kaufvertrag aufsetzen?

Ja, nennt sich aber nicht Kaufvertrag, sondern Erbauseinandersetzungsvertrag. Ist notarielles Standardgeschäft und geht schnell.

Geht nicht ohne Notar und kann als Schenkung deklariert werden