kein Wegerecht vorhanden?
hallo zusammen,
wir haben ein kleine Doppelhaushälfte mit einem seperaten Grundstuck was aber vor dem Haus des anderen Doppelhauses liegt. hierzwischen liegt ein kleiner Weg der zu unseren Grundstück fuhrt.Dieser Weg gehört aber den Nachbarn mit den wir vom anfang an verstritten sind . Die letzten 4 Jahre haben wir neutral nebeneinander gelebt keine Gruß und böse Worte. Gestern abend nach der Arbeit komme ich heim und sehe das der Nachbar Tagsüber einen festen Zaun instaliert hat . Dies war der einzige Durchgang für uns um an unsere Grundstück zu gelangen. Das schlimme ist das hierauf kein Wegerecht eingetragen ist. jedoch seid Jahrzenten aber als dieser benutzt wird. Wir stehen noch so unter Schick und sind fassungslos. Was können wir tun. Reden nutzt nix . Danke im vorraus
was haltet ihr davon wenn meine guten Nachbarn mir erlauben ein provisorischen Zaun um ihre Grundstücke zu bauen. Dann habe ich keine Möglichkeit auf mein Grundstück zu kommen und ich kann den bösen Nachbarn auf Notwegerecht verklagen. Wie muß der Zaun aussehen?
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Lageskizze mit beiden Haushälften, Grundstücksgrenzen, Weg des Nachbarn und öffentlicher Strasse könnte hilfreich sein. Was heißt "vor dem Haus des Anderen"? Dichter an der Straße?
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die Grundstücke sind versetzt. und es handelt sich um ein Gartenstück hinterm Haus
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Was heißt Weg des Nachbarn? Verläuft der über Eurem Grundstück?
Seit wann nutzt Ihr das nicht eingetragene Wegerecht? Wer hat zuletzt gekauft?
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unser Grundstück liegt quasi vor seinem Haus. hierzwischen ist dieser Weg den er zu gemacht hat.
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Stell doch einfach eine Skizze ein
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ok ich seh mal nach
6 Antworten
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Wenn euer Grundstück anders nicht erreichbar ist, steht euch ein Notwegerecht zu.
Außerdem könntet ihr euch erkundigen, ob es im Baulastenverzeichnis eine Eintragung gibt, denn üblicherweise wird die benötigt, damit so ein Haus - das ansonsten keinen eigenen Zugang hätte - überhaupt gebaut werden darf.
Soweit ich mich erinnere, kann man aufgrund dieser bestehenden Baulast ein Wegerecht verlangen, da damit ja der Eigentümer des Nachbargrundstücks gegenüber der Gemeinde sein Einverständnis der Nutzung des Weges dokumentiert hat - aber das solltet ihr mit einem Anwalt klären.
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da hättet ihr wirklich drauf achten müssen, dass das Wegerecht eingetragen ist, vor dem Kauf. Hab das mal bei ner Garage mitbekommen, die konnten die dann auch nicht mehr benutzen, nur noch als Gartenbude. Nimm dir einen Rechtsanwalt und lass die Situation bewerten. LG
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Dann muss wohl ein neuer Weg her.
In unserer Nachbarschaft ging das auch immer so, über das Gemeindegrundstück.
Dann begann ein Neubau, und der Bürgermeister setzte einen Zaun.
Kein Zugang mehr zur Straße, die Nachbargrundstücke geben keinen Zuweg ab. Aus wars mit dem Bau.
Die Gerätschaften wurden nach vielen Gerichtsverfahren mit einem Kran wieder auf die Straße gesetzt.
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Und das Grundstück ist such von keiner anderen Seite zugänglich?
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doch aber diese ist der einzige Weg. müßte dan über ein anderes privates Grundstück drüber. Dies ist ein Wirtschaftsweg der jahrzente besteht
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Bevor ihr euch strafbar macht wendet euch an die Gemeinde oder nehmt euch einen anwalt den selbst ohne wegrecht habt ihr ein recht euer Eigentum beteten zu können!
Außer einem wegrecht gibt es ja zb auch ein Nutzungsrecht was man in eureren Fall nicht untersagen könnte!
leider nicht