Muss ich die Fahrschule bezahlen obwohl kein Vertrag unterschrieben wurde?
Hallo zusammen.
Vor mehreren Wochen wollte ich mich für die Fahrschule anmelden und war auch vor Ort. Wir haben überden allgemeinen Ablauf geredet und wie viel es kosten wird. Darauf hin haben ich einen Vertrag bekommen und sollte den unterschreiben lassen und zur 1 Stunde mitbringen. Jedoch war dies in der 1 Woche nach den Sommerferien und jetzt habe ich gemerkt dass ich diese fahrschule nicht besuchen kann da die Theoriestunden sehr ungünstig liegen (bezogen auf den Stundenplan). Ich habe eine Zahlungsaufforderung für den Grundbetrag bekommen jedoch keine Dienstleistung in Anspruch genommen oder den Vertag unterschrieben abgegeben. Die Frage ist : muss ich den Grundbetrag trotzdem bezahlen?
3 Antworten
Ich habe das jetzt alles gelesen hier.
Du solltest deine Eltern mit ins Boot nehmen, und die müssen am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass kein unterschriebener Vertrag vorliegt und du als Adressat (nehme ich mal an, das ging an dich) ohnehin minderjährig bist.
Sei froh, dass du dort weg bist, scheint mir nicht seriös zu sein, nachdem ,w as du jetzt erlebst mit denen,
ja leider stimmt das mit den Nachlässigkeiten. Nur sehr spannend, dass der Chef dann die Zeit hat sofort eine Rechnung zu senden. Bei allem Respekt vor Kleinstbetrieben - hier Zeit zu haben zu seinem eigenen Profit spricht Bände. Ich kenne einige kleinere Betriebe, da läuft das anders wenn es um den Kunden geht.
das mit Einschreiben mit oder ohne Rückschein ist immer wieder eine Diskussion hier. Ich selber gehe da lieber auf Nummer sicher....die Sendungsverfolgung dazu ist mir in so einem Fall zu wenig. Aber es gibt auch Einschreiben mit eigenhändiger Unterschrift - da kann man das im Internet verfolgen.
Nur sehr spannend, dass der Chef dann die Zeit hat sofort eine Rechnung zu senden
Es geht um den Aufwand, der betrieben werden muss, um zu prüfen, ob der Vertrag zurückgekommen ist. Wenn das z. B. nur in einem Prozent der Fälle so ist, ist der Aufwand viel höher ... und wie oft das vorkommt, wissen wir alle hierzuforum nicht.
das mit Einschreiben mit oder ohne Rückschein ist immer wieder eine Diskussion hier. Ich selber gehe da lieber auf Nummer sicher
Die "Nummer sicher" ist das Einwurf-Einschreiben. Die anderen Einschreibe--Formate sind halt leicht "manipulierbar" durch z. B. vorgetäuschte Abwesenheit. Mehr Sicherheit bringt die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Dass Du Dich grob vor Ort informiert und mündlich gesagt hast, Du würdest gern die Fahrschule besuchen, ist nur eine Absichtserklärung. Die letzte Entscheidung kannst Du aber natürlich erst treffen, nachdem Du auch das Kleingedruckte gelesen hast. Sonst wäre es ja überflüssig, dass Du von der Fahrschule ein schriftliches Vertragsangebot erhältst.
Ein zusätzlicher schriftlicher Vertrag ist natürlich nicht überflüssig, er bietet den Parteien einen zusätzlichen Nutzen. Gleichwohl bedarf es seiner nur in den wenigsten Fällen.
Das kommt drauf an, ob bereits ein Vertrag geschlossen wurde.
wurde nicht, steht doch oben.
Minderjährig und nix unterschrieben. Deine sog. Willenserklärungen werden hierbei vor Gericht (auch wenn es um einen Vollährigen gehen würde) nicht stand halten. Wenn das alles bereits ein Vertrag wäre, der juristische Gültigkeit hat, dann bräuchte man ja nix schriftliches. Um überhaupt deine sog. Willenserklärung hier durchzuboxen, bräuchte man auch Zeugen,. Ob die bei sowas dann überhaupt maßgeblich sind, wage ich dann zu bezweifeln. Hier geht es um mehr, als den Kauf einer Ware, wo evt. mündliches Gültigkeit hat.
Von minderjährig steht in der Frage nix.
Ob der Vertrag vor Gericht standhält, ist vollkommen wumpe. Das ist nicht das Kriterium für einen Vertrag.
Nach deiner Argumentation müsste jeder Vertrag schriftlich geschlossen werden. Das ist offenkundig Unsinn.
Du hast einfach von Vertragsrecht keine Ahnung.
besser ohne Rückschein
Zudem besser nicht nur erklären, dass kein Vertrag vorliegt, sondern auch behelfsweise widersprechen (nicht mit widerrufen verwechseln), da noch minderjährig.
Die Nachlässigkeiten sind inzwischen normal. Bei kleineren Unternehmen halte ich das sogar noch für nachvollziehbar, weil es keine eine Kraft für die Abrechnung gibt, sondern der Chef die Aufgabe neben der eigentlichen Tätigkeit durchführt.