Eine Mietwohnung soll verkauft werden, Besichtigungstermine sind vereinbart. Der Vermieter/Verwalter/Makler untersagt dem Mieter, Mängel gegenüber dem Kaufinteressenten währender der Besichtigung anzusprechen.

Das darf er aber nicht, oder?

Was aber, wenn sich der Mieter ans "Redeverbot" hält und Mängel gegenüber dem Interessenten wissentlich verschweigt?