Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Einfluss auf ZÜP nach nach §7 LuSiG?

Guten Tag,

folgende Situation:

Ich, heute 19 Jahre wurde in der Vergangenheit zu 2 verschiedenen Jugendstarfen verturteilt:

1. Verurteilung mit 15 Jahren zu Sozialstunden wegen Bestellbetruges.

2. Zum Tatzeitpunkt noch Jugendlich: 40 Sozialstunden aufgrund eines Chats mit Verschicken von Bildern mit einer Minderjährigen.

Wie gesagt waren alles ''Verurteilungen'' nach Jugendstrafrecht und ''nur'' Sozialstunden. Vorbestraft bin ich auch nicht und ein tadelloses Führungszeugnis habe ich ebenfalls.

Mir stellt sich schon seit Wochen die Frage, wie die Chancen stehen, eine Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG in diesen Fall zu bestehen, für den Beginn der PPL(A) Lizenz. Die ZÜP wurde von meinem AL bereits beantragt und ich habe mich beim Luftamt in München auch schon erkundigt. Schnell bekam ich eine Antwort mit dem Hinweis, dass noch auf die Rückantwort anderer Behörden (vermutlich in diesem Fall vom Gericht) gewartet wird. Daraufhin habe ich heute angerufen und mir wurde mitgeteilt, ich solle per E-Mail alle Unterlagen der Gerichtsverhandlungen, aus denen man entnehmen kann, wie das Ganze ausging und zu welchen Strafen ich ''verurteilt'' wurde. Danach wollen die entscheiden.

Im Internet liest man immer nur, das Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, wenn man aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen(Arrest) verurteilt wurde. Das alles ist bei mir ja offensichtlich nicht der Fall. Auch hatte ich noch nie etwas mit Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss, Alkohol, Raub, Diebstahl etc. zu tun.

Wie stehen die Chancen aus, die Zuverlässigkeitsprüfung zu bestehen? Ich mache mir ehrlich gesagt schon etwas Sorgen, da man immer viel davon hört.

Vielen Dank!

Recht, Psychologie, Zuverlässigkeitsüberprüfung