Was steht alles in der Führerscheinakte drin?

1 Antwort

Auch anderere Straftaten können in der FS-Akte auftauchen, entweder weil die Polizei gemäß §2 (12) StVG Meldung macht:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

oder weil die FsSt ein Führungszeugnis fordert.

Grundsätzlich können Straftaten, die auf ein hohes Aggressionspotential hinweisen (wie zB gefährliche KV) und die im Zusammenhang mit der EIGNUNG zum Führen eines Kfz stehen (NICHT mit dem tatsächlichen Führen!) durchaus zu einer MPU und danach zum Entzug der FE führen, siehe §11 (3) FEC:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden, [...]
6.bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7.bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,

Daher am besten Termin bei der FsSt zur Akteneinsicht machen, dann weißt Du genau was drin steht.