Freund von Anzeigensteller ist Polizist - ist das Befangenheit?
Wenn man von jemanden (fälschlicherweise) angezeigt wird und herausfindet, dass einer der Polizisten, der die Anzeige verwaltet, der Freund/Lebensgefährte der Anzeigenstellerin ist, ist dass dann nicht illegal? Der Polizist müsste sich wegen Befangenheit aus dem Fall zurück ziehen?
8 Antworten
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Ein Polizist kann nicht befangen sein, das geht rechtlich gar nicht.
Nur ein Richter kann das sein.
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Klar ist das Befangenheit. Was manche Leute hier schreiben ist sehr traurig, keiner hat Wissen aber große backen machen.
Hier die Erklärung:
Ein Grund nach Absatz 1 liegt in der Regel vor, wenn die Beamtin oder der Beamte
- 1.
- selbst durch die zu verfolgende Straftat verletzt ist oder der Tat verdächtigt wird,
- 2.
- Ehegattin oder Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vormundin oder Vormund oder Betreuerin oder Betreuer der beschuldigten oder verletzten Person ist oder gewesen ist,
- 3.
- mit der beschuldigten oder verletzten Person in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war oder
- 4.
- in der Sache als Richterin oder Richter, Polizeibeamtin oder Polizeibeamter oder Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig gewesen ist.
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Der Polizist entscheidet oder urteilt ja nicht, sondern nimmt auf, protokolliert und leitet weiter, etc.
Das geht schon in Ordnung so.
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Wenn der Polizist von berufswegen mit weiteren Abklärungen beauftragt oder befasst ist, dann könnte man Befangenheit vermuten. Mehr aber nicht.
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Der Polizist schreibt auf, was die Strafantragssteller ihm sagen. Danach unterschreiben beide für die Richtigkeit des Protokolls. Der Polizist ist da nicht befangen.