Recht auf Anklage gegen Arzt/ Krankenhaus?

Hallo,

Folgendes Beispiel:

Ein zu dem Zeitpunkt des Unfalls 40 jähriger Mann wurde in das Krankenhaus eingeliefert und blieb dort zur Beobachtung. Sein Zustand verschlimmerte sich von Tag zu Tag. Seine Frau teilte ihre Beobachtungen den Ärzten mit und auch die sahen die Veränderungen doch sie unternahmen nichts. Ein Beispiel für eine Veränderung war das der Bauch des Mannes immer dicker/ geblähter wurde und es zu weiteren Problem mit dem Darm usw. Kam. Er verlor viel an Gewicht und wurde durch die Schmerzen immer abwesender und es kamen weiter Sachen hinzu. Die Ärzte unternahmen immer noch nichts. Dadurch kam es dann zu einer lebensgefährlichen Situation für den Mann. Er wurde operiert und hat nach circa 7/8 Jahren immer noch mit den Folgen, wie Essunverträglichkeiten, Durchfall und weitern Darm und Bauch Problemen zu kämpfen. Eine weitere op steht dieses Jahr an da sich sonst eine weitere gefährliche Situation entwickeln kann.

Beweise:

- Es gibt die Daten der vorgenommenen Behandlung

- Fotos des Mannes auf denen die deutlich zu erkennenden Veränderungen zu sehen sind

Frage:

Der Mann hat bis 2023 ein Recht darauf sich wegen der Behandlung zu beschweren usw. Anfangs war der Grund das Krankenhaus bzw den Arzt nicht zu verklagen das dies eine zu belastende und zeitaufwändige Situation für denn Mann gewesen wäre.

Nach ein paar Jahren war der Grund das die Erfolgschancen bei so einer Anklage sehr gering sind, das es sich über Jahre hinzieht und das die Kosten für die Verhandlung eventuell selbst übernommen werden müssen.

Nun meine Frage, hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Hattet ihr Erfolg mit eurer Anklage?

Falls sich jemand in diesem Bereich auskennt, gibt es überhaupt Erfolgschancen für diesen Fall? Kann man die betroffenen auf Schadensersatz verklagen oder ähnliches?

Gilt in diesem Fall überhaupt ein Behandlungsfehler oder ähnliches? Also unter welchen Bereich würde das fallen?

Und wie hoch wären die Chancen auf einen Erfolg? Oder gibt es andere Alternativen?

Danke schonmal im voraus.

VG

Recht, Behandlungsfehler, Gesundheit und Medizin, Rechtsfrage, verklagen
Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Haftungsfrage bei Schäden durch Nachbarskinder?

Ich habe Eigentum an einem Reihenhaus inkl. Stellplatzfläche für 2 PKWs.

Der Platz grenzt unmittelbar rechts und links an die Stellplätze  

meiner Nachbarn B und C. Diese Dreiparteien-WEG-Stellplatzfläche grenzt unmittelbar an C's Grundstück.

Nachbar D hat stückweit entfern seinen eigenen Stellplatz.

Die Nachbarschaft ist angespannt. 

Nun spielen die 14 Jährigen Kinder von C und D ab und an Fußball auf der gemeinsamen Stellplatzfläche

zwischen und um meine beiden PKWs, oder es werden "Fahradrallys" veranstaltet. 

So auch an einem späten Sonntagnachmittag.

Am Folgetag bemerke ich mit meiner Frau, dass die hintere Stoßstange des zweiten Wagens auf "Fahrradhöhe" schürf- und Kratzspuren aufweist. Dieser Wagen wurde seit einer Woche nicht bewegt. Wir sind uns sich ziemlich sicher, dass an dem Sonntag die Kratzer nicht da waren. Auch auf den vor einer Woche gemachten Fotos sind die Kratzer nicht zu sehen.

Ich habe nun meine Nachbarn C und D unmittelbar auf den Schaden hin angesprochen. 

Beide befragen ihre Kinder, die angeben nicht in der Nähe des Wagens gespielt zu haben.

Ich halte daraufhin den Kindern vor, sie beim Spielen neben dem Wagen an dem Sonntag gesehen zu haben.

Die Nachbarn weisen die Schadensersatzansprüche zurück. 

Wir möchten einerseits die angespannte Lage nicht noch verschärfen, andererseits auch nicht auf dem Schaden in Höhe von ca.100€ sitzen bleiben.

Andere Kinder halten sich in der Regel nicht auf der Fläche auf, Montag war ja auch Schultag.

Nun stellt sich die Frage: belassen und hoffen, dass nix schlimmeres passiert oder jetzt sich anwaltlich beraten lassen.

Kinder, Recht, Auto und Motorrad
Ware zurück geben Händler weigert sich?

meine Lieben,

ich habe am 01.02.2022 einen Tisch sowie bei Türknaufe bei Sklums gekauft.

Die Versand Zeit „betrug“ 24-72 Stunden, leider wurde die Wäre erst nach 11 Tagen verstand.
dazu sollte der Verstand auch noch weitere maximale 10 Tage Dauern, im Endeffekt wurden dann die Türgriffe am 25.02. geliefert, vom Tisch fehlte jede Spur. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon mehrmals bei Sklum angerufen würde aber immer vertröstet.

Dann habe ich eine Frist gesetzt, falls der Tisch bis dahin nicht kommt, ich vom Kauf zurücktrete. Darauf würde gar nicht reagiert

Dann ein paar Tage später kam als Antwort ich soll es über mein Kundenkonto beantragen.Da ich die Türgriffe zurückgeben möchte.

Dies tat ich auch, ich solle aber Bilder hochladen vom Versandkarton welchen ich leider nicht mehr habe. ( Nachdem die Türgriffe kam, dachte ich der Tisch kommt auch noch)

Ich bekam nur die Antwort, dass meine Reklamation zur Kenntnis genommen wurde aber ohne Original Versandkarton würde dies nicht gehen…

Jetzt habe ich aber gelesen, dies ist eigentlich nicht rechtens. Denn jetzt möchte Sklum dass ich meine Rechnung zahle von 150€ für einen Tisch den ich gar nicht habe.

Die Türklinken sind noch Original verpackt, nur der Versandkarton ist leider weg…

Hattet ihr auch schon mal sowas…?

ich möchte einfach nur die Türklinken zurückgeben…

Die Verbraucher Zentrale erreiche ich leider nicht.

lg

Recht, Paket

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