Mehrere Hauptmieter, kann einer aus dem Mietvertrag (mit drei monatiger Kündigungsfrist aussteigen), wenn NUR der Vermieter damit einverstanden ist?

Guten Tag,

wir wohnen in einer 3er-WG mit 3 Hauptmietern, und 4 Zimmern. Der Mieter aus dem kleinen Zimmer möchte ausziehen und hat seine Kündigung schriftlich dem Vermieter mitgeteilt mit drei monatiger Kündigungsfrist.

Thema 1

Jetzt sagt der Vermieter wir die übrigen 2 Mieter sind dafür verantwortlich einen Nachmieter zu suchen, man kann nichts tun wenn der der Auszieht nicht mithilft einen Neuen zu suchen.

Sonst müssen wir die komplette Miete zu zweit tragen.

Ich habe versucht ihm zu erklären, dass alle Mieter nur zusammen kündigen können bzw. eine schriftliches Einverständnis geben müssten, er meint, Nein, sonst wäre er ja "gefangen" in dem Vertrag, was ja aber so ist, auf der anderen Seite, müssten wir sonst 1/3 mehr Miete bezahlen.

Was kann ich tun? Muss ich mich irgendwie absichern?

Also 3 Hauptmieter, Vermieter ist einverstanden dass er die Wohnung nach 3 Monaten verlässt, Kosten sollen 2 übrige Mieter bezahlen??

Es gibt keine Vollmachtklausel und auch keine Kündigung die wir unterschrieben haben.

Thema 2

Da das Zimmer aus dem der eine Mitbewohner auszieht sehr klein ist, und wir vorher die Miete Gesamt:3 gerechnet haben, sollen wir das Wohnzimmer (4te Zimmer auch vermieten), da er 150€ mehr für die Kaltmiete möchte, und wir das kleine Zimmer viel billiger anbieten sollen (sonst nimmt es keiner). Ich in meinem Fall würde mit einem Mitbewohner mehr (weniger Platz, Kühlschrank Badezimmer usw.. und ohne Wohnzimmer), für mein Zimmer würde die Kaltmiete von 267€ auf 240€ sinken. Ist zwar sehr wenig aber was soll ich machen?

Ich danke schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen :)

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Auto ist „scheckheftgepflegt“ aber Hersteller möchte Historie nicht ausstellen?

Hallo! Ich hatte mir damals ein Auto als Jahreswagen gekauft und muss es jetzt wieder verkaufen weil ich das Geld brauche. Der Vorbesitzer hat die erste Inspektion ordnungsgemäß machen lassen, ich habe den Wagen damals bei einem offiziellen Händler als „scheckheftgepflegt“ gekauft.

Einen Nachweis über die eine Inspektion des Vorbesitzers habe ich nicht, der Hersteller konnte mir das aber bestätigen. Ich selbst habe alle weiteren Inspektionen machen lassen, der Wagen ist also Scheckheftgepflegt.

Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, vom Händler bekomme ich weniger als wenn ich den Wagen selbst an privat verkaufe. Wenn ich ihn aber privat verkaufe, möchte ich ihn aber auch als scheckheftgepflegt verkaufen. Jetzt war ich beim Händler und der hat mir gesagt, dass er mir nur den Service bescheinigen kann, den ich selbst als Besitzer habe machen lassen, es würde mir also die erste Inspektion fehlen die der Vorbesitzer machen ließ. Grund wäre Datenschutz, der Hersteller hat gesagt dass ich mich dann an den Vorbesitzer wenden müsste (den ich aber überhaupt nicht kenne, ich habe nur die Kontaktdaten aus dem Fahrzeugschein).

Ich kann nicht verstehen warum der Händler/ Hersteller mir das nicht bescheinigen kann, dass es dokumentiert ist hat man mir ja selbst gesagt. Wenn der Wagen nicht als scheckheftgepflegt verkauft werden kann, weil mir der Nachweis fehlt, dann bekomme ich auch von privat weniger Geld. Es handelt sich aber nicht um persönliche Daten, es geht doch bloß um den Nachweis dass die Inspektionen alle gemacht wurden.

Was soll ich denn jetzt am besten machen, bzw. wie kann ich an den Nachweis kommen, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist (was er ja tatsächlich ist)?

Sonst bleibt mir ja nur über, dass ich den Wagen für weniger verkaufe als er eigentlich wert ist.

Es handelt sich um einen Mercedes den ich auch von einem autorisierten Mercedes Partner gekauft habe und ich auch alle Inspektionen nur bei Mercedes gemacht habe. Der Wagen hat sogar noch junge Sterne Garantie.

verkaufen, KFZ, Geld, Recht, Autokauf, Mercedes Benz, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Fitness Mitgliedschaft Kündigen nach Vertragslaufzeit?

Hallo,

ich habe mich im März 2020 im Fitnessstudio angemeldet mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Durch die Pandemie und Umzug bedingt war es mir seit Januar 2021 nicht mehr möglich im Fitnessstudio zu trainieren.

Das Fitnessstudio hatte eine Einzugsermächtigung von mir, diese seit August 2021 seitens des Fitnessstudios gelöscht wurde, da es ein Lastschrift Rückläufer gab.

Die Beiträge wurden daher seit dem Zeitpunkt nicht mehr beglichen, hierzu habe ich allerdings, bis auf eine einzige Email im November, keine Zahlungsaufforderung oder Mahnungen bekommen.

Zufällig bin ich vor 2 Wochen auf die Email von November gestoßen, diese in einem kurzen Zweizeiler besagt das ich die offenen Beiträge begleichen soll.

Nun meldete ich mich letzte Woche beim Fitnessstudio und sprach mit Ihnen eine Ratenzahlung ab.

Soweit, so gut.

Ich sendete letzte Woche per Post die Kündigung ein, mit der Annahme die Kündigung würde zum 01.03.2022 oder zum 01.04.2022 angenommen werden. Nun bekomme ich per Email die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2022. Eine Mitarbeiterin meinte, dies würde eventuell an der Pausierung der Mitgliedschaft liegen, von der Zeit wo die Beiträge nicht beglichen wurden.

Kurze Zusammenfassung:

Das Fitnessstudio möchte von mir das ich die offenen Beiträge von 01.08.2021-heute begleiche (selbstverständlich) und zusätzlich den Vertrag um ein halbes Jahr verlängere und weiterhin die monatlichen Beiträge für die Verlängerung der Mitgliedschaft bezahle.

Nun zu meiner frage, ist das Rechtens und normal das die Begründung der Pausierung dazu führt das ich die Beiträge zwar rückwirkend zahlen muss aber zusätzlich sich mein Vertrag um ein halbes Jahr verlängert?

LG und danke im Voraus.

Fitness, Kündigung, Recht, Vertrag
Mein Nachbar hat auf meinem Privatparkplatz geparkt, wollte ihn abschleppen lassen, er ist aber über die Grünanlage entkommen, sollte ich Polizei verständigen?

Hallo,

wir haben einen neuen Nachbarn und der wusste nicht, dass der Parkplatz ein Privatparkplatz ist und deshalb hat er dort geparkt. Aber ich meine, hätte er sich die Schilder angeschaut, dann wüsste er dies !

Hab ihn direkt hinten mit meinem Auto blockiert, damit er nicht raus kann und den Abschleppdienst gerufen. Dies hat er gesehen und dann ist er schleunigst in sein Auto gestiegen und hat gehupt, damit ich hinten wegfahre. Ich sehe das aber um ehrlich zu sein nicht ein! Er verschwendet hier meine Zeit und benimmt sich total daneben und nicht ordentlich, wieso sollte ich ihn bitte entkommen lassen?!?!?!

Er hat es aber dennoch geschafft zu entkommen, indem er einfach über eine öffentliche Grünanlage vorwärts durchgefahren ist, was er eigentlich nicht dürfte.

Der Abschleppdienst kam leider zu diesem Zeitpunkt nicht, weshalb ich ihn erneut angerufen hab und gesagt habe, dass ich keinen Cent zahle, da sie nicht gekommen bzw. zu spät gekommen wären und der Fahrer fliehen konnte!!! Es vergingen 45 Minuten, bis der Fahrer fliehen konnte... In einer Stadt dauert es lediglich paar Minuten, bis der Abschleppdienst kommt, echt eine Unverschämtheit!!!

Dies haben sie auch eingesehen.

Da nun auf der Wiese Fahrspuren zu sehen sind, könnte ich ihn doch bei der Polizei melden aufgrund Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums?

Zusätzlich habe ich auch noch alles abfotografiert und aufgenommen, wie er geflohen ist und rechtswidrig auf meinem Parkplatz geparkt hat.

Könnte ich ihn deshalb zusätzlich anzeigen und Schadensersatz für die Zeit fordern?

Was meint ihr?

Auto, Abschleppdienst, Schadensersatz, Polizei, Recht, abschleppen, Nachbarn, Ordnungsamt, Sachbeschädigung, Privatparkplatz, Auto und Motorrad
Kaution und unschön verschlossene Bohrlöcher?

Bei mir hat es irgendwann die Halterung + den gesamten Vorhang einfach aus der Wand gerissen, von ein bisschen ziehen am Vorhang (wirklich nicht stark). Hab versucht das Loch zu schließen und neu zu bohren aber es kam mir nur noch mehr Wand entgegen. Hab es daraufhin verschlossen so gut es ging und weiter rechts neu gebohrt.

hab das dem Vermieter damals nicht gemeldet da ich mir dabei nichts weiter gedacht habe. Das verschlossene Loch sieht aber leider sehr unschön aus da beim rausreißen der Halterung ein kleines Stück Tapete (vllt 3x3cm) den Abflug gemacht hat und das verschließen durch die Wölbung der Tapete außenrum nicht so gut ging.

die Wohnung ist Altbau und generell schon sehr mitgenommen gewesen (überall Macken im Boden und den Wänden) und ehemalige Bohrlöcher wurden auch eher unschön verschlossen.

bin mir ehrlich gesagt nicht sicher ob es dem Vermieter auffallen würde und ich würde dazu als Nachmieter auch nichts sagen, ist zwar keine Augenweide aber es stört jz auch nicht, wie geschlossene Bohrlöcher eben.

bin jz am überlegen ob ich das bei der Übergabe überhaupt anspreche oder nur wenn er mich darauf anspricht, aber nicht dass das dann seltsam kommt? hab nur keine Lust dass er das als Grund für eine komplette Sanierung oder so nimmt und 90% der Kaution behält. wie würdet ihr damit umgehen? weil der schaden ist ja eigentlich nicht mein Fehler.

Nur ansprechen wenn der Vermieter es anspricht 75%
Nicht ansprechen 25%
Ansprechen 0%
Wohnung, Umzug, Mieter, Recht, Vermieter, Schaden

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