Mein kleiner Bruder möchte – wie ich – eine Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst absolvieren, hat aber einen Suizidversuch hinter sich.
Eben solcher ist schon mehrere Jahre her und er ist austherapiert, aber trotzdem ist ein Suizidversuch etwas, das man nicht einfach so verschweigen kann, oder?
Falls nicht: Ist ein Suizidversuch in der Vergangenheit ein Kriterium, wegen dem er nicht genommen wird?