Darf die Polizei überhaupt HERAUSFINDEN wem ein (Snapchat) Account gehört?
Hallo, es wurde von Person A ein Fake Account erstellt, der angeblich Person B ist. Im Chat sind zwar nicht die nettesten Ausdrücke von Person A gefallen, allerdings gelten diese nicht unbedingt als Beleidigung. Trotzdem geht Person B zur Polizei. Reicht der Fakt aus, dass ein Fake Account (Snapchat) erstellt wurde und ein Bild von Person B in der Story war, damit die Polizei herausfinden DARF wer Person A ist?
7 Antworten
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Wenn Person A sich als jemand anderes ausgibt und ggf sogar deren Fotos verwendet ist das strafbar. Stellt Person B (also der Geschädigte, dessen Identität, ggf. dessen Bild hier missbraucht wurde) deshalb Strafantrag, darf die Polizei natürlich im Rahmen der Ermittlungen den Ersteller des Fake Accounts feststellen
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Dürfen? Warum sollte das verboten sein? Die Polizei ermittelt das, was zur Klärung von Straftaten notwendig ist.
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Das brauchst du auch nicht zu wissen. Das weiß der Staatsanwalt.
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Das ist mir bewusst, trotzdem wollte ich es wissen.
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Ja, das nennt man Identitätsdiebstahl und das ist strafbar
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Warum sollte sie das nicht dürfen? Wenn überhaupt irgendwer die Befugnis dazu hat, dann sicher die Polizei auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft/das Gericht.
Erst Nachdenken, dann Scheiße bauen.
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Sicher darf sie das.
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Weil ich mir nicht sicher war, ob es als Straftat gilt.