euro collect gmbh - lectio rechtsanwälte mails bekomm?

Hallo und zwar bekomme ich schon Monate lang seit circa anfang 2021 E-Mails von euro collect. noch alte wohn adresse von mir. Mit einer Forderung von 2016. was geklärt war. Daraufhin habe ich die Hotline angerufen bon euro collect. die Dame ist sehr unfreundlich und ging mich an diese Zahlung sofort zu zahlen. Daraufhin sagte ich dann soll sie mir bitte schriftlich per Post zukommen lassen. Was aber nicht ginge da sie ja meine alte Adresse hätten. Meine neue Adresse habe ich natürlich nicht gegeben da wenn es ein Inkassobüro ist könnten dies ja auch über den Adressdienst raus finde ich machen. Was bis heute noch nicht geschehen ist. Ich bekomme immer Moore mal eine E-Mail mit einem Lok in für eine Zahlungspotal von denen. Wo ich mich nie ein gelockt habe. seit letzter Woche bekomme ich jetzt eine E-Mail von einer Rechtsanwaltskanzlei lectio. auch mit meiner alten Adresse. ( wenn es eine gute Rechtsanwaltskanzlei wäre hätte dies ja auch Adresse am Mittlung durchführen können )

Mit der Nachricht wir nehmen Bezug auf ein acht Schreiben vom 25.2.2022 was ich laut Post und laut Mail nichts erhalten hatte. Und eine Aufforderung immer noch der gleiche Betrag der immer schon eingefordert werden wurde von Euro collect.

An EuroKolleg hatte ich auch eine Nachricht geschrieben dass dieses laut Paragraph 195 und 199 BGB auf Verjährung ist.

Meine Frage wie soll ich mich verhalten? Hat jemand Erfahrung mit diesen zweien?

Laut googel.de: https://e-commerce-kanzlei.de/lectio-rechtsanwalts-gmbh-euro-collect-inkassodienst.nrw-schuldner.nrw.html

ich entschuldige mich für die Formulierung schon mal.

Recht
Feuerwehreinsatz wegen vermuteter hilfloser Person hinter Tür. Zahle ich den Einsatz, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat?

Hallo,

heute Nacht ist etwas doofes passiert. Ich war gemeinsam mit meinem Freund unterwegs und wir haben beide Alkohol getrunken.
Er ist früher als ich, in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekehrt und ich bin noch weiter gezogen.

Als ich dann nach Hause wollte, steckte der Schüssel von meinem Freund von innen so doof in der Wohnungstür, dass ich mit meinem Schlüssel nicht in die Wohnung kam. Das habe ich mehrfach probiert.

Ich habe dann geklingelt, geklopft und gerufen, damit mein Freund wach wird und mir öffnet. Ich war dabei irgendwann so laut, dass sogar Nachbarn im Haus wach geworden sind. Mein Freund jedoch nicht.

Daraufhin habe ich zunächst gedacht, er wäre einfach tief und fest am Schlafen, aber irgendwann kam mir der Gedanke, dass ihm ja auch etwas passiert sein könnte. Ich habe meine Versuche, ihn zu wecken als so laut empfunden, dass ich dachte, man könne davon nur wach werden.

Ich habe dann die örtliche Polizei angerufen, meine Situation geschildert und um Rat gefragt. Die Frau am Telefon war sehr unfreundlich und wollte wissen, ob ich meine, dass er da jetzt hilflos in der Wohnung liegt. Ich sagte ihr, dass ich das nicht wüsste, aber nicht sicher sei.

Sie entschied irgendwann die Feuerwehr und die Polizei zu schicken.

Zum Glück bestätigte sich meine Angst nicht. Mein Freund hatte tatsächlich nichts gehört und fest geschlafen.

Jetzt zu meiner Frage, muss ich diesen Einsatz nun selbst bezahlen, weil er nicht notwendig gewesen war?

Dankeschön im Voraus für eure Antworten.

Feuerwehr, Polizei, Recht
Unfall Strafe Fahrerflucht Hilfe?

Ich war gestern im Club mit Freundinnen. Wir sind durch die Stadt gefahren als ein Mann neben uns anfing Zeichen zu geben dass wir doch unser Fenster runter machen sollen. Wir ignorierten ihn, daraufhin wurde er schneller und fuhr konstant neben uns. Er wollte sich beweisen und gab Gas und bremste immer wieder ab um Blickkontakt zu halten. In einer zweispurigen Kurve zog er auf einmal nach links und fuhr in unser Auto rein. Da wir mitten auf einer Straße in der Kurve waren fuhren sowohl wir als auch er weiter zur nächsten Ampel (ca. 150Meter). An der Ampel machten wir unser Fenster runter. Der Mann stieg aus schrie uns an und wurde zunehmend aggressiver. Wir bekamen langsam Angst, da wir zwei Frauen alleine im Auto gesessen haben. Wir versuchten ihm klar zu machen dass er uns rein gefahren ist aber er wurde immer aggressiver und kam immer näher zu uns ans Auto. Wir bekamen es mit der Angst zutun und fuhren weg. Da ich weder einen Unfall noch jemals mit der Polizei zutun hatte wollte ich zu meinem Vater und fragen wie ich handeln soll. Vor der Haustür fing die Polizei mich schon ab und erklärten mir, dass der Fahrer mich schon angezeigt hat. Da ich etwas getrunken hatte (Pusten 0,51) nahmen sie mich mit aufs Revier und machten eben einen Bluttest mit mir. Der Führerschein wurde einbehalten. Eine Aussage wurde von mir nicht aufgenommen. Die Daten meiner Freundin die dabei war habe ich angegeben. Da ich Alleinerziehend bin bin ich auf meinen Führerschein angewiesen. Ich habe auch der Polizei schon gesagt dass ich kein Problem habe für den Schaden aufzukommen und ich keine Fahrerflucht begehen wollte aber es einfach mit der Angst zutun bekommen habe und ich nicht schuld an dem Unfall bin. Der Fahrer war sichtlich gekränkt, dass wir auf seine „anmache“ nicht eingegangen sind und hat mit seinem Fahrstil den Unfall verursacht. 

kann mir jemand helfen oder sagen was auf mich zukommen könnte ? Anwalt hat schon alles vorliegen

Unfall, Recht, Auto und Motorrad
Wie kann ich ggf. rechtlich gegen Drohungen von Gewalt beim Nachbarn vorgehen?

Wir hatten folgende Situation. Eigentlich habe ich keine Vorurteile, aber diesmal hat mich das Aussehen dieser Menschen leider in der Annahme bestätigt, dass sie zur Gewalt neigen.

Wir hatten heute ich nenne sie mal 'Gestalten' bei uns in der Nachbarschaft als Besucher. Kleidung und Haarstil haben mich an Leute aus der Hooligan Szene erinnert.

Meine Verlobte ist auch schwanger und deshalb könnte jede Art von Gewalt dem Ungeborenen schaden.

Wir kamen vom Einkaufen und wollten in unsere Wohnung. Die Besucher der Nachbarn standen vor der Tür und meine Verlobte meckert manchmal ein bisschen hat aber keinen von denen angemeckert, sondern nur mit mir geredet. Als die an uns vorbei gingen sagte eine Frau von denen provokativ zu meiner Verlobten: ''Gibst mir deine Nummer''.

Meine Verlobte ist nicht zimperlich und hat sie laut angemeckert, was das soll und ich sagte, wenn das hier nicht aufhört, rufe ich die Polizei.

Anscheinend hat das einen von denen derart provoziert, dass er sich neben mir aufbaute und eine drohende Stellung einnahm. Nach dem Motto ''rufst du Sie bist du einen Kopf kürzer''

Die Frau kam auch nochmal zurück und drohte meiner Verlobten ihr die Brille aus dem Gesicht zu schlagen. Danach gingen Sie weiter.

Muss man sich sowas im eigenem Zuhause bieten lassen? Wir sind in dem Haus gerade erst eingezogen. Die Gegend ist keine verrufene Gegend. Sehr ruhig. Wie können wir uns vor weiterer Gewalt in der Art schützen? Die Gastgeber sind unsere Direkten Nachbarn der Wohnung nebenan. Was ist mit dem Baby von uns? Wir können doch nicht in Angst leben.

Familie, Angst, Polizei, Recht, Gewalt, Drohung, Gesetzeslage, Justiz, Nachbarn, Streit
Ex hat Hund genommen , hab ich rechte?

Da ich durch eine Krebserkrankung keine Kinder bekommen kann (auch keine habe) ging es mir Psychisch nicht immer gut . Also wollte mir mein Ex einen Hund schenken.(ich wollte immer einen haben) Worauf hin er mit meiner Mutter gesprochen hatte und die über eins gekommen sind dass ich mir den Hund selber aussuchen sollte.

also waren wir zu Besuch bei Familie in Polen und haben im Nachgang einen Hund von einer Züchterin mitgebracht. Papiere. Ausweis läuft alles vom Hund auf mich. er wurde auch hier angemeldet auf meinen Namen.( Das Schreiben müsste die Tage ankommen)

da mein Ex ein extremer Narzisst ist und Mir nur vorwürfe macht, mir droht.. Ich wirklich keinen Kontakt mehr mit ihm haben möchte.

also war der Hund ( Welpe 12 Wochen) jetzt knapp vier Wochen bei mir zu Hause . 24/7 da ist momentan nicht arbeite. Er ist nach der Arbeit ab und angekommen wir wohnten nicht zusammen . Habe ihn stubenrein bekommen die Grundkommandos beigebracht…

jetzt zu meiner Frage: habe ich irgendwelche Rechte kann ich irgendetwas machen um meinen Hund wieder zu bekommen? Er hat zwar den Hund bezahlt alles andere hab ich bezahlt, Leinekorb essen Spielzeug… Papiere laufen auch auf mich. Sogar meine Familie hat gesagt dass sie ihm das Geld für den Hund geben, er darauf hin gesagt hat er wird den Hund nicht aufgeben.

ich hoffe ihr habt einen Tipp was ich machen könnte. Aber er ist nicht ohne er kennt viele Menschen, er könnte mir mein Leben zu Hölle machen.
ich weiß nicht was ich machen soll mir blutet mein Herz . Ich bin mit Hunden groß geworden, also Weißig gewisse Sachen. Er hatte in seinem Leben noch nie einen Hund und ich mache mir wirklich Sorgen um ihn

Tiere, Hund, Recht, Trennung, Kinder und Erziehung
Das Widerrufsrecht zählt nicht, weil ich den Server schon nutze, aber die Qualität schlecht ist?

Hallo,

ich hatte einen vServer bei Zap Hosting gemietet, ich hatte eigentlich vor ein paar Jahren gute Erfahrungen damit gemacht, aber jetzt war es die Katastrophe....

Ich musste 2 Tage auf dem Server warten bis der Online war und jetzt wo der Online ist, ständig Verbindungsabbrüche...

Ich hatte dann die angeschrieben das ich den Vertrag Widerrufen möchte, aber die schreiben dann zurück "Da wir mit der Ausübung der Dienstleistung bereits vollständig begonnen haben, was Du mit der Bestellung bestätigt hast (automatisierte Einrichtung, wie gewünscht) ist so leider kein Widerruf mehr möglich."

Aber wenn die Qualität kacke ist von dem Server, habe ich doch das recht darauf innerhalb von 14 Tagen oder nicht ?

AGB
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ZAP-Hosting GmbH & Co. KG, Tel.: +49 (0) 251 149 811 80, E-Mail: info (at) zap-hosting.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschung des Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn ZAP-Hosting.com die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Computer, Technik, Recht

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