Hallo!
Ich bin im festen Arbeitsverhältnis in Deutschland, hätte aber Lust zum alltägigen Ausgleich für eine Firma im Ausland ab und zu die Reiseleitung zu machen. Es wäre eine Art des Arbeitsauftrages, was mich zu nichts verpflichtet. Ich kann wenn ich Lust habe, muss aber nicht. Wenn ich das ein halbes Jahr nicht mache, bekomme ich kein Geld aber wenn ich das an einem Wochenende mache kämen maximal 350eu im Monat rein auf mein Konto welches ich auch noch im Ausland habe (habe dort mal gelebt).
Jetzt die Frage. Darf ich das? Muss ich das in Deutschland irgendwo melden. Es wäre ja wenn überhaupt ein Einkommen unter der Minijob Grenze.
Lieben Dank für eure Antworten.
Ellen