Eintrags ins Führungszeugnis?

4 Antworten

Für einem Beruf, wo du mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollst, brauchst du dich gar nicht erst zu bewerben. So etwas wird NICHT vergessen.

Im erweiterten Führungszeugnis für Behörden bleibt das nicht verborgen


hekdnnfnddn 
Fragesteller
 08.03.2022, 18:11

Das möchte ich auch garnicht! Danke für die antwort

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Einen Eintrag gäbe es nur wenn du verurteilt worden wärst, eine Verwarnung steht nicht drin, wenn du keine weiteren Verurteilungen hast.

Ohne Verurteilung kein Eintrag ins einfache Führungszeugnis. Intern z.B. bei einer Datenabfrage, oder wenn in deinem Umfeld mal was passiert oder im erweiterten Führungszeugnis kann dir sowas trotzdem noch nachhängen.

Wobei ich mich tatsächlich schon frage was ein Gesetz bringt, dass Jugendliche in der Regel vor pädophilen älteren schützen soll, wenn es am Ende so gedreht wird, dass Jugendliche, die ihre eigenen Phantasien von so gesehen ja nicht verwerflichen Handlungen unter Gleichaltrigen (ich unterstelle mal, dass es nicht um Vergewaltigungsgeschichten, Kinder (also u14)... ging) austauschen, am Ende selbst ggf. ihre Zukunft damit verbaut wird


hekdnnfnddn 
Fragesteller
 08.03.2022, 23:47

Ich sehe es genau wie du

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Also, hier ist auch das Internet, ich sage auch mal NEIN