Welche Gründe für „Gesundheitsfürsorge“ durch gesetzliche Betreuung?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gesundheit und Medizin
Wenn jemand selbst nicht (mehr) in der Lage ist, gesundheitliche Entscheidungen zu seinem Wohle zu treffen. Wenn es um stationäre oder teilstationäre Maßnahmen geht oder um Operationen und die Person diese Entscheidungen selbst nicht treffen kann.
Der Grund wäre gleiche wie für die Anordnung jeder anderen Betreuung: der Betroffene ist nicht in der Lage sich selber darum zu kümmern