Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
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