Haftungsfrage bei Schäden durch Nachbarskinder?
Ich habe Eigentum an einem Reihenhaus inkl. Stellplatzfläche für 2 PKWs.
Der Platz grenzt unmittelbar rechts und links an die Stellplätze
meiner Nachbarn B und C. Diese Dreiparteien-WEG-Stellplatzfläche grenzt unmittelbar an C's Grundstück.
Nachbar D hat stückweit entfern seinen eigenen Stellplatz.
Die Nachbarschaft ist angespannt.
Nun spielen die 14 Jährigen Kinder von C und D ab und an Fußball auf der gemeinsamen Stellplatzfläche
zwischen und um meine beiden PKWs, oder es werden "Fahradrallys" veranstaltet.
So auch an einem späten Sonntagnachmittag.
Am Folgetag bemerke ich mit meiner Frau, dass die hintere Stoßstange des zweiten Wagens auf "Fahrradhöhe" schürf- und Kratzspuren aufweist. Dieser Wagen wurde seit einer Woche nicht bewegt. Wir sind uns sich ziemlich sicher, dass an dem Sonntag die Kratzer nicht da waren. Auch auf den vor einer Woche gemachten Fotos sind die Kratzer nicht zu sehen.
Ich habe nun meine Nachbarn C und D unmittelbar auf den Schaden hin angesprochen.
Beide befragen ihre Kinder, die angeben nicht in der Nähe des Wagens gespielt zu haben.
Ich halte daraufhin den Kindern vor, sie beim Spielen neben dem Wagen an dem Sonntag gesehen zu haben.
Die Nachbarn weisen die Schadensersatzansprüche zurück.
Wir möchten einerseits die angespannte Lage nicht noch verschärfen, andererseits auch nicht auf dem Schaden in Höhe von ca.100€ sitzen bleiben.
Andere Kinder halten sich in der Regel nicht auf der Fläche auf, Montag war ja auch Schultag.
Nun stellt sich die Frage: belassen und hoffen, dass nix schlimmeres passiert oder jetzt sich anwaltlich beraten lassen.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nun da steht Aussage, gegen Aussage. Wenn du keine Beweise hast, dass es die Jungen waren, kannst dir die Klage sparen. Denn da zahlst du mehrere 1000€ für Anwalt usw aber kriegst nichts dafür.
Wegen 100€ dann eine Anzeige machen, wäre nicht so schlau. Weil Anwalt usw, ist wesentlich höher als die 100€
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Nicht zwingend. Bei strafrechtlichen Fragen (und das ist Sachbeschädigung), übernimmt die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei die Ermittlungen. Ist da was raus gekommen, braucht er theoretisch für den zivilrechtlichen Anspruch (Schadenersatz) immer noch einen, falls aber die Polizei tatsächlich einen Täter überführt ist das Formsache.
Wenn man natürlich eine (Kasko)versicherung hat, die den Schaden erstmal übernimmt, würde die sich meines Wissens selbst drum kümmern, die Summe vom eigentlichen Verursacher wieder zu bekommen
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Du müsstest beweisen können, dass die 14-Jährigen den Schaden verursacht haben.
Ansonsten bleibst Du auf dem Schaden sitzen.
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Das ist das Problem bei so engem ‚aufeinander- glucken‘
willst du für 100€ einen Rechtsstreit provozieren den du verlieren wirst, da du keine Zeugen und keine Beweise hast?
Ärger dich und bitte die Kids einfach nicht mehr um dein Auto rum zu fahren…und das Bett und freundlich, mit etwas Glück haben die ein schlechtes Gewissen und halten wirklich Abstand
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die Beweislast liegt nur bei Dir allein
Bei einer Strafanzeige (gegen Unbekannt) wegen Sachbeschädigung hat man keine Anwaltskosten, nur wenn man selbst eine Schadenersatzklage anleiert, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
Natürlich wird die Anzeige mangels Möglichkeiten, da jemandem was nachzuweisen im Sand verlaufen, es könnte aber sein, dass die Versicherung das, und in dem Zusammenhang die Aufnahme durch die Polizei verlangt (um ggf. den tatsächlichen, dann natürlich schadenersatzpflichtigen Verursacher ermitteln zu können; wenn die Polizei die Ermittlung einstellt ist das was anderes), bevor sie was zahlt, also durchaus nicht ganz sinnlos