Was bei NetzDG Meldung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst rechtswidrige inhalte nach dem NetzDG melden.

Bei dir werden sich keine behörden melden, solange es wirklich ein deiner Meinung nach rechtswidriger inhalt ist. Wenn du natürlich diese funktion absichtlich missbrauchst, vielleicht.

Nach dem NetzDG wird der beleidigende Inhalt höchstens von der Plattform gelöscht, ein strafrechtliches Verfahren ist bei der Beleidung jedoch nur auf Strafantrag möglich. Wenn du die Beleidigung also gelöscht haben möchtest, musst du es nach dem NetzDG melden. Willst du eine strafrechtliche Verfolgung, musst du einen Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft stellen.

bist du da mit klarnamen unterwegs ?

ansonsten ist es egal . da ist keine wirklich beleidigung wenn es dich nciht verunglimpft im öffentlichen sinne .

wenn dann muss es strafrechtlich schon echt reinhauen , weil um da vorzugehen wenn es nicht eindeutig strafbar ist wie rassismus , musst du eine anzeige machen, dazu muss aber extreme beleidigung existieren und sie dich irgendwie klarnamen technisch bloßstellen und dann wird jemand dort forschen z.b. dein anwalt oder wenns öffentliches interresse ist der staat (sehr selten) ggf die adresse rausbekommen .

den auch hier gilt der richter bestimmt was eine strafbare beleidigung ist , nicht unternehmen und auch nciht das NetzDG . das ist abzutrennen von hassrede die eindeutig ist .

ansonsten ist der erste weg , nicht mimimi und der staat sondern ganz einfach redit selber und der support .