Muss der Arbeitgeber uns informieren?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Arbeitgeber hat hier keine Informationspflichten, sehr wohl aber die infizierte Person. Die genauen Verordnungen variieren ja von Bundesland zu Bundesland, in der Regel besagen diese aber mittlerweile, dass nicht mehr die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen ermitteln bzw. informieren müssen, sondern die infizierten Personen selber. Ich glaube jedoch nicht, dass dies alle Personen tun und letztendlich kann es ja auch keiner nachvollziehen bzw. kontrollieren. Insofern kannst du beim Fehlen von Kollegen keineswegs davon ausgehen, dass diese nicht doch Corona haben, selbst wenn sie dich nicht informiert haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er darf euch gar nicht darüber informieren, warum irgendjemand in der Firma fehlt.

Im Normalfall weiß er das selber gar nicht, weil es außer dem Arzt niemanden etwas angeht, was man für Krankheiten hat. Kollegen schon mal gar nicht.

Du kannst nur informiert werden, wenn es Corona ist und(!) Du direkte Kontaktperson gewesen bist.


sad1893 
Beitragsersteller
 10.03.2022, 09:37

Naja, wenn wir zusammen im Büro arbeiten, dann bin ich doch in jedem Fall eine Kontaktperson?

Neugierig1971  10.03.2022, 09:38
@sad1893

Wenn ihr im selben Raum sitzt und direkt nebeneinander, ja.

Dann kannst Du davon ausgehen, daß Du informiert wirst. Ist die Person aber z. B. nur in Quarantäne, wirst Du nicht informiert.

Highlands  10.03.2022, 12:02
@sad1893

Ja, aber dann muss dich der Infizierte oder das Gesundheitsamt informieren. Der AG kann und darf das in dem Fall nicht

sad1893 
Beitragsersteller
 10.03.2022, 12:08
@Highlands

Das Problem hierbei ist, dass bei uns in der CH keine Kontaktquarntäne mehr besteht, solange man keine Symptome hat

Highlands  10.03.2022, 12:56
@sad1893

ist doch perfekt. Keine Symptome = keine Quarantäne = kein Problem

Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung müssen die Kontaktpersonen wissen, dass sie Kontaktpersonen sind, damit sie sich ganz besonders vorsichtig verhalten können und engmaschige Schnelltests durchführen.

Wegen des Datenschutzes verrät aber der Arbeitgeber nicht die Identität des oder der betroffenen Corona-Erkrankten. Gibt es nur einen einzigen Krankheitsfall, lässt sich natürlich die Anonymität nicht wahren, und die Kollegen erfahren durch logische Schlussfolgerung, dass ihre Kollegin/ihr Kollege positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde. Da aber die Hälfte der Belegschaft bei euch krank ist, gibt es kein derartiges Datenschutzdilemma.

Das Gesundheitsamt informiert die Kontaktpersonen, falls jemand positiv getestet ist. Auch in der Corona-Warnapp erscheinen dann Meldungen, falls du mit jemand in Kontakt warst.

Dem Arbeitgeber geht es nichts an, wer wegen was krankgeschrieben ist, daher kann er auch nicht über Coronaerkrankte informieren.


Paguangare  10.03.2022, 09:45

Woher soll das Gesundheitsamt denn die Namen und Kontaktdaten der Belegschaft kennen? Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, wie alle ihre Kollegen mit Nachnamen heißen, geschweige denn, welche Adresse oder Telefonnummer sie haben.

Paguangare  10.03.2022, 09:42

Je nach räumlicher Struktur der Firma ist auch der Arbeitgeber selbst Kontaktperson.