Muss der Arbeitgeber uns informieren?
Bei uns ist momentan ca die hälfte des Büros krank. Momentan geht ja Corona rum.
Muss uns der Arbeitgeber darüber informieren, wenn es Corona Fälle im Unternehmen gibt? Kann ich also davon ausgehen, dass die fehlenden Mitarbeiter nicht an Corona erkrankt sind, wenn wir nichts vom Arbeitgeber dergleichen hören?
7 Antworten
Der Arbeitgeber hat hier keine Informationspflichten, sehr wohl aber die infizierte Person. Die genauen Verordnungen variieren ja von Bundesland zu Bundesland, in der Regel besagen diese aber mittlerweile, dass nicht mehr die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen ermitteln bzw. informieren müssen, sondern die infizierten Personen selber. Ich glaube jedoch nicht, dass dies alle Personen tun und letztendlich kann es ja auch keiner nachvollziehen bzw. kontrollieren. Insofern kannst du beim Fehlen von Kollegen keineswegs davon ausgehen, dass diese nicht doch Corona haben, selbst wenn sie dich nicht informiert haben.
Er darf euch gar nicht darüber informieren, warum irgendjemand in der Firma fehlt.
Im Normalfall weiß er das selber gar nicht, weil es außer dem Arzt niemanden etwas angeht, was man für Krankheiten hat. Kollegen schon mal gar nicht.
Du kannst nur informiert werden, wenn es Corona ist und(!) Du direkte Kontaktperson gewesen bist.
Wenn ihr im selben Raum sitzt und direkt nebeneinander, ja.
Dann kannst Du davon ausgehen, daß Du informiert wirst. Ist die Person aber z. B. nur in Quarantäne, wirst Du nicht informiert.
Das Problem hierbei ist, dass bei uns in der CH keine Kontaktquarntäne mehr besteht, solange man keine Symptome hat
Im Rahmen der Kontaktnachverfolgung müssen die Kontaktpersonen wissen, dass sie Kontaktpersonen sind, damit sie sich ganz besonders vorsichtig verhalten können und engmaschige Schnelltests durchführen.
Wegen des Datenschutzes verrät aber der Arbeitgeber nicht die Identität des oder der betroffenen Corona-Erkrankten. Gibt es nur einen einzigen Krankheitsfall, lässt sich natürlich die Anonymität nicht wahren, und die Kollegen erfahren durch logische Schlussfolgerung, dass ihre Kollegin/ihr Kollege positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde. Da aber die Hälfte der Belegschaft bei euch krank ist, gibt es kein derartiges Datenschutzdilemma.
Das Gesundheitsamt informiert die Kontaktpersonen, falls jemand positiv getestet ist. Auch in der Corona-Warnapp erscheinen dann Meldungen, falls du mit jemand in Kontakt warst.
Dem Arbeitgeber geht es nichts an, wer wegen was krankgeschrieben ist, daher kann er auch nicht über Coronaerkrankte informieren.
Woher soll das Gesundheitsamt denn die Namen und Kontaktdaten der Belegschaft kennen? Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, wie alle ihre Kollegen mit Nachnamen heißen, geschweige denn, welche Adresse oder Telefonnummer sie haben.
Je nach räumlicher Struktur der Firma ist auch der Arbeitgeber selbst Kontaktperson.
https://www.dgbrechtsschutz.de/aktuelles/coronavirus-faq/coronavirus-mitteilungspflicht/?type=999
Nur wenn er vom Gesundheitsamt informiert wurde, und es die Möglichkeit des Kontaktes bei euch gibt. Aktuell bestehen laut Arbeitsschutz (eigentlich)Abstands Regeln und Maskenpflicht.
Naja, wenn wir zusammen im Büro arbeiten, dann bin ich doch in jedem Fall eine Kontaktperson?