Fahrlässige Körperverletzung Rechtsfrage?
Guten Abend an die Community undzwar hätte ich eine Frage
ich habe im Januar 2021 einen Unfall gebaut in meinem Fahrzeug saßen 3 Leute.
im Januar dieses Jahres habe ich dann einen Strafbefehl bekommen sprich es gab keine Gerichtsverhandlung o.ä dass ich 2400€ Strafe zahlen soll wegen fahrlässiger Körperverletzung (keiner der Personen im auto hat mich angezeigt es wurde aus öffentlichem Interesse gehandelt)
meine Frage ist jetzt da ich kein Fahrverbot geschweige denn eine Entziehung der Fahrerlaubnis bekam ob ich dafür jetzt Punkte kriege?
Laut meinen Informationen gibt es 2 Punkte wenn ein Fahrverbot veranlagt wird und 3 Punkte wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und keinen Punkt wenn nichts von beiden zutrifft sondern „nur“ das strafgeld. Ist das so korrekt?
2 Antworten
Laut meinen Informationen gibt es 2 Punkte wenn ein Fahrverbot veranlagt wird und 3 Punkte wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird und keinen Punkt wenn nichts von beiden zutrifft sondern „nur“ das strafgeld. Ist das so korrekt?
Das ist korrekt. Eine Verurteilung aufgrund von § 229 StGB zur einer Geldstrafe ohne Fahrverbot erfüllt keinen der in Anlage 13 FeV genannten Tatbestände, folglich gibt es auch keine Punkte.
Du kannst damit rechnen das sich das Bussgeldamt noch bei Dir meldet. Der Strafbefehl war nur für die Körperverletzung. Was man Dir an Ordnungswidrigkeiten vorwirft kommt erst noch.
Das ist nicht richtig, bekommst Du wegen des Unfalls eine Geldstrafe (Starftat) gibt es kein! weiteres Bußgeld-(Ordnungswidrigkeiten) Verfahren.
Soweit hinsichtlich Straftat und Ordnungswidrigkeit Tateinheit besteht, kommt da nichts mehr (vgl. § 21 Abs. 1 OWiG).
Von der zentralen Bußgeldstelle wird nichts mehr kommen wurde mir von meinem Anwalt bestätigt