Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

6 Antworten

Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte,

Die telefonisch erteilte Auskunft ist rechtlich irrelevant.

Grundsätzlich gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern.

Wenn Du Deinen Bedarf jedoch aus eigenem Einkommen decken kannst, nicht mehr.

Wurde das Jobcenter im letzten Jahr papierschriftlich über Beginn Deiner Erwerbstätigkeit und über Deine Einkommenshöhe informiert?

Selbst wenn, bin ich der Ansicht, daß das Jobcenter zu Prüfzwecken die erwünschten Unterlagen einfordern darf.

Sie versuchen es immer. Weise darauf hin, dass du aus oben genannten Gründen nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst und du das telefonisch bestätigt bekommen hast. Deinen Eltern wird dein Mietanteil abgezogen


Kollege287 
Fragesteller
 09.03.2022, 11:52

Der Mietanteil wurde seit Oktober abgezogen. Ich habe auch meinen Mietanteil seitdem immer selber bezahlt.

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Dann nochmal anrufen und sagen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst und die das deshalb nicht anrechnen können.


Wenn das Jobcenter nicht über die exakte Summe deines Einkommens Bescheid wusste, habt ihr nun seit Monaten Geld bezogen, dass euch nicht zusteht.

Deshalb fordern die jetzt vermutlich auch die Nachweise von dir, die Summe die für dich zu Unrecht bezogen wurde muss dementsprechend auch zurückgezahlt werden. Das ist wichtig, ansonsten könnte man dich des Sozialbetruges bezichtigen.

Du bist nach wie vor Teil der Bedarfsgemeinschaft, du fällst heraus wenn du deinen Teil der anfallenden (Fix)Kosten mit deinem Einkommen selbst finanzieren kannst. Mag sein, dass du das jetzt schon kannst, das musst du vorab dennoch dem Jobcenter melden damit die Bescheid wissen und deine Eltern neu berechnen können. Du musst ihnen, rein theoretisch, dann auch den fehlenden Betrag für die (Fix)kosten geben, da die Kosten ja nach wie vor gleich sind, ihr als Gemeinschaft aber durch deinen Verdienst weniger Leistungen bekommt. Das kannst du aber intern mit deinen Eltern regeln.

Manchmal wird schlampig von Seiten des Jobcenters gearbeitet, kann auch sein, dass die Information nicht richtig durchgestellt wurde und du nach wie vor beispielsweise (nur) den KDU Anteil gezahlt bekommst? Andererseits versuchen sie eventuell bei dir noch etwas rauszuschlachten, um euch allgemein weniger zahlen zu müssen. Als Kind deiner Eltern bist du ihnen gegenüber ja unterhaltspflichtig.

Schick ihnen die angeforderten Dokumente zu und schau was auf dich zukommt.


Agamemnon712  09.03.2022, 12:22
Schick ihnen die angeforderten Dokumente zu und schau was auf dich zukommt.

Genau so.

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isomatte  10.03.2022, 09:06

Im SGB - ll ist ein Kind den Eltern gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet und im SGB - Xll nicht mehr bei den Eltern wohnend erst dann, wenn das jährliche Bruttoeinkommen über 100 000 € liegt.

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Zieh aus

solange du da wohnst bist du Teil der bedarfsgemeinschaft und dein Gehalt wird angerechnet