Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?
Hallo zusammen,
ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.
Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:
- All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
- Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber
Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht
- Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
- verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
- dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.
Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.
Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.
Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.
6 Antworten
Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte,
Die telefonisch erteilte Auskunft ist rechtlich irrelevant.
Grundsätzlich gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern.
Wenn Du Deinen Bedarf jedoch aus eigenem Einkommen decken kannst, nicht mehr.
Wurde das Jobcenter im letzten Jahr papierschriftlich über Beginn Deiner Erwerbstätigkeit und über Deine Einkommenshöhe informiert?
Selbst wenn, bin ich der Ansicht, daß das Jobcenter zu Prüfzwecken die erwünschten Unterlagen einfordern darf.
Sie versuchen es immer. Weise darauf hin, dass du aus oben genannten Gründen nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst und du das telefonisch bestätigt bekommen hast. Deinen Eltern wird dein Mietanteil abgezogen
So ist auch recht. Wer weiß, wer da wieder keine Ahnung hat
Dann nochmal anrufen und sagen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst und die das deshalb nicht anrechnen können.
Wenn das Jobcenter nicht über die exakte Summe deines Einkommens Bescheid wusste, habt ihr nun seit Monaten Geld bezogen, dass euch nicht zusteht.
Deshalb fordern die jetzt vermutlich auch die Nachweise von dir, die Summe die für dich zu Unrecht bezogen wurde muss dementsprechend auch zurückgezahlt werden. Das ist wichtig, ansonsten könnte man dich des Sozialbetruges bezichtigen.
Du bist nach wie vor Teil der Bedarfsgemeinschaft, du fällst heraus wenn du deinen Teil der anfallenden (Fix)Kosten mit deinem Einkommen selbst finanzieren kannst. Mag sein, dass du das jetzt schon kannst, das musst du vorab dennoch dem Jobcenter melden damit die Bescheid wissen und deine Eltern neu berechnen können. Du musst ihnen, rein theoretisch, dann auch den fehlenden Betrag für die (Fix)kosten geben, da die Kosten ja nach wie vor gleich sind, ihr als Gemeinschaft aber durch deinen Verdienst weniger Leistungen bekommt. Das kannst du aber intern mit deinen Eltern regeln.
Manchmal wird schlampig von Seiten des Jobcenters gearbeitet, kann auch sein, dass die Information nicht richtig durchgestellt wurde und du nach wie vor beispielsweise (nur) den KDU Anteil gezahlt bekommst? Andererseits versuchen sie eventuell bei dir noch etwas rauszuschlachten, um euch allgemein weniger zahlen zu müssen. Als Kind deiner Eltern bist du ihnen gegenüber ja unterhaltspflichtig.
Schick ihnen die angeforderten Dokumente zu und schau was auf dich zukommt.
Schick ihnen die angeforderten Dokumente zu und schau was auf dich zukommt.
Genau so.
Im SGB - ll ist ein Kind den Eltern gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet und im SGB - Xll nicht mehr bei den Eltern wohnend erst dann, wenn das jährliche Bruttoeinkommen über 100 000 € liegt.
Zieh aus
solange du da wohnst bist du Teil der bedarfsgemeinschaft und dein Gehalt wird angerechnet
Der Mietanteil wurde seit Oktober abgezogen. Ich habe auch meinen Mietanteil seitdem immer selber bezahlt.