Sollte Vergewaltigung härter bestraft werden?

mindestens 10 Jahre 77%
Sollte so bleiben 16%
weniger Strafe 3%
mindestens 5 Jahre 3%

31 Stimmen

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hatte mal ein Buch gelesen, das eine junge Frau geschrieben hatte, die vergewaltigt wurde. Damals war sie gerade ein Teenager geworden.

Sie hatte erzählt, dass sie nachts nicht schlafen kann und deswegen während der Mittagspause in der Schule oder tagsüber im Auto schnell mal kurz schläft. Da sie wenn sie versucht nachts zu schlafen, die ganze Zeit davon Albträume hat, während diesen schreit sie und braucht mehrere Minuten bis es ihr wieder halbwegs bessergeht. Es muss wenn sie schläft eigentlich immer ein Familienmitglied oder Bekannte bei ihr sein, weil sie sonst nicht schlafen kann.

Sie hatte sich komplett isoliert und hatte keine Freunde mehr, da sie sich verdammt schlecht gefühlt hatte, wenn jemand da war und sie immernoch an Depressionen lit.

Auch hat sie kaum Vertrauen mehr in fremde Personen. Und hat an kaum Sachen noch Spaß.

Deswegen wäre ich, dafür, dass ein Vergewaltiger mindestens 12 Jahre in Haft soll und mit Therapien, bei Wiederholungstätern lebenslang.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich traue mir nicht zu dies wirklich umfassend beurteilen zu können, tue mich aber mit allgemeinen Mindestforderungen, wie "10 Jahre" sehr schwer, da das Ganze ja auch graduell ist und abgestuft betrachtet werden muss. Der aktuelle §177 StGB zeigt dies ja auch schon allein dadurch, dass er eben nicht nur aus einem Satz besteht, sondern versucht in Schweregrade zu unterscheiden.

Mir persönlich wäre es aber zumindest wichtig, dass gerade auch bei Vergewaltigung großes Augenmerk auf Resozialisierung und Behandlung gelegt wird. Denn wer zu solchen Taten bereit ist, ist schlicht eine Gefahr für seine Mitmenschen und wir können es uns nicht leisten, dass solche Täter wieder rückfällig werden. Das gilt aber meiner Ansicht nach für die allermeisten Strafgefangenen.

Ich wundere mich immer wieder über solche Forderungen, weil sie davon ausgehen, dass alle Vergewaltigungen gleich schlimm sind. Meiner Ansicht nach ist der Übergang fliessend von gewünschtem, erwünschtem Sex, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, zum Geschlechtsverkehr überredet, Geschlechtsverkehr unter leichtem bis schwerem psychischen Druck, Ausnutzung einer Abhängigkeit oder Notlage, gewaltsam erzwungenem Sex, Sex, der zuerst einvernehmlich ist, dann aber plötzlich nicht mehr erwünscht ist, Sex der eigentlich erwünscht ist, im Nachhinein aber als peinlich oder als Misstritt empfunden wird, körperlich erzwungenem Sex, gegen heftige Gegenwehr erzwungener Sex, Vergewaltigung mit schweren körperlichen Verletzungen, ...

Ich verstehe nicht, wie jemand diese Abstufungen völlig ausblenden und für alle Täter eine Mindeststrafe von 10 Jahren fordern kann.


ArchEnema  08.03.2022, 14:13

Versteh ich auch nicht. Würde das mal stumpfen Populismus nennen. Einige schreien hier ja sogar nach Kastration und Todesstrafe... Bisschen viel, für "im Suff gefummelt und nachträgliche Reue gekriegt".

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mindestens 10 Jahre

Ich bin generell für deutlich härtere Bestrafung von Gewalttaten, bei Vergewaltigung von Kindern auch gerne lebenslang ohne Bewährungsmöglichkeit.

Ein problem gibt es allerdings bei der Definition von Vergewaltigung. Wenn zwei betrunken Sex haben und danach behauptet einer von beiden, dass es nicht freiwillig war, muss das anders bewertet werden, als wenn der Sex mit Gewalt erzwungen wird.


mqwpmads 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 13:38

wenn zwei betrunken einvernehmlich Sex haben ist es keine Vergewaltigung

wenn die willenslose Lage ausgenutzt wird ja.

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tomaushamburg  08.03.2022, 13:42
@mqwpmads

Dann ja, aber mein Beispiel bezieht sich darauf, dass beide nicht mehr nüchtern sind. Und man muss auch mal davon ausgehen, dass nicht in allen Fällen erkennbar ist, dass z.B. das Mädchen nur wiederwillig mitmacht. Das ist nicht schön, aber rechtfertigt nicht 10 Jahre Knast. Es gibt ja Leute, die gerne möchten, dass man vor dem Sex einen Vertrag abschließt und dann einmal pro Minute nachfragt, ob es denn noch recht ist.

Eine Rechtsprechung muss auch lebensnah und realistisch sein, und nicht immer ist es eindeutig. Sex ist keine akademische Diskussion. Aber wie gesagt, bei echter Gewalt gehört der Täter oder die Täterin weggesperrt.

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Sollte so bleiben

Ein Strafmaß muss rational und besonnen getroffen werden und darf nicht aufgrund eines emotionalen Triggers getroffen werden. Und auch die Intensität des Leidensdrucks ist hierbei besonnen zu wählen, z.B. aus dem durchschnittlichen Leidensdruck und aber nicht danach, dass manche labile Persönlichkeiten ihr Leben lang daran nagen. Diesbezüglich sieht das Gesetz gemäß §177 StGB eine Strafe bis zu 10 Jahren vor, je nach Fall und Hintergrund.

Ich finde das angemessen. Hingegen ein Minimum von 10 Jahren anzusetzen, ist absurd und entbehrt jeglicher Vernunft.

Hier der Gesetzestext:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html