Darf man eine Genossenschaftswohnung untervermieten?
Hallo an alle,
ich bin aktuell auf Wohnungssuche und auf eine Frage gestoßen. Mein Onkel mietet eine Genossenschaftswohnung, obwohl er aktuell gar nicht dort lebt. (Lebt mit seiner Frau zusammen in einer anderen Wohnung)
Jetzt stellte sich mir die Frage, ob er die Genossenschaftswohnung an mich untervermietet kann, natürlich zum selben Mietpreis, den er auch selbst zahlt.
Spricht etwas dagegen, bzw. gibt es dort rechtliche Dinge zu beachtet, kann die Genossenschaft einen solchen Antrag auf Untervermietung überhaupt ablehnen?
Er bleibt ja der Hauptmieter und ich trete dadurch nicht in die Genossenschaft ein.
Vielen Dank für Rückmeldungen!
2 Antworten
Das müsst ihr mit der Genossenschaft klären. Manche haben daimit kein Problem, wenn es z.B. in der Familie bleibt UND kein Gewinn gemacht wird, andere verbieten das, weil damit nur Genossenschaftsmitglieder gefördert werden sollen und der Untermieter das ja nicht ist.
So oder so muss der Vermieter der Untervermietung zustimmen, von daher müsste er eh das Gespräch mit der Genossenschaft suchen und das klären.
Es braucht eine Genehmigung und die Genossenschaft darf grundlos ablehnen und hat das letzte Wort ;) Möglich ist es zwar, in der Regel wird sowas aber abgelehnt