Von Polizei auf Boden fixiert werden?
Darf die Polizei einen auf den Boden fixieren, weil er kurz weggelaufen ist und sich dann ergibt und sogar auf den Boden liegt. Also dürfen die den Kopf der Person richtig gegen den Boden drücken und mit den Knie in den Rücken bohren und anschreien?
Es ist ja keine Straftat vor der Polizei wegzurennen. Voralleen wenn nichts an der Person gefunden wurden ist?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/subbob/1641202633905_nmmslarge__0_0_608_608_0cd5eb3619ab48f712021568391002cd.jpg?v=1641202634000)
Sie machen sich alle Strafbar und werden für das was sie mit den friedlichen Menschen machen vor einem Gericht irgendwann verurteilt und da hilft auch nicht die Ausrede habe nur Befehlen gefolgt, haben die Nais im KZ auch gesagt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nomex64/1444745062_nmmslarge.jpg?v=1444745062000)
Die Polizei darf Unmittelbaren Zwang im Rahmen der rechtlichen Grenzen ausüben. Ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist muss auch im Einzelfall entschieden werden. Da gibt es kein pauschales Urteil.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/5_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Nein, dürfen sie nicht. Zumindest nicht, wenn kein begründeter Verdacht dafür besteht, dass du in einer solchen Weise gefährlich wärst (z.B. bewaffnet), dass derartige Maßnahmen notwendig wären.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
UZW ist eine Maßnahme aus dem PolG die häufig erlaubt ist, der Bürger aber anderer Ansicht ist.
Wenn du wegrennst, dann wird dem ganzen etwas hervorgegangen sein. Wenn du flüchtig bist, sind Handschliessen schon mal gerechtfertigt. Der Rest muss im Einzelfall geprüft werden.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ThadMiller/1694524769192_nmmslarge__10_0_187_187_7f7fa9838a840e5348b5056d671d1424.jpg?v=1694524769000)
Nur bei Gegenwehr würde ich sagen.