Welche Mängel können mir bei Einzug in eine unrenovierte Mietwohnung auferlegt werden?

Hallo liebe Community,

Ich wohne seit einem Jahr in einer ziemlich heruntergekommenen Mietwohnung. Vor Einzug, gab es keine richtige Wohnungsabnahme seitens des Vermieters. Das lief nur über einen derzeitigen Mieter ohne Übergabeprotokoll.

Die Renovierungsarbeiten sollte ich mit dem damaligen Mieter selbst regeln. (Er hat mir paar Eimer Farbe da gelassen)

Kurz nach Einzug habe ich dann Zahlreiche Fotos von Mängeln an der Bausupstanz gemacht und diese der Verwalterin zukommen lassen. Mängel wie: Brandflecke an Fensterbänken, beschädigtes Parkett und Türzargen, Braune Nikotindurchtränkte Rauhputzwände mit unzähligen Bohrlöchern, etc.

Als Antwort kam nur: " die Mängel lege ich dem Mietvertrag bei."

Nun hatte ich befreundete Maler in der Wohnung, die sich das ganze Mal angeschaut haben.

Fazit: Die Wände kann man nicht einfach Streichen, da es schwierig ist, die Nikotinfarbe weg zu bekommen und die Bohrlöcher alle sichtbar sein werden.

Tappete geht auch nicht, dafür müsste der Rauhputz übergespachtelt werden.

Nun ist das alles mit ziemlichem Kostenaufwand verbunden.

Meine Frage: Die Wohnungverwalterin meint, nach dem Motto, ich hätte selbst Schuld und muss für die Kosten der "Sanierung" selbst aufkommen.

Habe ich da wirklich Pech gehabt, da ich nicht auf eine Ordentliche Wohnungsübergabe bestanden habe?

Vielen lieben Dank im voraus!

Recht, Mietrecht
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