Schloss defekt - wer bezahlt?
Vor kurzem stellte ich fest, dass mein Haustürschloss klemmt. Von außen ist es ganz schwer, in die Wohnung zu kommen. Als ich heute auf der Arbeit war, hat sich mein Vermieter die Sache angeschaut. Ergebnis: Das Schloss ist defekt und muss ausgewechselt werden.
Ich vermute, dass es ganz normaler Verschleiß ist. Mein Vermieter will aber die Kosten nicht übernehmen und auf mich abschieben, weil ich ja hier die Türe benutze und nicht er. Zum Glück habe ich eine Versicherung.
Ist das rechtens, was er macht?
3 Antworten
Dafür musst Du in Deinen Mietvertrag schauen. In vielen Mietverträgen ist inbegriffen, dass kleine Reparaturen selbst zu bezahlen sind.
Melde es einfach deiner Haftplicht - die wird dem Vermieter schon sagen, worauf er Anspruch hat. Deine Haftpflicht ist gleichzeitig eine passive Rechtschutzversicherung, weil sie unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass er die Reparatur bezahlt haben will.
Ich habe wohl keine andere Wahl als die Versicherung zu bitten, die Kosten für mich zu übernehmen. Ich kann es mir nicht leisten, dass er mir die Wohnung kündigt. Eine neue Wohnung ist für mich definitiv nicht drin, weil es die Finanzen nicht zulassen.
Es gibt keine Versicherung, die einen mehr-oder-weniger normalen Verschleißschaden an einem Türschloss bezahlt. Weder Haftpflichtversicherung, noch Hausrat, noch Wohngebäude ...
Wenn das Türschloss nicht etwas ganz ungewöhnliches ist, brauchst Du aber vor den Kosten keine Angst zu haben. Ein Schließzylinder kostet - je nach Qualität, Einbruchssicherheit und Hersteller, so zwischen 10 und 100 Euro. Der Austausch geht in 5 Minuten mit Heimwerker-üblichen Mitteln. Habe ich zuhause auch selbst gemacht.
Teuer wird es nur, wenn weder Du noch Dein Vermieter in der Lage ist, diesen einfachen Handgriff selbst zu machen, und ein Schlüsseldienst gerufen werden muss. Dann werden es mehrere 100 Euro.
Das Problem ist erledigt. Jemand aus meinem privaten Umfeld wird den Zylinder austauschen.
Auch wenn es jetzt erledigt ist: Ein ganz klares Nein – das müssen Sie weder selbst machen (lassen) noch bezahlen, denn es ist ganz eindeutig eine Instandhaltungsmaßnahme, die vom Vermieter zu übernehmen ist.
Wenn der Vermieter nicht seiner Pflicht nachkommt, kann du ihn darüber informieren, dass du es dann von einem Fachbetrieb machen lassen musst und ihm die Kosten in Rechnung stellst. Das wäre der normale Gang.
Ist das rechtens, was er macht?
Das kommt darauf an: Ist eine Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel dem Einzel- und Jahresaufwand nach begrenzt vereinbart?
Kann man aus deinen Angaben "mein Haustürschloss klemmt" schliessen, dass du einzige Mieterin des Gebäudes bist?
Lohnt sich aus deiner Sicht für etwa 25 EUR überhaupt eine Diskussion oder Schadensmeldung bei deinem Versicherer, der mit Regulierung höhere Prämien (Risikozuschlag) fordern oder gar kündigen könnte?
Dann mach es selbst:
- Schau dir die Fotostrecke oder das Video an: https://www.selbst.de/schliesszylinder-wechseln-20282.html?image=3
- Bauen den defekten Zylinder wie angegeben aus und messe beide Abstände von innen nach außen (hier wären es 45/45, also jeweils 4,5 cm) und bauen ihn vorerst wieder ein
- Besorge dir im Baumarkt oder online einen neuen mit den passenden Abmessungen und baue den genau so ein
- Übergebe deinem VM den alten Zylinder mit Schlüsseln und von den meist 5 mitgelieferten Schlüsseln des neuen "Schlosses" ein oder zwei.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Wenn es sich um die Haus- und nicht die Wohnungstür handelt und die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, so kommt hier die Kleinreparaturklausel nicht zum Ansatz. Die kommt nur zur Anwendung für Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung des Mieters.
Nein, hier im Haus ist der Hausmeister für kleine Reparaturen zuständig. Und der Hausmeister ist mein Vermieter.
Ich habe Angst mich ihm zu widersetzen, weil ich mir einen Umzug in eine andere Wohnung finanziell nicht leisten kann. Weiß jemand, ob die Versicherung die komplette Rechnung übernehmen würde?