Angst vor Vermieter am Montag, was tun?

14 Antworten

eine fristlose Kündigung ist, wie der Name schon sagt, fristlos; der  Vermieter kann euch nicht so einfach aus der Wohnung werfen; wenn, dann braucht er dazu ein Urteil, das Euch zur Räumung verurteilt hat; auch dann kann er nur mit Hilfe des Gerichtsvollziehers die Räumung vollziehen;

trotzdem ist es angesagt, dass ihr die Angelegenheit mal auf ihren rechtlichen Gehalt abklopfen lasst;

habt ihr die Möglichkeit, die Sache von einem Mieterverein überprüfe zu lassen?


Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 18:38

Eigentlich schon, meine Mutter ist jedoch kein großer Fan von Mietervereinen, weil die uns wohl schon einmal nicht geholfen haben.

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Der Vermieter hat ja hoffentlich keinen Schlüssel zu Eurer Wohnung. Also lass ihn klingeln und klopfen, solange er will. Lass die Tür zu.

Wenn er was von Euch will, muss er sich vorher anmelden und dann muss Deine Mutter einen Termin mit ihm ausmachen, an dem sie dann da ist. Scheint mir insgesamt ein seltsamer Vermieter zu sein. Vielleicht wäre es besser, Ihr sucht Euch eine andere Wohnung.


Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 20:24

Wir haben erst letzte Woche das Schloss gewechselt, weil jemand versucht hat reinzukommen. Nach einer neuen Wohnung suchen wir auch schon, ist nur schwierig.

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Erkläre ihm einfach das deine Mutter das Geld überwiesen hat und schick ihn wieder nach Hause. Der hat ja keine Vorwürfe mehr. Ihr habt bezahlt und was will der Vermieter noch? Wenn er trotzdem was will, sagst du ihm das er doch mit deiner Mutter reden soll, wenn sie wieder daheim ist. Wenn ihr den Anschein habt ihr betrügt euch, würde ich einen Anwalt einschalten und das alles mal überprüfen lassen, weil das geht gar nicht!!


Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 18:40

Den Vermieter kann man nicht so leicht abwimmeln. Er war einmal da gewesen und hat sturmgeklingelt weil ich die Tür nicht geöffnet habe. Danach hat er im Treppenhaus an der Tür gehämmert und gerufen er wüsste jemand sei da.

Wenn er also am Montag kommt und trotzdem Beweise nicht gehen möchte, kann ich die Polizei rufen? Was wenn er einen Anwalt dabei hat?

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Eine fristlose Kündigung muss den Grund der Kündigung enthalten. In eurem Fall wohl die angeblichen Mietschulden. Steht das im Kündigungsschreiben ?

Meine Mutter hatte immer alles pünktlich bezahlt und vor 3 Monaten hatten wir sogar eine Überzahlung.

Das muss ja nachzuvollziehen sein, aufgrund von Kontoauszügen. Genauso wie die bezahlten 940 €. Demzufolge hättet ihr ein beträchtliches Guthaben. Ihr müsst euch auch die Mühe machen dass zu kontrollieren damit ihr dem VM gegenüber entsprechend auftreten könnt.

Wenn alles so ist wie du schilderst und keine Mietrückstände bestehen, ist die Kündigung hinfällig.

Außerdem kann ein VM nicht laufend Geld im laufenden Geschäftsjahr fordern. Zudem muss er Nachweise erbringen, wofür das Geld benötigt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 07:40

Meine Mutter druckt das immer aus und heftet die Unterlagen weg. Wir haben dem Vermieter schon oft, wenn er hier war, die Unterlagen in die Hand gedrückt, weil er immer mehr gefordert hat. Immer wenn er die Unterlagen hatte, kamen Dinge wie ,,Es fehlen immer noch die 35€ Parkplatzgebühren", ,,Es stehen zu viele Fahrräder im Fahrradkeller, dass macht auch nochmal 50€" wobei wir 1. Für den Parkplatz immer Zahlen, 2. Nur 3 Fahrräder haben, 1 pro Person.

Wofür er immer das Geld verlangt listet er im Brief nie richtig auf, weswegen unser Anwalt meinte, dass ist ungültig. Er schreibt immer nur wir müssen so und so viel zahlen.

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Indianer66  20.10.2019, 16:22
@Chimmychimmy

Für einen Fahrradkeller dürfen keine Gebühren verlangt werden, ist im Mietpreis inbegriffen.

Seht euch doch mal den MV an. Dort steht doch drin was ihr zahlen müsst.

Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung, Wasser, evtl. Strom, Antennengebühr, Gebäudeversicherung, Aufzug, evtl. Parkplatzmiete etc. Ergibt lt. MV Summe X.

Das wird gezahlt und nicht mehr. Weitere Forderungen des VM sind unzulässig.

Dann rechnet euch aus, was ihr in diesem Jahr bezahlt habt. Bsp. für 10 Monate : 800 € x 10 = 8000 € incl. aller Kosten. Lt. MV hättet ihr vllt. nur 700 € x 10 Monate = 7000 € zahlen müssen. Somit hättet ihr ein Guthaben.

NK - Nachzahlungen sind in dem Bsp. nicht berücksichtigt.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 16:38
@Indianer66

Wenn ich dann sehe, dass wir weitaus mehr bezahlt haben als nötig, kann ich das ja dann als weiteres Argument benutzen, wenn er morgen kommt, oder nicht?

Ist das dann nicht auch eine Art überzahlung? Wenn wir z.B. 400€ mehr bezahlt haben als nötig, könnte man dann die 400€ von der November Miete abziehen und dann einfach den Rest Zahlen, der für November aussteht?

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Indianer66  20.10.2019, 17:22
@Chimmychimmy

Das ganze muss schon Hand und Fuß haben. Mach eine Kostenaufstellung was ihr hättet zahlen müssen und was ihr bezahlt habt und zwar schriftlich damit es für den VM nachvollziehbar ist. Die Zeit musst du dir nehmen.

Wenn ihr z.B. 400 € mehr bezahlt habt und das aus der Kostenaufstellung hervorgeht sowie nachvollziehbar ist, dann könnt ihr das mit der Novembermiete verrechnen.

Auch dafür würde ich ein Schriftstück aufsetzen und das 2 x. Eines für dich, eines für den VM. Lass dir den Empfang vom VM quittieren. Kannst du auf die Kostenaufstellung schreiben. Bsp. : Hiermit bestätigt der VM .......Name......den erhalt der Kostenaufstellung vom.......aktuelles Datum......Unterschrift des VM. Schreib dazu, dass der zu viel gezahlte Betrag mit der Novembermiete verrechnet wird.

Dann hast du alles Schwarz auf Weiß und bist erstmal abgesichert.

Ich würde den VM auch darauf hinweisen, dass er in Zukunft derartige und überzogene unerlaubte Forderungen unterlassen soll.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 17:32
@Indianer66

Ich habe mir eben alles zusammen gerechnet. Wir hätten bis jetzt 6350€ Zahlen müssen. Dann habe ich in den Auszügen von meiner Mutter geguckt und das nochmal zusammen gerechnet. Wir haben von Januar bis Oktober insgesamt 6.499,85€ bezahlt. Wir sind somit 149,85€ drüber. Ich habe die Auszüge kopiert, den Betrag und meine Rechnung hingeschrieben und markiert. Die quittierung werde ich auch noch drauf schreiben und ein zweites mal kopieren. Ich werde den Vermieter dann auch darauf hinweisen, sowas zu unterlassen, weil wir damit sonst vor Gericht gehen.

Ich danke dir für deine Hilfe. :)

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Indianer66  20.10.2019, 20:06
@Chimmychimmy

Dafür nicht, hoffe konnte wirklich helfen. Du bist aber nicht verpflichtet, dem VM die Kontoauszüge zu überlassen. Ich würde es nicht machen wenn dort noch andere Vorgänge zu sehen sind denn das geht ihn nichts an. Einfach auf DIN A 4 Blatt deine Zahlungen aufführen, diese kann er sich mittels seinen Kto.-Auszügen abgleichen. Bei Unstimmigkeiten kann er sich bei euch melden.

weil wir damit sonst vor Gericht gehen.

Da der VM eh schon ein komischer Vogel ist, würde ich es so nicht sagen. Was hältst du von dieser Formulierung : " Halten Sie sich in Zukunft an die Miet - Vertragsvereinbarungen und wenn Sie meinen Sie müssen sich ungerechtfertigter Weise darüber hinwegsetzen, sehe ich mich leider gezwungen, andere Schritte einzuleiten. " Und immer freundlich bleiben und schön lächeln, auch wenn´s schwer fällt.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 20:24
@Indianer66

Wir haben die Seite übers Online Banking ausgedruckt, wo wir nur den Namen des Vermieter eingeben mussten und dann waren alle Zahlungen von diesem Jahr aufgelistet. Da steht zwar wie viel meine Mutter auf ihr Konto hat und die IBAN und so, aber das können wir einfach weg schneiden. :)

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Indianer66  20.10.2019, 20:30
@Chimmychimmy

Oder mit einem schwarzem Maker unleserlich machen. Kein Textmaker verwenden.

Wenn noch was ist, muss jetzt noch mal weg. Würde heute spät Abends oder Nacht aber antworten.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 20:35
@Indianer66

Naja, es gibt ein paar Menschen die anderer Meinung sind und wir morgen aufjedenfall raus müssen. Das verunsichert mich gerade extrem wobei du angegeben hast, dass alles durch Berufserfahrung zu wissen, weswegen ich dir eher glaube und andere menschen mit Berufserfahrung mir auch geholfen haben. Aber das macht mir trotzdem etwas Angst.

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Indianer66  21.10.2019, 00:53
@Chimmychimmy

Du brauchst keine Angst zu haben. Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein würde dir nicht schaden. Frag dich doch selbst; was soll passieren ? Miete bezahlt, Kündigungsgrund liegt nicht vor.

Nebenbei....die Erfahrung welche ich habe, resultiert daraus, dass ich selbst VM von Wohneinheiten und Gewerbe bin. Musste mich natürlich mit dem Mietrecht auseinander setzen. Vor zig Jahren habe ich schon Arbeitsrechtsprozesse ohne Anwalt geführt, auch Mietrecht. Es ist seit vielen vielen Jahren auch ein Hobby welches meine Tochter aufgegriffen hat weil sie begeistert davon war und Jura studiert.

Ich bin ein Mensch für soziale Gerechtigkeit. Obwohl ich selbst zur Miete wohne trotz Eigentum, sitzt man zwischen 2 Stühlen. Deshalb sehe ich die Seite des Mieters und des VM. Selbst mein VM kennt sich nicht mit der Gesetzgebung aus. Vllt. ist es bei deinem VM genauso.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 05:48
@Indianer66

War die Kündigung denn eigentlich gültig? Er hat uns ja immerhin zu viel angerechnet.

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pool56  21.10.2019, 08:52
@Chimmychimmy

Deine Frage stellt sich JETZT NICHT mehr!

Ihr habt euch NICHT auf dem Rechtsweg gegen die Kündigung gewehrt und damit die Kündigung angenommen. Sie ist nun mit dem heutigen Montag RECHTSKRÄFTIG geworden. Wie gesagt, ihr macht alles falsch und hättet schon längst packen müssen.

Du setzt hier wieder auf die falschen Ratgeber. "Nur" die müssen aber deshalb nicht ausziehen, wohl aber du/ihr!

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 21.10.2019, 08:58
@pool56

Reicht es jetzt nicht mal langsam? Ich habe das Recht dazu jemanden eine Frage zu stellen, wenn ich etwas nicht verstehe! Du musst dann nicht fünfmal mit der selben Antwort ankommen und hier rum geiern. Gestern hieß es noch du würdest nicht mehr antworten, bitte halte dich auch daran! Ich kann auf deine antworten echt verzichten, kommt eh nur das selbe bei raus.

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pool56  21.10.2019, 09:26
@Chimmychimmy

Ich habe es dir unten genau erklärt, warum nun doch ein erneuter Beitrag. DU brachtest den Aspekt neuer Rechtsanwalt! Wenn du das nicht verstehen willst, kann ich das nicht ändern. Wer Fragen stellt bekommt Antworten!

Ich habe nirgendwo dein Fragerecht angezweifelt!

Sorry, aber auf was die Leute antworten musst du schon ihnen selber überlassen.

Ich weiß inzwischen, dass du/ihr auf Ratschläge VERZICHTET, deshalb werdet ihr ja auch eure Wohnung VERLIEREN!

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Indianer66  21.10.2019, 13:46
@Chimmychimmy

Eine fristlose Kündigung ist erst rechtskräftig, wenn 2 aufeinander folgende Mieten ausbleiben. Da du ja mitteilst dass alles bezahlt ist und keine Mietschulden vorliegen ist somit die Kündigung ungültig. Der VM hat eine Beweislast zu führen.

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pool56  21.10.2019, 16:57
@Indianer66

Das allein betrachtet WÄRE stimmig. ABER sie warf u.a. auch noch Nebenkosten und weitere Unklarheiten ein!

Die Mutter als Mieterin hat sich während der Kündigungsfrist nicht ERKENNBAR verteidigt UND daher ist die Kündigung nun seit heute rechtskräftig wirksam! Den Wohnungseigentümer trifft deshalb eben KEINE BEWEISLAST MEHR. Wer sich nicht an Fristen hält bekommt KEINE neue Chance! Zudem hat sich offenbar der Wohnungseigentümer seine fristlose Kündigung zuvor von seinem Rechtsanwalt 'absegnen' lassen bzw. sie wurde von diesem verfasst.

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Indianer66  22.10.2019, 02:39
@pool56

Ob die Kündigung rechtskräftig ist bezweifle ich. Solange keine Räumungsklage vorliegt, hat der VM ohne Einwilligung des Mieters nichts in der Wohnung zu suchen.

Den Wohnungseigentümer trifft deshalb eben KEINE BEWEISLAST MEHR.

Doch.... und in soweit dass er nachweisen muss das Mietrückstände bestehen. Der VM hat meiner Meinung nach keinen Überblick über seine Finanzen. Lt. Aussage der FS existiert sogar ein Überschuss der Mietzahlungen. Wie passt das zusammen ?

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pool56  22.10.2019, 05:09
@Indianer66

Du willst oder kannst nicht verstehen, dass die Kündigung ohne Gegenwehr durch ist, also bereits Vergangenheit/Geschichte! Das was du vehemend und dennoch unrichtig vertrittst ist dein Irrglaube der Notwendigkeit einer Räumungsklage. Genau DIE ist aber nur Bestandteil des gerichtlichen Rechtsweges, nochmal, genau den aber musste der Vermieter hier nicht beschreiten, weil er richtig auf die Dummheit der Mieterin abstellte, dass diese sich schon nicht wehren werde. Er kennt sie offensichtlich so gut, dass das noch nicht einmal besonders hoch gepokert war, und widrigenfalls hätte ihm immer noch der Weg der Räumungsklage offengestanden Indianer66. Die nun rechtskräftig vollzogene Kündigung hat überhaupt NICHTS mit einer Räumungsklage zu tun !!! Die Mieterin hat der Kündigung praktisch zugestimmt WEIL sie NICHTS DAGEGEN unternommen hat. Die Tochter die hier schreibselt war vor 2 Jahren noch in der Klappse und hat heute wieder einen Pflichttermin bei ihrer Psychologin (kannst du unter meinem Post nachlesen ODER selber auf dem Account-Platz der jungen Psycho. Inwieweit die Mutter als die nichthandelnde Mieterin normal ist, vermag von uns keiner einzuschätzen.

Nochmal: Der Eigentümer darf nun selbstverständlich wieder in seine Wohnung, da das Mietverhältnis beendet wurde. Und es ist gleichfalls absolut FALSCH, dass er sich noch nach VERSÄUMTER Widerspruchs- und Klage-Frist für die Kündigung oder auch nur einzelne Textpassagen davon irgendjemand gegenüber rechtfertigen/erklären müsste.

Wer in der Wohnung nichts mehr zu suchen hat sind die ehemaligen Mieter !

Und wie das mit Mietrückständen WAR interessiert NACH faktischer Akzeptanz der fristlosen Kündigung durch Dummheit und/oder Tiefschlaf der Mieterin weder einen Anwalt noch ein Gericht!

Du solltest Mal registrieren, dass wir hier nur die Angaben einer gestörten gerade 18jährigen haben.

Es bleibt dir natürlich unbenommen trotz aller EINDEUTIGEN Fakten und der klaren abgeschlossenen Rechtssache weiterhin zu zweifeln und von vermeintlich notwendiger Räumungsklage und sogar jetzt noch von einem Zutrittsverbot für den Eigentümer zu fabulieren, richtiger wird deine Ansicht dadurch nicht und ändern kann man und muss man in dem abgeschlossenen Fall sowieso nichts mehr.

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Indianer66  23.10.2019, 02:28
@pool56

Ich möchte zu deinem Kommentar keine weitere Stellung nehmen. Nur soviel :

Die Tochter die hier schreibselt war vor 2 Jahren noch in der Klappse und hat heute wieder einen Pflichttermin bei ihrer Psychologin.

Es spielt keine Rolle ob jemand psychisch gestört ist oder nicht, es wird sicher einen Grund dafür geben den ich nicht beurteilen mag. Egal wie auch immer, diese Menschen haben auch ein Recht in unserer Gesellschaft. Und da sich Beide nicht zu helfen wissen ( Annahme ) suchen sie Antworten in diesem Forum.

Deine abwertende Meinung finde ich folglich unangemessen.

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pool56  23.10.2019, 22:03
@Indianer66
Ich möchte zu deinem Kommentar keine weitere Stellung nehmen.

Du KANNST keine sinnvolle Stellung nehmen, weil ich dir dich sehr deutlich korregiert habe und jeder der jetzt noch hier drinn ist deine neuen Denkfehler sofort bemerken würde.

...suchen sie Antworten in diesem Forum.

Habe ich irgendwo den Psychos 1 Recht abgesprochen und ist es sinnvoll von dir mir mit gemessenem bzw. ermittelten IQ 132 (> ab 130 hochbegabt) das Grundwesen dieses Laien-Forums erklären zu wollen??? Nach meiner Überzeugung bist du gerade dabei dich hier weiter lächerlich zu machen. Nur Mal so als Hinweis, da du es selbst wohl nicht bemerkt hast, sonst hättest du es wieder gelöscht.

Deine abwertende Meinung finde ich folglich unangemessen.

Jeder Mensch ist anders ...und das ist gut so! Du bist frei in deinen Empfindungen unabhängig davon wie realitätsfremd und engstirnig sie sind. Psycho wird schon überwiegend abwertent gebraucht. Es ist aber gleichzeitig die gebräuchlichste Abkürzung für Psychopath. Warum also unterstellst du mir den negativen Gebrauch. Auch das fällt negativ auf dich zurück! Ich erklär dir auch gerne warum Psycho. Weil ich das als scheinbar Einziger herausbekam neben faktisch einem weiteren user, der gleichfalls die auffällige Diskrepanz der Äußerungen der FSin auffiel UND er das gleichfalls in die Richtung Psycho ZUENDEDACHTE! Dir selbst fielen ja auch die Ungereimtheiten gleich auf. "Nur" dabei blieb es dann aber auch bei dir. Ich warf Psycho ein, UM die anderen hier vor daher übermäßigem Engagement zu 'warnen'.

Nochmal extra für dich zum besseren Verständnis auf den Punkt gebracht:

Die FSin gab diese Information selber und bestimmt ohne Zwang! Wenn dir das nicht gefällt und du da irgendetwas UNANGEMESSEN findest, musst du das schon mit ihr selber diskutieren.

Ich habe ihr Psycho - wie dir gerade 'verklickert' - lediglich zum Info-Zweck benutzt.

Du solltest erst RICHTIG zuendedenken, dann würdest du hier weniger Ungereimtheiten (milde ausgedrückt) einstellen.

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Indianer66  24.10.2019, 03:15
@pool56
gemessenem bzw. ermittelten IQ 132 (> ab 130 hochbegabt) das Grundwesen dieses Laien-Forums erklären zu wollen???

Da frage ich mich, was du hier zu suchen hast. Und über meinen IQ brauchst du nicht nachdenken. Ich denke des Weiteren dass ich mich hier nicht lächerlich mache.

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pool56  24.10.2019, 12:23
@Indianer66
Ich möchte zu deinem Kommentar keine weitere Stellung nehmen. Nur soviel : ...

So fing dein VORLETZTER Kommentar an. Eigentlich könnte ich jetzt klar attestieren: Schizophrenie und/oder werten: Aha, noch ein Psycho. Ich bin aber keiner, der andere aufgrund relativ geringer "Unpässlichkeiten" unbedingt ärgern will. Schon als ich den zitierten Text las wusste ich im Gegensatz zu dir selbst, dass auch das nicht stimmen wird. Mir war klar, dass du meiner Antwort nicht wiederstehen würdest und dir so erneut selber widersprechen wirst. Das liegt ganichtmal hauptsächlich an meinem IQ, nein, viel gravierender wiegen da die gut 10 JAHRE mehr Lebenserfahrung meinerseits dir gegenüber. Zudem wurde mir von 2 sehr kompetenten Personen (ungefragt) und zu Recht ein sehr hohes EMPATHIE-Vermögen 'bescheinigt'. Das bedeutet hier in diesem Forum unter anderem: Ich nehme mir die kurze Zeit um schon vor einem Kommentar zu berücksichtigen WIE das auf den anderen wirken wird UND wie seine Reaktion auf meinen Kommentar sein wird (natürlich nur die Hauptrichtung, seine Einzelargumente kann auch ich nicht erahnen, - habe ja keine telepathischen 'Fähigkeiten', glaube sowieso nicht an Hokuspokus).

...frage ich mich, was du hier zu suchen hast.

Ich sage dir gerne WARUM ich HIER bin. Da auch ich ständig (natürlich überwiegend passiv und im Hintergrund) sowohl mit MIETER- als auch VERMIETER-Seite zu tuen habe, kann ich hier in gewissem Umfang neue Erkenntnisse mindestens aber Aspekte gewinnen, teils auch durch passende link-Angaben der user. ...und selbstverständlich auch um FS zu helfen und/oder sie zu korrigieren (dabei andere Ratgeber - wie dich - mit eingeschlossen).

Und über meinen IQ brauchst du nicht nachdenken.

Auch da möchte ich dir gerne die allgemeine 'Denke' näherbringen: Egal, was du hier schreibst, JEDER bewertet deine Aussage/n für sich BEWUSST oder mindestens AUTOMATISCH 'im Hinterköpfchen' ...und das überwiegend sehr schnell. Du weißt schon, dass du hier in der Öffentlichkeit stehst.

Ich denke des Weiteren dass ich mich hier nicht lächerlich mache.

DAS ist natürlich Ansichtssache, ABER ich kann DA schon etwas 'Entwarnung' geben, meine damit, dir teilweise zustimmen:. Wenn ich dich im Punkt - nennen wir ihn Mal vorsichtiger GLAUBHAFTIGKEIT - mit anderen Antwortgebern vergleiche, bist du ein leichter 'Fall' und somit noch ganz gut er- und ver-träglich. Zudem werden daher viele garnicht bemerken, dass du dir ab und an sogar selbst widersprichst.

...und HIER zum Abschluss noch ein paar kurze aber prägnante SELBSBEKENNTNISSE zum besseren Verständnis:

1. Ich kann NICHT KURZ, wie zu sehen. Will immer Alles aussagen um verstanden zu werden. Gerade dadurch und durch Schachtelsätze wird's aber 'schwere Kost' für den Leser genauso für Zuhörer. Falls Mal notwendig: Kann schon kurz, aber muss dann auch Wichtiges weglassen.

2. Mir ist sehr bewusst, dass ich extrem ARROGANT RÜBERKOMME (für Fremde!). Das kommt hauptsächlich durch meine absolute EHRLICHKEIT die aber auch die offene Sprache/Ansprach beinhaltet. ...und die Allerwenigsten vertragen direkte Kritik/Korrektur. Viele können nur austeilen, werden aber bei Gegenkritik sofort pampig.

... übrigens: Bis jetzt zu mindest gehörst du für mich hier zu den ANGENEHMEN 'Parnern', WEIL man dir deine gute Kinderstube anmerkt; meint dass du dich eher übervorsichtig, aber so auch nur wenig beleidigend verhältst. Du kannst dich benehmen! Ich schon auch, klar. Habe aber auch diese gewisse Portion Angriffs"lustigkeit", gerade wenn jemand abstruse Argumente hat.

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Indianer66  24.10.2019, 16:49
@pool56
viel gravierender wiegen da die gut 10 JAHRE mehr Lebenserfahrung meinerseits dir gegenüber.

Irrtum, da ich älter bin. Die 66 steht für etwas anderes und nicht für die meines Jahrgangs. Wieder eine Behauptung ohne Hintergrundwissen.

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geht zu örtl.mieterschutzverein die regeln das für euch,ev.unnötig überwiesene beträge MÜSSEN gutgeschrieben werden.


HoskevonBerg  19.10.2019, 20:02

Auch den Mieterverein muss man bezahlen und oft agieren sie erst auf Fälle NACH der Mitgliedschaft und nicht bei schon laufenden Vorgängen.

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HoskevonBerg  20.10.2019, 09:29
@Chimmychimmy

Interessanterweise reagierst du nur auf diese Nebensächlichkeiten, auf Fragen zu dem eigentlichen Thema gehst du nicht ein.

Wie schon geschrieben, ein seriöser Anwalt rät nicht zur Zahlung, wenn angeblich alles bezahlt wurde.

Ihr bezieht Hartz 4, warum wird auf einmal die Wohnung nicht mehr gezahlt, was hat sich geändert?

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 09:36
@HoskevonBerg

Wo gehe ich auf fragen zum eigentlichen Thema nicht ein? Ich beantworte alles. Das Amt übernimmt einen kleinen Teil der Miete nicht mehr weil die meiner Mutter und meinem Bruder viel zu viel Geld anrechnen und immer nur Lohnabzüge fordern.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 09:37
@HoskevonBerg

Das liegt zum Teil auch daran weil wir immer wieder einen neuen Sachbearbeiter haben, ohne dass wir was davon wissen.

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HoskevonBerg  20.10.2019, 09:44
@Chimmychimmy

Sie fordern sicher Lohnabrechnungen und keine Lohnabzüge.

Sie haben wahrscheinlich schwankende Einnahmen, daher sollen sie die Unterlagen monatlich einreichen. Machen sie es nicht, wird die Zahlung erst einmal eingestellt.

Vielleicht doch erst einmal mit deiner Mutter reden und Klarheit schaffen, bevor du alles durcheinander wirfst.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 09:59
@HoskevonBerg

Nein gibt es nicht! Das ist eine Sache die wir nicht verstehen. Wir zahlen alles pünktlich und vollständig. Wir können das sogar nachweisen und haben den Vermieter auch schon oft die Unterlagen mit den Überweisungen in die Hand gedrückt aber er sucht immer einen anderen Grund wofür wir zahlen sollen und zählt die nicht mal wirklich auf. Das habe ich gestern schon oft genug gesagt, vielleicht solltest du dir die anderen antworten auch mal durchlesen.

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HoskevonBerg  20.10.2019, 11:46
@Chimmychimmy

Sorry, wenn ihr wirklich alles gezahlt hättet und das alles belegen könnt, hätte euch nie ein Anwalt geraten noch einmal zu bezahlen, das macht keinen Sinn.

Ich denke du hast nicht alle Infos oder baust dir hier gerade eine Mitleidsgeschichte zusammen.

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 11:51
@HoskevonBerg

Genau, Ich baue mir auf einer App mit vielen fremden Menschen eine Mitleidsgeschichte auf, weil ich es nötig habe. Merkst auch das es keinen Sinn ergibt, oder? Man merkt das du von nichts eine Ahnung und weder helfen kannst, noch willst. Wir können auch nichts dafür wenn uns ein Anwalt rät, alles zu bezahlen. Er wird schon wissen was richtig ist!

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HoskevonBerg  20.10.2019, 12:03
@Chimmychimmy

Das ist das Problem, ich habe Ahnung von solchen Vorgängen.

Kein Anwalt reagiert auf eine fristlose Kündigung mit der Aufforderung alles noch einmal zu bezahlen.

Mir scheint, du hast nicht alle Infos bzw. deine Mutter erzählt dir nicht alles.

Aber lassen wir das, ihr habt das Problem nicht ich.

Übrigens, nur als Tipp wenn man einer fristlosen Kündigung nicht widerspricht wird sie wirksam, auch wenn sie anfechtbar ist (deswegen widerspricht in der normalen Welt der Anwalt dieser Kündigung). Sieht so aus, als ob euer Rechtsberater ein echter Vollprofi ist :-) .

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Grinzz  20.10.2019, 14:08
@Chimmychimmy
Man merkt das du von nichts eine Ahnung und weder helfen kannst, noch willst.

Nein, eigentlich sind die Rückfragen mehr als berechtigt. Das zeugt davon, dass @HoskevonBerg ziemlich viel Ahnung hat. Und falls er nicht hätte helfen wollen, hätte er sich nicht mit seinen Wissen gemeldet.

Du solltest, wenn du eine korrekte und brauchbare Antwort haben willst, nicht jene Leute mit Ahnung vergraulen. Es nützt dir gar nichts, wenn du nur die Antworten berücksichtigst, die dir in den Kram passen. Das könnte am Ende nur unnötig teuer werden - und das nur, weil die Wahrheit manchmal eben unbequem ist...

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Chimmychimmy 
Beitragsersteller
 19.10.2019, 18:35

Das wurde uns auch schon empfohlen, meine Mutter ist jedoch der Meinung das die uns nicht helfen würden, weil es schonmal so der Fall war.

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HoskevonBerg  19.10.2019, 20:03
@Chimmychimmy

Dann war sie schon einmal Mitglied im Mieterverein, denn sonst werden die nicht aktiv.

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