Hallo.
Vorab, danke für Hilfestellung. Ich selbst vermiete zum ersten Mal seit vier Monaten drei Neubau-Whg. In einem 6-Familienhaus.
Folgender Sachverhalt: Vor zwei Monaten wurde die Carport-Anlage (inkl. Geräteräume) fertiggestellt. Die drei Carports jeweils einer Haushälfte befinden sich nebeneinander. Die Beleuchtung jedes Geräteraums läuft über den Stromzähler der zugehörigen Whg. und die LED-Außenlampe, die sich über dem mittleren Carport-Stellplatz befindet, ebenfalls in Reihe über den Stromzähler des Geräteraums dahinter. Die Mieter der mittleren Whg. haben mich vor etwa 14-Tagen darüber informiert und ich habe ihnen zugesagt, dass die Außenlampe umgeklemmt wird.
Nun beginnt die dunkle Jahreszeit und ich wurde von anderen Mietern darauf hingewiesen, dass die Außenlampe nicht funktioniert. Die Mieter der mittleren Whg. haben den Sicherungsschalter für das Carport/ die Außenlampe umgelegt, um keinen Strom für diese allgemeine Beleuchtung zahlen zu müssen.
Sind sie dazu berechtigt? Hafte ich trotzdem, falls einer der anderen beiden Mietparteien zu Schaden kommt?