Eigentümer EFH will ein Zimmer behalten, welche Rechte hat der Mieter/Vermieter?

4 Antworten

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Küche und Bad würde er in diesem Fall natürlich auch benutzen wollen:-/

Und seine Mieterin will er auch benutzen wollen?

Auf Eigenbedarf kann er immer kündigen, wenn der Bedarf tatsächlich besteht. Das hast Du aber bei sehr vielen Wohnungen.

Ansonsten solltest Du Dich einfach fragen, wie es Dir gehen würde, wenn plötzlich Dein Vermieter in der Tür steht und Du die Zeit bis zu seiner erneuten Abreise in der gleichen Wohnung verbringt. Bad/WC sind dann besetzt, wenn Du gerade rein willst, in der Küche hinterläßt er Unordnung und hat außerdem Deine Sachen benutzt usw. Und wirklich symphatisch war Dir der Typ doch eigentlich nie, oder?

Um wieviel wäre denn die Wohnung pro Monat günstiger und wieviel würde ein Hotelzimmer im Vergleich dazu kosten?

Ob Du die Wohnung mit Deinem Vermieter teilen würdest, könntest Du Dich direkt selbst fragen:

"Angenommen, ich würde eine WG gründen wollen, wäre der Vermieter ein Typ, den ich bei mir als Mitbewohner der WG aufnehmen würde?"

Wenn Du Dir diese Frage mit einem eindeutigen oder eher nein beantworten kannst, würde ich von der Anmietung des Hauses absehen. Wenn Du Dir das vorstellen könntest, mach mit ihm einen Untermietvertrag, der Dir ein Kündigungsrecht gibt.


Tesa77 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 13:51

wow, das ist ja eine gute Idee! (Untermiete)

ich lass mich nicht benutzen, also läuft es auf ein bzw. ganz viele Nein's hinaus.

Danke Dir!

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bwhoch2  30.10.2019, 16:06
@Tesa77

Danke für die Auszeichnung. Ich denke, Du bist auf dem richtigen Weg.

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Wäre dann ein Zimmer nur für ihn bestimmt? Habt ihr schon eine Vereinbarung getroffen wegen der Kosten für Energie, Wasser, etc.?

Ich hatte mal eine ähnliche Konstellation: Wir hatten ein Haus gemietet, wo der Eigentümer im Keller ein Zimmer behalten hat (abgeschlossen), in dem er übernachtet hat, wenn er im Ort war. Ich glaube, er hat uns dann ein paar Euro gegeben für Energie, ist schon lange her, ich weiß es nicht mehr so genau.

Hinterher habe ich zufällig von einem Energieversorger erfahren, dass das wohl so gar nicht in Ordnung war, sondern dass der Vermieter - zumindest bei unserer Konstellation - sich für sein Zimmer extra hätte anmelden müssen, mit allen Konsequenzen, nämlich Zahlung von Grundgebühr und Verbrauch.

Ich kann dir dazu weiter leider keine konkreten Infos und Gesetzestexte nennen. Wenn dich das interessiert, würde ich einfach mal bei den entsprechenden Versorgern anrufen, ob ihr das so überhaupt dürft.

Vielleicht kannst du da was in deinem Sinne erreichen.


Tesa77 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 15:42

Noch ist nichts vereinbart. Eher eine Überlegung meinerseits, ob und wie es überhaupt funktionieren könnte. Danke trotzdem für die Mühe!

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Wenn er nicht die gesamte Wohnung vermieten will, wäre das ja praktisch nur ein Untermietvertrag.

Aber der Mieter entscheidet selbst, ob er sich auf so etwas einlassen will.

ICH würde das nicht tun.

Dann ist er quasi dein Mitbewohner und darf natürlich jederzeit rein.