Gemüsebeet im Mietgarten?
Hallo zusammen,
wir ziehen demnächst in ein EFHaus mit Garten. Im Mietvertrag steht, daß wir uns verpflichten, den Garten mit den üblichen Gartenarbeiten zu pflegen. Das ist soweit klar. Der Vermieter ist bei der Besichtigung nicht besonders auf den Garten eingegangen. Als ich fragte, ob ich dort von alleine etwas einpflanzen darf, meinte er nur lächelnd: "Ich müsste ihn nicht wegen jedem Blümchen extra fragen, nur bei größeren Veränderungen, sollte ich das vorher mit ihm absprechen". Da war ich schon man erleichtert. :)
Nun stellt sich mir aber jetzt im Nachhinein die Frage, wie es aussieht, wenn in einer Ecke ein Gemüsebeet anlegen möchte?
Und dürfte ich auch ein kleines Gewächshaus in den Garten stellen, ohne ihn zu fragen, oder zählt das alles dann unter größeren Veränderungen?
Natürlich ein Gewächshaus, das man zur Not später abbauen kann.
3 Antworten
Bei dem Gewächshaus solltet ihr vorsichtshalber den Vermieter informieren. Sicher ist das leicht wieder abgebaut, allerdings stellt das schon eine kleine optische Beeinträchtigung dar.
Das (kleine) Gemüsebeet ist unproblematisch. Das sollte zu einer normalen Gartennutzung dazugehören.
Ein kleines Gewächshaus, das keiner Baugenehmigung bedarf und kleinere Veränderungen, die jederzeit rückgängig gemacht werden können sind natürlich erlaubt.
Natürlich ein Gewächshaus, das man zur Not später abbauen kann.
Nicht nur zur Not, sondern auf jeden Fall und wenn Vermieter oder Nachmieter es weiter benutzen wollen, kann man sich bestimmt einigen. Benötigt das Gewächshaus ein festes, betoniertes Fundament, müsstest Du ggf. auch die Fundamente wieder ausgraben.
Als Vermieter muss bei einem EFH mit Garten davon ausgehen, dass die Mieter auch gärtnerisch tätig werden wollen. Macht ein Mieter gar nichts im Garten, ist das eher ein schlechtes Zeichen. Investiert er aber, wird er wohl vorhaben, länger zu bleiben.
Wie der Vermieter schon ganz richtig angemerkt, dürft ihr "kleinere Dinge" wie Blumen, Gemüse, Sträucher etc. pflanzen, denn die könnte man bei Auszug auch problemlos wieder entfernen. So ist es auch im Mietrecht geregelt.
Beim Gewächshaus solltet ihr unbedingt fragen, ob und wo ihr das hinstellen dürft, da das auch optisch auffällt.