Gemüsebeet im Mietgarten?

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Bei dem Gewächshaus solltet ihr vorsichtshalber den Vermieter informieren. Sicher ist das leicht wieder abgebaut, allerdings stellt das schon eine kleine optische Beeinträchtigung dar.

Das (kleine) Gemüsebeet ist unproblematisch. Das sollte zu einer normalen Gartennutzung dazugehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Ein kleines Gewächshaus, das keiner Baugenehmigung bedarf und kleinere Veränderungen, die jederzeit rückgängig gemacht werden können sind natürlich erlaubt.

Natürlich ein Gewächshaus, das man zur Not später abbauen kann.

Nicht nur zur Not, sondern auf jeden Fall und wenn Vermieter oder Nachmieter es weiter benutzen wollen, kann man sich bestimmt einigen. Benötigt das Gewächshaus ein festes, betoniertes Fundament, müsstest Du ggf. auch die Fundamente wieder ausgraben.

Als Vermieter muss bei einem EFH mit Garten davon ausgehen, dass die Mieter auch gärtnerisch tätig werden wollen. Macht ein Mieter gar nichts im Garten, ist das eher ein schlechtes Zeichen. Investiert er aber, wird er wohl vorhaben, länger zu bleiben.

Wie der Vermieter schon ganz richtig angemerkt, dürft ihr "kleinere Dinge" wie Blumen, Gemüse, Sträucher etc. pflanzen, denn die könnte man bei Auszug auch problemlos wieder entfernen. So ist es auch im Mietrecht geregelt.

Beim Gewächshaus solltet ihr unbedingt fragen, ob und wo ihr das hinstellen dürft, da das auch optisch auffällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung