Sonderkündigungsrecht wegen Modernisierung?
Mieter erhält am 14.08 Ankündigung zur Mieterhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen er schickt eine Kündigung am 30.09 mit Einschreiben per Rückschein eingetroffen am 2.10. Er beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht und kündigt zum 30.11 Vermieter bestätigt die Kündigung für den 31.12.
Hier stellt sich die Frage greift das Sonderkündigungsrecht nicht oder doch?
Bitte nur um Antwort von fachkundigen.
9 Antworten
Ablauf 2. Monat nach Zugang des Mieterhögungsverlangens war/ist der 31.10., nicht der 30.9.
Allerdings ist der Ablauf übernächster Monat nach Oktober nun mal der 31.12.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Es kommt nämlich auf den Zugang der Kündigung an, nicht wann sie verfaßt oder verschickt wurde.
Die/der FS schreibt mehrfach das gem. § 561 gekündigt wurde. Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung.
Nein, das war nicht der Fragesteller sondern der User @AnglerAut. Das war aber ein Irrtum. Es geht hier tatsächlich um eine Ankündigung einer Modernisierung.
Ich war etwas irritiert. Aber dennoch endet der Vertrag erst zum 31.12. Sofern der Vertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist.
Jetzt ja, da er die Frist für die Sonderkündigung verpasst hat.
Nein, eine Mieterhöhung wird mindestens 3 Monate vorher angekündigt. Also kann man hier ganz normal mit 3 Monaten kündigen.
Nein, eine Mieterhöhung wird mindestens 3 Monate vorher angekündigt.
2 volle Kalendermonate + 1 Tag reicht.
Das sonderkündigungsrecht greift.
Allerdingd erlaubt es eine Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Am 02.10. ist der übernächste Monat der Dezember.
Insofern hat der Vermieter richtig geantwortet.
Immer noch falsch. Die Sonderkündigung wg. Modernisierungserhöhung ist fristschädlich zugegangen und wirkt überhaupt nicht. Hilfsweise wirkt die Willenserklärung als ordentliche Kündigung n. § 573c I BGB zum 31.12., denn es bedarf keiner, mithin auch keiner unzureffenden Begründung für mieterseitige Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen.
... grundsätzlich ja, hier wurde gezockt/verfristet, so jedenfalls die Frage, also in diesem Fall: NEIN.
Falls Du der Vermieter bist: Der Mieter muß die Mieterhöhung nicht anerkennen und auch nicht bezahlen und darf also (auch in Deinem Interesse) gerne ausziehen, damit Du die Bude an den nächsten noch überteuerter vermieten kannst.
Und wenn Du wirklich eine Antwort von Fachkundigen willst, frage den Mieterverein. Die haben auch eine Abteilung für Vermieter.
Falls Du der Mieter bist: Wende Dich an den Mieterverein. In einigen Großstädten sind die Forderungen der Vermieter dermaßen unverschämt (und angebliche Modernisierungen sind überhaupt keine, sondern lediglich Anpassungen an modernere Zeiten), dass es nicht selten darauf hinausläuft, weniger Miete zahlen zu müssen.
Der Mieterverein prüft anhand diverser Kriterien (Baujahr, Ausstattung usw.) den Mietenspiegel der Stadt und Deine Miete. Es kann sein, dass Du schon seit Jahren überhöhte Miete zahlst, die Du dann auf Heller und Pfennig zurückfordern kannst.
Vor allem prüft der Mieterverein auch, ob die Massnahme Deines Vermieters überhaupt eine "Modernisierung" und ob die geforderte Erhöhung berechtigt ist.
Unabhängig von der Richtigkeit deiner Antwort, bitte einfach noch mal die Frage lesen. Er will die Modernisierung doch gar nicht und hat deswegen gekündigt.
Warum soll er dann die Ankündigung durch den Mieterverein auf Richtigkeit prüfen?
Ich glaube kaum, dass "Fachleute" am Freitag um 12 Uhr Zeit haben, auf gf Fachfragen zu beantworten. Daher auch mein Hinweis auf den Mieterverein.
DA sind Fachleute.
Ich lese: Es wurde modernisiert und deshalb ist danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
Ich bezweifle, dass es hier ein Sonderkündigungsrecht gibt.
Wenn die Kündigung schriftlich bis 2.10. dem Vermieter zuging, wäre wirksam zum 31.12. gekündigt worden.
Ich lese: Es wurde modernisiert und deshalb ist danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
Ich lese: Mieter erhält am 14.08 Ankündigung zur Mieterhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen.
Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ist keine Ankündigung.
Ich glaube kaum, dass "Fachleute" am Freitag um 12 Uhr Zeit haben, auf gf Fachfragen zu beantworten
Urlaub, Gleitzeit, Homeoffice, etc.
Ich würde mich durchaus als Fachmann bezeichnen.
Daher auch mein Hinweis auf den Mieterverein. DA sind Fachleute.
Schön wär's....
Ankündigung
Das ist die Formulierung des FS. Der Vermieter hat das vermutlich so nicht formuliert sondern als Mieterhöhungsverlangen
Ich bin kein Vermieter ich verbitte mir einfach irgendwelche Vorurteile in die Welt zu setzen ich habe einfach eine Frage gestellt dazu ist diese Plattform hier gedacht. Ich habe einen Sachverhalt beschrieben. ich möchte noch mal festhalten ich bin kein Vermieter.
Warum denn so böse? Ich unterstelle ja gar nichts. Und ich habe für Vermieter UND Mieter geantwortet.
Ich kann Dir nicht wirklich folgen. Im § 555e BGB steht geschrieben, dass man bis zum Ablauf des Monats, der auf die Zustellung der Ankündigung folgt, gekündigt haben muss.
Das wäre der 30.09.19.
Das Mietverhältnis kann dann zum Ablauf des Übernächsten Monats gekündigt werden, d.h. zum 30.11.
Er hat die Frist verpennt. Wenn er ganz fix gewesen wäre, wäre eine Kündigung schon zum 31.10. möglich gewesen.