Sonderkündigungsrecht wegen Modernisierung?

9 Antworten

Ablauf 2. Monat nach Zugang des Mieterhögungsverlangens war/ist der 31.10., nicht der 30.9.

Allerdings ist der Ablauf übernächster Monat nach Oktober nun mal der 31.12.

Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Es kommt nämlich auf den Zugang der Kündigung an, nicht wann sie verfaßt oder verschickt wurde.


ChristianLE  25.10.2019, 13:25
Ablauf 2. Monat nach Zugang des Mieterhögungsverlangens war/ist der 31.10., nicht der 30.9.

Ich kann Dir nicht wirklich folgen. Im § 555e BGB steht geschrieben, dass man bis zum Ablauf des Monats, der auf die Zustellung der Ankündigung folgt, gekündigt haben muss.

Das wäre der 30.09.19.

Das Mietverhältnis kann dann zum Ablauf des Übernächsten Monats gekündigt werden, d.h. zum 30.11.

Er hat die Frist verpennt. Wenn er ganz fix gewesen wäre, wäre eine Kündigung schon zum 31.10. möglich gewesen.

anitari  25.10.2019, 13:32
@ChristianLE

Die/der FS schreibt mehrfach das gem. § 561 gekündigt wurde. Sonderkündigungsrecht wegen Mieterhöhung.

ChristianLE  25.10.2019, 13:35
@anitari

Nein, das war nicht der Fragesteller sondern der User @AnglerAut. Das war aber ein Irrtum. Es geht hier tatsächlich um eine Ankündigung einer Modernisierung.

anitari  25.10.2019, 13:43
@ChristianLE

Ich war etwas irritiert. Aber dennoch endet der Vertrag erst zum 31.12. Sofern der Vertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist.

ChristianLE  25.10.2019, 13:44
@anitari

Jetzt ja, da er die Frist für die Sonderkündigung verpasst hat.

Nein, eine Mieterhöhung wird mindestens 3 Monate vorher angekündigt. Also kann man hier ganz normal mit 3 Monaten kündigen.


AnglerAut  25.10.2019, 12:47

Es geht hier um 561 BGB.

anitari  25.10.2019, 13:05
Nein, eine Mieterhöhung wird mindestens 3 Monate vorher angekündigt.

2 volle Kalendermonate + 1 Tag reicht.

Das sonderkündigungsrecht greift.

Allerdingd erlaubt es eine Kündigung zum Ende des übernächsten Monats. Am 02.10. ist der übernächste Monat der Dezember.

Insofern hat der Vermieter richtig geantwortet.


imager761  25.10.2019, 13:16

Immer noch falsch. Die Sonderkündigung wg. Modernisierungserhöhung ist fristschädlich zugegangen und wirkt überhaupt nicht. Hilfsweise wirkt die Willenserklärung als ordentliche Kündigung n. § 573c I BGB zum 31.12., denn es bedarf keiner, mithin auch keiner unzureffenden Begründung für mieterseitige Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen.

... grundsätzlich ja, hier wurde gezockt/verfristet, so jedenfalls die Frage, also in diesem Fall: NEIN.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falls Du der Vermieter bist: Der Mieter muß die Mieterhöhung nicht anerkennen und auch nicht bezahlen und darf also (auch in Deinem Interesse) gerne ausziehen, damit Du die Bude an den nächsten noch überteuerter vermieten kannst.

Und wenn Du wirklich eine Antwort von Fachkundigen willst, frage den Mieterverein. Die haben auch eine Abteilung für Vermieter.

Falls Du der Mieter bist: Wende Dich an den Mieterverein. In einigen Großstädten sind die Forderungen der Vermieter dermaßen unverschämt (und angebliche Modernisierungen sind überhaupt keine, sondern lediglich Anpassungen an modernere Zeiten), dass es nicht selten darauf hinausläuft, weniger Miete zahlen zu müssen.

Der Mieterverein prüft anhand diverser Kriterien (Baujahr, Ausstattung usw.) den Mietenspiegel der Stadt und Deine Miete. Es kann sein, dass Du schon seit Jahren überhöhte Miete zahlst, die Du dann auf Heller und Pfennig zurückfordern kannst.

Vor allem prüft der Mieterverein auch, ob die Massnahme Deines Vermieters überhaupt eine "Modernisierung" und ob die geforderte Erhöhung berechtigt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ChristianLE  25.10.2019, 12:58

Unabhängig von der Richtigkeit deiner Antwort, bitte einfach noch mal die Frage lesen. Er will die Modernisierung doch gar nicht und hat deswegen gekündigt.

Warum soll er dann die Ankündigung durch den Mieterverein auf Richtigkeit prüfen?

Wapiti201264  25.10.2019, 15:41
@IlseB56

Ich glaube kaum, dass "Fachleute" am Freitag um 12 Uhr Zeit haben, auf gf Fachfragen zu beantworten. Daher auch mein Hinweis auf den Mieterverein.

DA sind Fachleute.

albatros  26.10.2019, 01:48
@ChristianLE

Ich lese: Es wurde modernisiert und deshalb ist danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgt.

Ich bezweifle, dass es hier ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Wenn die Kündigung schriftlich bis 2.10. dem Vermieter zuging, wäre wirksam zum 31.12. gekündigt worden.

ChristianLE  28.10.2019, 08:08
@albatros
Ich lese: Es wurde modernisiert und deshalb ist danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgt.

Ich lese: Mieter erhält am 14.08 Ankündigung zur Mieterhöhung aufgrund Modernisierungsmaßnahmen.

Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB ist keine Ankündigung.

ChristianLE  28.10.2019, 08:10
@Wapiti201264
Ich glaube kaum, dass "Fachleute" am Freitag um 12 Uhr Zeit haben, auf gf Fachfragen zu beantworten

Urlaub, Gleitzeit, Homeoffice, etc.

Ich würde mich durchaus als Fachmann bezeichnen.

Daher auch mein Hinweis auf den Mieterverein. DA sind Fachleute.

Schön wär's....

albatros  28.10.2019, 10:18
@ChristianLE
Ankündigung

Das ist die Formulierung des FS. Der Vermieter hat das vermutlich so nicht formuliert sondern als Mieterhöhungsverlangen

Benadino 
Beitragsersteller
 25.10.2019, 12:57

Ich bin kein Vermieter ich verbitte mir einfach irgendwelche Vorurteile in die Welt zu setzen ich habe einfach eine Frage gestellt dazu ist diese Plattform hier gedacht. Ich habe einen Sachverhalt beschrieben. ich möchte noch mal festhalten ich bin kein Vermieter.

Wapiti201264  25.10.2019, 15:39
@Benadino

Warum denn so böse? Ich unterstelle ja gar nichts. Und ich habe für Vermieter UND Mieter geantwortet.