Hallo,hab eine Frage zu dem Thema Mietrecht - Kündigung Eigenbedarf Schadensersatzansprüche?
Also mein Mann und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung gezogen mit unserem Kind. Unbefristeter Mietvertrag und es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis gesprochen. Wir hatten einiges an Geld in die Wohnung gesteckt. Ein Bd im Bad abgebaut für 150 Euro und im Mietvertrag wurde vermerkt,dass wenn wir ausziehen,wir wieder 150 € für den Einbau des Bds zahlen müssten.Wir hatten gestrichen,Farbe gekauft ,Bordüren,alles eben schön eingerichtet. Jetzt bekamen wir die Tage die Kündigung wegen Eigenbedarf(Tochter des Vermieters lässt sich scheiden und er bräuchte die Wohnung). Na toll.
Wir sind gerade erst heiraten gegangen, ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und mein Mann kommt halt für uns auf. Das Geld reicht grade so zum leben. Dann kommt jetzt der Geburtstag unseres Kindes wo wir schon gebucht haben, und Weihnachten ja auch noch.Also finanziell sehr eng.Und dann 1 Tag vor unsere Hochzeit kam die Kündigung. Die Kaution für die neue Wohnung könnte mein Mann noch von seinem Urlaubsgeld ja stemmen. Nun die Frage, steht uns Schadensersatz zu? Es wurde von einem langfristigen Mietverhältnis ausgegangen und auf einmal nach einem Jahr gekündigt und wieder die ganzen Umzugskosten. Wie sieht das mit dem Bd aus? Ich weiß,es steht im Mietvertrag,aber hätten wir vorher gewusst,dass wir bald wieder ausziehen,hätten wir das ja nicht ausbauen gelassen,wir sprachen ja von einem langfristigen Mietverhältnis. Müssen wir die Ausbaukosten trotzdem zahlen? Im Mietvertrag steht auch nur Wohnung muss besenrein übergeben werden. Heißt das wir müssen es nicht wieder weiß streichen und die Bordüren abmachen?
Wenn wir die Wohnung so hinterlassen könnten (also nicht wieder streichen,Bordüren abmachen usw,und er auf die Kosten für das Bd verzichten würde, dann würden wir auch auf einen eventuellen Schadensersatz verzichten,nur zweifeln wir dran,dass der Vermieter sich drauf einlässt.Kennt sich jemand da rechtlich aus?
11 Antworten
- Der Fallschilderung nach hat euer VM bei den Mietvertragsverhandlungen nicht im Traum daran gedacht, dass sich seine Tochter in einem Jahr scheiden lässt und seine Wohnung benötigt. Sofern ihr nichts gegenteiliges beweisen könnt, dringt die Eigenbedarfskündigung durch.
- Vertragsbeendigungen sind erwartbar. Da steht euch kein Schadensersatz zu; erst recht nicht, wenn man für übliche Dekorations- und Renovierungskosten bei Umzug "einiges an Geld in die Wohnung steckt".
- Auch ohne schriftliche Zusicherung habt ihr den bei Mietbeginn vorhandenen mietvertraglichen Ist-Zutand aus Rechtsgrund Rückbaupflicht wiederherzustellen. Meint, die zugesagten 150 EUR für den Umbau zu bezahlen, den altbackenen Charme der Achtziger zusammen mit den Bordüren zu entfernen und ggf. auffällige Farbstellungen der Wandanstriche als Mangel zu beseitigen. Oder ihr verabschiedet euch von eurer Kaution bzw. investiert Geburtstags- und Weihnachtszuwendungen in Prozesskosten einer Zahlungsklage, wenn ihr es so hinterlasst.
Erst Mal zum Mieterverein und die Kündigung abbügeln, falls das geht.
hab ich schon online verglichen es steht alles drin. wir würden sie ja akzepieren aber er will die kosten für das bd haben und das sehn wir nicht ein geht auch finanziell garnicht wir haben soviel geld hie rreingesteckt und er hat uns so getäuscht und kündigt dann einfach
Inwiefern hat er euch getäuscht? Deinem Vermieter war auch vor einem Jahr nicht bekannt, dass sich die Tochter scheiden lässt. Und nur weils in einer Ehe kriselt gleich eine Scheidung zu vermuten, ist nun übertrieben. Du bist nicht vom Vermieter getäuscht worden, auch wenn du das gern so hättest. Eine Täuschung setzt voraus, dass ihm die Scheidung der Tochter und dass diese dann die Wohnung benötigt, bereits bei Vertragsabschluss bekannt war. Das war es mit Sicherheit nicht und das wirst du ihm somit auch nicht nachweisen können.
Die Tochter ist erwachsen könnte auch woanders hinziehen. Es gibt ja dieses Gesetz (Paragraph) dass ein vermieter mindestens 3 jahre in die zukunft blicken muss oder uns darauf hätte hinweisen müssen,was nicht der fall war.
Die Tochter ist erwachsen könnte auch woanders hinziehen.
Könnte sie - aber warum sollte sie? Es gibt ja nicht umsonst die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung. Du kennst die Hintergründe doch überhaupt nicht, um überhaupt urteilen zu können. Allein die Begründung, dass die Tochter erwachsen ist, ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Du bist auch erwachsen.....oder irre ich mich da?
Es liegt hier keine Täuschung vor! Ein Vermieter muss nicht drei Jahre in die Zukunft gucken..........insbesondere dann nicht, wenn es auch noch jemand anderen betrifft? Also kann er euch auch nicht drauf hinweisen.Oder kannst du schon genau voraussagen, ob dein Mann in drei Jahren nicht auf und davon ist? Oder ob du gar Zwillinge erwartest? Nein - kannst du nicht - wieso also sollte der Vermieter es können?
Ich würde trotzdem hingehen. gegen einen Eintritt haben die nichts und Tipps geben sie bestimmt
Wende Dich mal an den Mieterschutzbund.
Dann werdet Mitglied. Kostet eine "Eintrittsgebühr" und monatllich um die 8 Euro.
naja bis wir jetzt da drin sind und einen termin haben ist es etwas spät haben das problem ja jetzt schon
Hast du schriftlich, dass es ein langfristiger Mietvertrag sein sollte? Vermutlich nicht. Ergo hast du keine Chance.
Nein er sagte es persönlich. Aber normal gibt es doch einen schutz vor Eigenbedarf, gerade wie in dem Fall bei einer scheidung der tochter die ist ja auch nicht von heut auf morgen und sowas ist ja normal vorher absehbar(zb ehe lief schlecht usw) da ist eigentlich vorher absehbar dass er vielleicht die wohnung noch beanspruchen wird
Aber normal gibt es doch einen schutz vor Eigenbedarf,
Gibt es nicht. Außer es steht ausdrücklich im Mietvertrag.
es steht drin: der Mietvertrag beginnt am 1.11.2019 und läuft auf unbestimmte zeit, unten steht noch was bei 4 ) maximal 4 jahre.bei längerem beiderseitigem ausschluss des kündigungsrechts ist der abschluss einer gesonderten individuellen vereinbarung erfoderlich.. aber keine ahnung was das heißt
Ich glaube, Du träumst nur vom schönen Leben. Du hast doch bestimmt auch schon allerhand Erfahrungen hinter Dir und wie plötzlich so etwas kommen kann...
Immerhin ist 1 ganzes Jahr dazwischen. Wenn z. B. Dein Mann fremd gehen würde. Einfach mal so verführt von einer wahnsinnig tollen Frau, die doch in allem so viel besser ist, als Du (seine Meinung!) und er würde jetzt zu ihr ziehen. Was würdest Du machen? Auch möglichst bald die Flucht ergreifen und die Scheidung einreichen? So etwas kann wirklich wie aus heiterem Himmel kommen.
unten steht noch was bei 4 ) maximal 4 jahre.bei längerem beiderseitigem ausschluss
Ist da was angekreuzt oder eingetragen?
Am besten stellst Du die Vertragsseite mal als Bild in einer Antwort ein.
nein nichts das steht nur unten als punkt 4 da kann man nichts ankreuzen
Wenn da nichts eingetragen ist besteht auch kein Kündigungsverzicht.
Wenn ihr das geahnt oder gar gemutmaßt habt, gab es erst recht keinen Anlass, viel eigenes Geld in die Badgestaltung zu stecken, ohne einen Kündigunsgverzicht zu vereinbaren, der euch mehrere Jahre die Nutzung zugesichert hätte.
Ich kann eure Enttäuschung ja nachvollziehen, justitiabel ist sie deswegen aber nicht.
War die Formulierung zum Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahre möglicherweise bereits als Vereinbarung zu deuten? Oder nur als Hinweis dieser Möglichkeit?
Das ist echt schwer zu erreichen.
Man müsste halt jetzt mal diese Kündigung sehen und schauen, ob da alles drinsteht, was drin stehen muss.