Kurze Frage zum Mietrecht:

Nach der Haustür folgte ein kleiner Flur (2x2m). Nach dem Eintreten ins Haus durch die Hauseingangstür folgt auf der rechten Seite die Tür zu den Vermietern. Die Tür links führt zur Treppe in den Keller. Die Tür geradeaus führt in unsere Wohnung. Leider ist unsere Wohnungstür eine Glastür. Dadurch können die Vermieter als auch deren Gäste usw. direkt in unsere Wohnung rein schauen, so dass es nicht möglich ist z.B. nackt aus der Dusche ins Schlafzimmer zu gehen, da man gesehen wird. Daher habe ich eine leicht entfernbare Dekofolie (Sichtschutzfolie), die selbsthaftend ohne Kleber ist, auf unsere Wohnungseingangstür von innen aufgeklebt, um unsere Privatsphäre zu gewährleisten.

Nun kam der Vermieter auf uns zu mit der Aufforderung die Folie zu entfernen, da es sich um eine "bauliche Veränderung" handeln würde (gefolgt von der Aufforderung, dass wir uns eine neue Wohnung suchen sollen).

Was sagt das Mietrecht zum Aufkleben der Folie auf die Innenseite der Wohnungseingangstür. Wie gesagt kann die Folie ganz schnell restlos entfernt werden (bei Auszug). Ohne die Folie hat man quasi einen "offenen" Wohnungraum, der von jedem durch den Hausflur eingesehen werden kann. Dies ist unzumutbar für uns und schränkt uns in unserer Privatsphäre massiv ein.