Für Eigentum der Freundin Miete zahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte schonmal die Frage gestellt.

Meine Freundin besitzt eine abbezahlte ETW. Dort bin ich vor etwa 6 Monaten eingezogen und beteilige mich an den Nebenkosten zu 50%. (Hausgeld, Strom, Wasser etc). Miete zahle ich keine.

Es ist zwar nicht abgesprochen, aber ich lade sie halt gerne ab und anmal zum Essen ein. Insgesamt ist es für mich finanziell positiv, keine Frage.

So, jetzt kommen allerdings Überlegungen auf in eine größere Wohnung zu ziehen. Zur Miete. Eigentlich fand ich die Idee nicht schlecht, nur wird das finanziell für mich dann schon ich sage mal herausfordernd.

Sie könnte ihren Anteil an der Miete der neuen Wohnung etwa genau mit der Miete die sie durch ihre ETW einnehmen würde bezahlen.

Ich müsste meine Hälfte natürlich so berappen. Raus aus der Kompfortzone. :P

Allerdings, ich glaube ein Teil warum wir uns so gut verstehen, ist das wir finanziell auf gleicher Augenhöhe sind. Wir verreisen gerne und geben dafür auch "viel" Geld aus.

Würden wir in die größere Wohnung ziehen, dann verschiebt sich das.

In Zahlen: Sie Netto = 2200, Ich Netto = 2400 Euro. Dadurch das ich keine Miete zahle sind wir beide hier relativ nah beieinander.

Die neue Wohnung kostet etwa 1200 Euro warm. Mieteinnahmen durch Ihre alte ETW lägen nach Abzügen etwa bei 500 Euro.

Somit hätte Sie dann 2100 Euro zur Verfügung, und ich meine 2400 weniger 600 Euro nur noch 1800.

Das würde ich bei unserem jetzigen Lebensstil durchaus spüren.

da die neue Wohnung noch in weiter ferne steht, ist meine Überlegung eher das ich doch anfangen sollte jetzt Miete zu zahlen, denn immer so weitergehen wird es wohl nicht?

Schonmal jemand ähnliche Gedanken / Probleme gehabt?

Miete, Geld, Beziehung, Eigentumswohnung
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Genossenschaft, genossenschaftswohnung, Mietrecht Kündigung
Wie viel Warmmiete darf man sich mit 1370,00 EUR netto erlauben?

Hallo Community.

Ich stehe vor einem großen Problem. Und zwar bin ich in meiner Nachbarschaft ziemlich unglücklich und würde gerne von hier weg ziehen, da das soziale Umfeld äußerst unangenehm sowie die Wohnungen in einen mangelhaften Zustand sind. Ich bin für meine Partnerin aus meiner alten, trauten Heimat weggezogen, um mit ihr eine gemeinsame Wohnung zu beziehen. Nach der Trennung möchte ich wieder in meine alte Heimat (ist ein Vorort bei der Stadt in der ich lebe) ziehen, da ich dort den Großteil meiner Freunde habe und dort immer sehr glücklich war. Ich habe auch schon mit einen Vermieter von dort Kontakt aufgenommen, welcher mir eine 2-Raum-Wohnung anbieten kann. Ich verdiene jedoch nur 1.370,00 EUR netto und die Wohnung kostet insgesamt 540,00 EUR Warmmiete auf 57,00 m² aufgeteilt.

Ich bin ein relativ bescheidener Mensch und habe nie sonderliche Ansprüche gehabt. Kein Alkohol, kein Rauchen, keine Süßigkeiten auch kein Auto fahre ich oder habe sonstige geldaufbringende Hobbys. Da jedoch die Warmmiete nach der Faustregel niemals höher als ein Drittel des Nettogehaltes sein sollte, habe ich das Risiko, dass es ziemlich eng wird. Momentan gebe ich für Lebensmittel (Essen & Trinken) nicht mehr als 170,00 EUR im Monat aus und bin auch nicht gerade sehr darauf fixiert, immer die neusten Klamotten oder das neuste iPhone haben zu wollen. Da keine andere, kleinere Wohnung zur Verfügung steht, kann ich nur auf diese Wohnung (die jedoch auch sehr schön ist und es sich dabei um ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus handelt) zugreifen. Meint ihr, ich werde mich aufgrund der zu hohen Miete im Verhältnis zu meinen Nettolohn in unangenehmen finanziellen Engpässen treiben oder ist das tatsächlich machbar. Leider kenne ich keinen, der mir aus eigener Erfahrung sagen kann, wie er bei geringem Einkommen und zu hoher Miete "haushaltet". Ich bin somindestens so viel Realist, dass ich in meiner jetztigen Situation auch sagen kann, wer schön(er) leben will, der muss auch entsprechend zahlen.

Für eure Antworten, Ratschläge und Tipps bin ich euch sehr dankbar.

Haushalt, Leben, Wohnung, Miete, wohnen, Umzug, Single, Immobilien, Nebenkosten
Mietrecht- vorzeitige Beendigung eines Missverhältnis?

Hallo Zusammen,

Ich erlebe gerade folgende Situation:

Wir leben in einer Mietwohnung und haben diese zum nächstmöglichen Datum gekündigt. Da wir schon eine neue Wohnung und einen neuen Mietvertrag haben, haben wir die Vermieterin gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe auch schon früher aus dem Vertrag zu kommen. Wir sind dann so verblieben, dass wir auch gerne früher aus dem Vertrag kommen, wenn wir jemanden finden. Das war Anfang November. Einen Tag später hat mich die Vermieterin angerufen und mor mitgeteilt, dass eine Frau aus dem gleichen Haus gerne in unsere Wohnung ziehen würde und dass wir uns nicht weiter um einen Nachmieter kümmern müssen. Es wurde vereinbart, dass wir am 16.12. die Annahme unserer Wohnung machen und Miete nur bis zum 31.12. zahlen müssen.

Jetzt ist der Dame aber ihr Nachmieter abgesprungen und die Vermieterin droht einfach alles platzen zu lassen und meinte eben zu mir, dass wir dann eben Miete bis Ende Februar zahlen müssen.

Ich finde es überhaupt nicht fair, weil ich mich komplett darauf verlassen habe dass die besagte Dame in unsere Wohnung zieht und wir vorzeitig gehen können.

Sie zieht auch nach wie vor in unsere Wohnung, aber da der Nachmieter für ihre Wohnung fehlt und die Vermieterin über Weihnachten keine Zeit mehr hat sich zu kümmern, soll jetzt bis Februar alles beim Alten bleiben und wir weiter die Wohnung zahlen. Das wäre für uns fatal, doppelte Mieten sind schon heftig.

Kann hier irgendwer meinem Wirrwarr folgen?

Miete, Recht, Rechte
Hohe Nachzahlung Nebenkosten?

Hallo, ich habe von meiner Hausverwaltung eine saftige Nebenkostenabrechnung/Betriebskostenabrechnung bekommen.

Ich soll 680 Euro nachzahlen. Letztes Jahr betrug die Nachzahlung nur 100 Euro.

Die große Differenz ergibt sich ausschließlich aus Kosten für Hausreinigung die bei 685 Euro pro Partei und Jahr liegen. Seit einiger Zeit übernimmt eben eine Reinigungsfirma einmal die Woche die Hausreinigung welche sich allerdings hauptsächlich auf die Reinigung des Treppenhauses beschränkt. Das Jahr zuvor hat die Nachbarin der Nebenwohnung (im selben Haus) immer die Hausreinigung/Treppenhausreinigung übernommen und sich von der Hausverwaltung bezahlen lassen, war relativ günstig, ca. 125 Euro pro Partei. Nun sind es wie gesagt 685 Euro. Im Grunde wird da nur einmal die Woche geputzt. Uns als Mietern wurde nicht angekündigt, dass eine Hausreinigung das Putzen übernimmt, es wurde auch nicht zur Wahl gestellt.

Meine Frage: Ist das überhaupt rechtens jetzt so eine hohe Nachzahlung zu verlangen. Ich meine man hätte doch das mit der Hausreinigung der Firma mal in einem Brief schreiben müssen oder nachfragen sollen ob es vielleicht selbst übernommen wird. Außerdem scheinen mir die Kosten der Hausreinigung (insg. 3400 Euro bei 5 Parteien) sehr hoch. Die Reinigungskräfte verbringen pro Woche sicher nicht mehr als eine Stunde mit der Reinigung.

Ich soll nun die 685 Euro zahlen?

Würde es sich lohnen rechtlich dagegeben anzugehen?

Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nachzahlung Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Abzüge von Mietkaution?

1.

Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.

Ist das richtig so?

Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.

2.

Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.

Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.

Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?

3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Auszug, Mietkaution Rückzahlung, Übergabe
Mietminderung wegen Warmwasser? Besondere Fall?

Guten Tag lieber Antwortgeber:

Die situation: meine Freundin hatte vor kurzem in ihrer Wohnung kein warmes Wasser mehr, da der Warmwasserspeicher kaputt war. Dies wurde nach einem Tag bei dem Vermieter gemeldet über WhatsApp. Der Vermieter wollte uns einen Termin mit einem Unternehmen machen, welches den Warmwasserspeicher repariert. Nachdem wir also 2 Tage auf einen Anruf gewartet haben, haben wir uns wieder bei dem Vermieter informiert und er meinte er gebe uns die Nummer, damit wir bei dem Reperatur Unternehmen anrufen. Bis dato 3 Tage ohne heiße Wasser. Nachdem wir also bei dem Unternehmen angerufen haben wurde uns der früheste Termin eine Woche später gemacht.

Wir haben uns also informiert und dementsprechend eine Mietminderung von 15% durchgesetzt.

Jetzt hat meine Freundin Post von dem Vermieter bekommen, dass die Mietminderung nicht zulässig sei, da wir nur einen begrenzten Rahmen dem Unternehmen gegeben haben, wann wir ein Termin annehmen können. <- was so nicht stimmt, wir haben gesagt, dass wir IMMER und JEDEN TAG können.

Ebenfalls hat er meine Freundin jetzt ermahnt, wenn sie nicht bis zum 6ten zahlt also in 2 Tagen wird es weitere juristische Schritte geben. D.h. er gibt meiner Freundin 2 Tage (heute Post bekommen und übermorgen soll das geld drauf sein) um es zu zahlen.

Ich hoffe ihr klärt mal bisschen auf, ob der Vermieter diese Situation so ausnutzen darf oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Nimmt sich viel raus, Freundin Mitbewohner?

Guten Morgen,

ich verzweifel gerade. Die Freundin von meinem Mitbewohner (Hauptmieter) ist bei uns eingezogen vor ein paar Monaten. Seitdem ist es relativ „unschön“ geworden hier. Wir 2 anderen zahlen fast 1000€ Miete, während Sie „kostenfrei“ im Zimmer von Ihrem Freund eingezogen ist. Sie hat uns nie „gleichberechtigt“ behandelt, sondern immer wie „Mieter“ von Ihrem Freund.

Es sollte nur für den Übergang sein, aber jetzt hat sie sich (ohne uns irgendwie Bescheid zugeben, dass es dauerhaft ist) eingenistet. Wir sind alle eigentlich mega easy going, außer sie. Aber sie wird immer schlimmer und es muss nach ihrem Regime laufen. Jetzt hat sie 2 DIN A 4 Seiten von Regeln an die Tür gehangen. Keine Worte wie „Bitte“ - „Danke“ oder „Wir alle“ - sondern Sätze wie „Zur guten Erziehung gehört es keine Dinge liegen zu lassen“ - „Die Möbel gehören exclusiv der Wohnung und dürfen in den privaten Zimmern nicht genutzt werden“ - „Kaution Einbehaltung bei nicht Einhaltung“ ....etc... Ich würde gerne wissen, was eure Meinung hierzu ist ?.....

Ihr Freund ist mega easy aber sie hat voll die Kontrolle, reden bring nicht viel, denn als Paar hält man zusammen. Dennoch Frage ich mich, wie viel sie sich rausnehmen darf, und was unsere Rechte sind als WG Mitbewohner. Langsam fühlt es sich nicht mehr an wie eine WG, sondern wie eine Raummietung in der Wohnung von einem Paar. Genau das wollte ich unbedingt vermeiden.

Wie kann man das ansprechen, dass sie mit uns „normal“ reden kann und nicht immer irgendwelche Regeln hinkleben muss. Zumal sie die einzige ist, die es nervt oder aufregt.

Sie nervt einfach so wahnsinnig mit Ihrer Art. Es ist unglaublich. Sie ist selbst „nur die Freundin“ und ich sehe es nicht ein, nach Ihrer Pfeiffe zu tanzen, nur weil es ihr Freund ist. Es war so schön hier und dann kam sie....

Miete, Mietrecht, WG, mitbewohner
Ist der Makler ein Betrüger?

Hallo,

ich benötige ein paar Meinungen zu folgender Situation.

Mein Freund und ich haben nach einer Wohnung gesucht und uns auf eine Anzeige im Internet gemeldet.

Alle Termine wurden telefonisch vereinbart. Nun sollte der Vertrag unterschrieben werden und uns ist HINTERHER aufgefallen:

Im Vetrag steht nur der Name uns die Adresse des Vermieters sonst nichts, wir haben keine Kontakdaten. Der Makler hat einen Namen den es in Deutschland wahrscheinlich tausend mal gibt und ist anscheinend mlt dem Vermieter befreundet.

Als der Vertrag unterschrieben war meint der Makler es gäbe kein zweites Exemplar, wir könnten uns höchstens Bilder machen.

Wir solle die Kaution und die erste Miete laut ihm sehr schnell überweisen, da es sonst die Schlüssel nicht gibt. Miete plus Kaution ca. 4000€.

Die Kaution ist viel höher als drei Kaltmiete und auch die Bedingung es voran zu überweisen ist gesetzlich Verboten.

Wir haben das Geld überwiesen und ich habe ihm dann geschrieben das wir es überwiesen habe und er mir die Zählernummer zum Strom anmelden mitteilen soll.

Darauf hin kam keine Reaktion mehr, mein Freund hat ihn angerufen und er meinte er wäre grade nicht in der Stadt, er würde die Nummer morgen schicken.

Auffällig war das wir den Abend vor dieser Nachricht an der Wohnung vorbei gefahren sind und dort Licht brannte (er wollte noch was dort machen vor dem Einzug) dann hättet er doch einfach in den Keller gehen können und mir die Zählernummer mitteilen können.

Er hatte meine Nachricht zu dem Zeitpunkt schon.

Ich denke das wir an einem Betrüger geraten sind, der uns noch hinhalten will bis das Geld sicher bei ihm eingegangen ist und dann nicht mehr auftaucht.

Sollte ich versuchen die Überweisung noch zu stoppen?

Was meint ihr?

Miete, Betrug, Recht, Immobilien, Makler, Betrüger

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