ich hab gerade einen freund bei mir der hat das problem dass sein fahrlehrer meint, er darf erst zur praktischen prüfung antreten wenn er den gesamten restlichen offenen betrag für den kompletten führerschein bezahlt hat.
Muss er das wirklich?
Und außerdem meinte dee fahrlehrer wenn er den betrag nicht zahlt, darf er nicht zur prüfung aber muss die prüfungskosten trotzdem zahlen...
Muss er des jetzt so machen wie oben beschrieben oder darf er die prüfung machen wenn er die prüfungskosten zahlt und den restlichen betrag dann im nachhinein?