Kriege keine Wohnung mit Minijob?

5 Antworten

Ich kenne es so, dass vielen Vermietern bei Selbstständigen auch ein Einkommensnachweis ausreicht, z.B. ein Steuerbescheid. Da du aber noch recht jung bist wirst du noch nicht lange selbstständig sein und dein beruflicher Erfolg eher schlecht nachvollziehbar. Darüber hinaus sind viele Vermieter auch nicht an so jungen Leuten interessiert, gerade wenn es vor Ort einen angespannten Wohnungsmarkt gibt.

Kannst du denn zur Selbstständigkeit auch eine BAW vorlegen (oder etwas ähnliches?) Inwieweit ist dein Einkommen aus Selbstständigkeit denn gesichert bzw. wie hoch? Wenn du wirklich nur die 450 € hättest dann hast du damit keine Chance :/ Dann müsstest du versuchen das nur mit der Selbstständigkeit zu argumentieren falls möglich (Mit Gewerbeschein hätte wohl der Vermieter eher eine Crefo über den genauen Firmennamen gezogen um zu schauen wie die Bonität ist)

Mit so einem Gewerbeschein bist du ein Selbstständiger und Unternehmer. Darauf fahren viele ab. Zeige deinen Gewerbeschein mit Stolz deinem Vermieter und erzähle ihm nichts von deinem 450 Euro Job. Denn das würde ihn wieder misstrauisch machen.

Wieso Gewerbeschein? Dafür müsstest du selbständig sein. Außerdem steht dir bei Ausübung eines Minijobs auch noch anteiliges ALG II zu. Die übernehmen dann auch die Miete und Heizung. Jeder Vermieter, der das ablehnt, hat keine Ahnung von unserem Sozialsystem.

Ansonsten kannst du dich aber auch an karitative Einrichtungen wie z. B. die Diakonie, Caritas oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband wenden, die oft Anlaufstellen anbieten, die sozialschwachen Menschen bei der Wohnungssuche helfen können.

EDIT: deinen letzten Satz hatte ich überlesen :D


Parhalia2  15.01.2020, 20:01

Selbstständige müssen bei einem Antrag auf ALG II auch die monatlichen Netto-Gewinne aus ihren Gewerbeeinkünften mit angeben und monatlich offen legen.

Bei 1500 €/mtl Netto aus dem Gewerbe + 450 Euro aus dem Minijob sehe ich für eine alleinstehende Person nicht mal ansatzweise einen Anspruch auf ergänzendes ALG II . Selbst mit Partnerin nicht .

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profanity  15.01.2020, 21:43
@Parhalia2

Ich schrieb ja schon, dass ich den letzten Satz nicht gelesen habe und das erste "selbständig" auch nicht. Sorry, ich bin müde und etwas überarbeitet, da kann das schonmal passieren.

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Parhalia2  15.01.2020, 22:16
@profanity

Ich mache Dir keinen wirklichen Vorwurf , da einerseits zu Beginn hier nur 2 Antworten standen , aber ich hier nur im Sinne der Fragestellung mögliche Ergänzung durch ALG II von vornherein verneinen wollte. ( lohnt kein Antrag )

Daher alles oki . ☺

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DerJoergi  15.01.2020, 19:56

Kannst du auch lesen, im ersten Satz steht doch selbstständig.

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LePetitGateau  15.01.2020, 19:55

noch anteiliges ALG II zu. " Das weißt du doch gar nicht, er sagt er ist 20. Angenommen er hat keine Vorausbildung dann sind ausschließlich die Eltern für ihn verantwortlich und da gibt es nix. Davon abgesehen finden Vermieter ALG II Bezüge ja auch nicht sonderlich toll (egal wie regelmässig das kommt oder nicht)

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Da musst du den Steuerbescheid vorlegen. Das interessiert einen Vermieter.