Mein Vermieter treibt Steuerhinterziehung?

Hallo zusammen! Ich komme mit meinem Vermieter gar nicht klar. Er hat mich schon ein paar mal angeschrien zB, weil die Tür des Zimmers wegen dem Wind zugeschalgen ist (sie war nur offen und der Wind von draussen in die Richtung geweht) und es war nicht meine Schuld, oder weil er Eines Tages den Rahmen des Herdes mit der Pfanne geschlagen und eine Delle geblieben ist. Es war auch nicht meine Schuld und obwohl er sich entschuldigt hat, wurde ich wieder angeschrien

Er zwingt mir, seine Pflanzen zu giessen, obwohl es nicht im Mietvertrag steht. Er sagt, wenn ich das nicht tue, wird von der Kaution abgezogen. USW

Ich habe von einem anderen Mitbewohner erfahren, der schon ausgezogen ist, dass der Vermieter (er lebt in der WG mit) keine Steuern für die Zimmer zahlt, die er Vermietet. Ich zahle 580 EUR in Bar (er macht immer eine schriftliche Quittung mit Unterschrift, ich bin angemeldet und habe einen Mietvertrag).

Er hat uns beide schon ein paar mal bedroht (mich und der andere, der weg ist) wegen Kleinigkeiten (dazu noch ist er ein Putzteufel), uns rauszuschmeissen. Ich mache mir Sorgen, weil meine Eltern im Ausland leben und meine Freunde nicht stören möchte, wenn er mich rausschmeisst.

Ich weiss, diese sind keine Kündigungsgründe aber ich möchte keine Tausende Euro mit einem Rechtsanwalt ausgeben (ich verdiene ja auch nicht so viel). Ich frage mich, was ich machen kann, wenn er mich rausschmeissen will. Der alte Mitbewohner hat gesagt, ich darf zum Finanzamt mit dem Mietvertrag und da soll ich einfach die Situation erklären und die machen dem Vermieter ein Problem.

Ich suche schon was anderes, aber in dieser Stadt ist gar nicht leicht. Ich möchte mich wehren, sollte etwas passieren. Ich zahle 580 Eur und er keine Steuer...Was kann man da unternehmen?

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Wie gebe ich schwankendes Einkommen im Mietinteressentenbogen an?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und muss bei der Selbstauskunft ja immer mein Netto-Einkommen angeben.

Soweit ich weiß, bezieht man sich dabei ja immer auf die letzten 3 Monate, aber was passiert, wenn das Einkommen schwankt?

Ich war bei der ersten Abrechnung noch als Werkstudentin angestellt, bei der zweiten ist der Nettolohn wegen der SV-Abgaben gesunken und bei der dritten wiederum wegen Mehrarbeit und diversen Zuschlägen deutlich gestiegen.

Was wäre also die richtige Angabe? Der neueste Stand, der niedrigste oder ein Durchschnitt?

Im zweiten Monat hatte ich außerdem noch eine kurzfristige Beschäftigung bei einer Filmproduktion - mache ich zwar öfter, aber nicht regelmäßig. Darf/sollte ich den auch mit einberechnen oder lieber nicht?

Wegen dieser irrsinnigen 1/3-Regel bin ich eigentlich dazu versucht, mein Gehalt so hoch wie möglich erscheinen zu lassen, aber der potentielle zukünftige Vermieter soll sich natürlich auch nicht verarscht fühlen, wenn er dann meine Abrechnungen sieht.

Mein Freund hat ebenfalls gerade eine Gehalts- und Stundenerhöhung bekommen. Da er aber auch den passenden Vertrag dazu erhalten hat, denke ich, dass er einfach den neuesten Betrag angeben kann. In meinem Job sind Schwankungen hingegen der Normalfall, da eigentlich jeder Mehrarbeit macht und gelegentlich Feiertagszuschläge etc. bekommt.

Wie würdet ihr vorgehen?

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Hilfe bei einer Mietrecht-Angelegenheit (Einliegerwohnung)?

Hallo liebe Gutefrage-Community,

Ich bin vor 7 Monaten in eine Einliegerwohnung gezogen, die im Kellergeschoss des Hauses der Vermieter liegt. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar, 45 Quadratmeter groß mit 2 Zimmern und mit allen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet. Die Vermieter wohnen direkt über mir.

Ich habe einen Freund, welcher in einem relativ regelmäßigen Zyklus immer wieder ca. 1- 2 Wochen da ist, dann aber auch wieder für 3-5 Tage bei sich zu Hause ist. Dies passt den Vermietern aber gar nicht und ich habe letztens auf mühsamen Umweg rausgefunden, dass sie sich 2-3 Tage pro Woche Besuchszeit vorstellen.

Ich habe mich mittlerweile etwas ins Mietrecht eingelesen und bin aufs "Besuchsrecht" gestoßen, welches dem Mieter bedingungslos zusteht. Dieses besagt, dass man ohne die Erlaubnis des Vermieters einen Gast 6-8 Wochen am Stück bei sich wohnen lassen kann. Da er immer wieder nach Hause fährt haben wir nie diese Frist überschritten.

Nun weiß ich aber auch, dass es möglich sein soll bei Einliegerwohnungen seitens des Vermieters bei einem unbefristeten Vertrag grundlos kündigen zu können.

Bei meinem Vertrag handelt es sich aber um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag.

Nun meine Frage: Können sie mir einfach so kündigen, nur weil ihnen meine Besuchszeiten nicht passen?

Zudem sind die Vermieter bis jetzt zu keinem Klärungsgespräch bereit gewesen und ignorieren meine Anfragen. Nur, wenn es ihnen passt beschweren sie sich schriftlich/drohen mir. Zusätzlich gab/gibt es in der Wohnung erhebliche Mängel (kaputte Toilettenspülung, Schimmel in Dusche, kaputte Küchentheke usw usw), auf die in den von mir geschickten E-Mails nicht reagiert wurde, - geschweige denn - ich eine Antwort-Mail bekommen habe.... aber das nur nebensächlich (nur die Toilettenspülung wurde vor 2 Wochen nach 6 Monaten kontinuierlichen Nachfragens repariert)

Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mich dieses Thema enorm psychisch belastet und ich einfach gern eine rechtliche Sicherheit hätte.

Vielen Dank!

Miete, Recht, Mietrecht, Besuchsrecht
Mieterhöhung ohne Mietspiegel und vergleichbare mieten?

Hallo

Hallo ich habe eine Eigentumswohnung in Frankfurt Eschborn Am stadtpfad 64 im Jahre 2017 gekauft.

Die Wohnung gehörte Der Vonovia.

Auf Eigenbedarf musste ich verzichten da die Mieter schon sehr lange drinne wohnen sie waren irgendwie vor Jahren Mitarbeiter der Postbank und haben die Wohnung so bekommen.

Die Zahlen eine Kaltmiete von 380 € die Wohnung hat 63 m² und zwei Zimmer, die Wohnung wurde im Jahre 1960 gebaut .

Ich habe aber ein Recht die Miete zu erhöhen doch in Frankfurt Eschborn in der Gemeinde gibt es keinen Mietspiegel vergleichbare mieten habe ich auch nicht da ich nicht weiß wie ich an sowas ran komme .

Ich habe mitbekommen dass man ein Gutachten machen lassen kann doch es wird zu teuer das lohnt sich nicht wenn ich eh nur 15-20 % erhöhen kann.

Bei 380 € Kaltmiete und davon 15-20 % ist nicht die Welt deswegen würde es sich nicht rentieren ein Gutachten durchführen zu lassen.

Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt keine Miete erhöhen kann nur weil ich keinen Mietspiegel habe oder vergleichbare mieten es muss doch einen Weg geben wie ich das machen kann.

In den Unterlagen die ich von der Vonovia bekommen hatte habe ich gelesen das sie in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 die Miete erhöht hatten wie haben die das hinbekommen?

Kann mir jemand helfen beziehungsweise Tipps geben wie ich die Miete erhöhen kann ?

Ich habe mir überlegt vielleicht bei der Eigentümerversammlung ein paar Eigentümer anzusprechen und nach deren Mietvertrag zu fragen wäre das eine Möglichkeit ich würde mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen würde

Mit freundlichen Grüßen

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Darf der Vermieter sein Geld zurück verlangen und wie komme ich an die Schulden von meinem Exmitbewohner?

Hallo, ich habe ein verzwicktes Problem.

Mein Exmitbewohner hat bei mir Schulden in Höhe von 231,5 Euro durch Nebenkosten (Nebenkosten hat er mir immer Bar bezahlt). Er wohnt jetzt in Hamburg bei einer seiner Freundinnen und er ist dort nicht gemeldet. Ich erreiche ihn nicht. Ich habe ihm per WhatsApp vorher schon früh genug oft geschrieben das er mir noch die Nebenkosten schuldet.

Nun war der Vermieter so freundlich und hat mir diese Schulden von meinem Exmitbewohner über die Kaution von ihm gegeben. Jetzt meldet sich der Exmitbewohner wieder und möchte seine Kaution wiederhaben. Dafür hat er sich sogar an die Anwälte vom Mieterschutz gewendet. Diese Debatte führt er also mit dem Vermieter. Daraufhin habe ich ihm per Whatsapp deutlich gemacht bis wann ich das Geld haben will und ihm Rechnungen der Nebenkosten gesendet und das er mich zwingt rechtliche Schritte einzuleiten wenn ich bis Dato das Geld noch nicht bekommen habe. Nun habe ich bisher noch kein Geld erhalten und ich denke da wird auch nichts mehr kommen. Ich habe ihn auch nicht wieder erreicht, die Nummer ist aber die aktuelle, versichert mir der Vermieter, da er noch Kontakt mit ihm darüber hatte. Der Vermieter verlangt jetzt von mir das Geld zurück.

Dazu meine Frage: Darf er das? Kann er rechtlich sogar gegen mich vorgehen, wenn ich mich weigere? Und gibt es vielleicht nicht doch noch einen Weg an das Geld von meinem Exmitbewohner zu kommen? Muss ich dafür einen Anwalt einschalten?

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Kann der Vermieter nach zusage per E-Mail doch die Wohnung anderweitig vermieten??

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein gewaltiges Problem. Wir haben uns am 22.02. eine Wohnung angeschaut, die wir gerne mieten wollen. Am Tag der Besichtigung hatten wir den Vermieter mitgeteilt, dass wir die Wohnung unbedingt haben wollen. Am Tag nach der Besichtigung hat der Vermieter alle relevante Unterlagen (Gehaltsnachweise, Bankauskunft, Schufa usw.) von uns erhalten dabei haben wir unsere Interesse noch einmal untermauert. Nach mehre Telefonate haben wir am 27.02. per E-Mail folgende Nachricht vom Vermieter erhalten: 

Sehr geehrter Herr ...

Hiermit bestätigen wir Ihnen gerne, dass Sie die Wohnung in der ....weg 9 zum 01.04. mieten können. Den Mietvertrag senden wir Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin haben wir uns noch einmal mit der jetzige Mieter getroffen um das ein oder andere abzusprechen, da die uns diese vorgehensweise bei der Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde. Am Freitag den 01.03. haben wir vom Vermieter den Mietvertrag in zweifacher Ausführung erhalten (noch nicht von ihm unterschieben, jedoch mit alle Eckdaten ausgefüllt.) Diese haben wir dann unterschrieben und ihm zugesendet. 

Am Montag 04.03. rief uns der Vermieter nun an und teilte uns mit, dass die Wohnung doch nicht zu vermieten wäre, weil er nun beabsichtigt dies zu verkaufen. kurz darauf hieß es dann, dass die Wohnung an jemand anderem vermieten wird.

Was jetzt davon wahr ist, kann ich leider nicht sagen, Fakt ist jedoch, dass wir unbedingt zum 01.04. die Wohnung brauchen, da wir jetzt zum 01.04. unsere Wohnung abgeben müssen. Außerdem haben wir andere Wohnungen die wir bekommen könnten abgesagt da die zusagen bereits schriftlich per Mail für die Wohnung uns vorlag. 

Jetzt ist meine Frage, ob der Vermieter einfach sowas machen kann? Ist seine zusage per E-Mail nicht verbindlich? kann ich dagegen rechtlich angehen und auf die zusage zum 01.04. bestehen? Hat es überhaupt Erfolgschancen, die Wohnung doch noch zubekommen? Es sei noch erwähnt, dass wir eine fünfköpfige Familie (drei kleine Kinder) sind und keine Möglichkeit habe, jetzt irgendwo anders unterzukommen. 

Bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe und Antworten 

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Kann ich eine Antwort vom "Vermieter" erwarten?

Hallo

Ich habe eine Wohnung gefunden, die für mich und meinen Partner perfekt wäre. Ich habe mich mit dem Vermieter getroffen und die Wohnung im Rohbau besichtigt. Da wir noch andere Wohnungen offen hatten, wollte ich gerne direkt das Bewerbungsformular zusenden, was ich von ihm erhalten habe und Ihm dann zurückgesendet habe. Da wir eine Zusage hatten für eine kleinere Wohnung, habe ich mich bei Ihm gemeldet 1 Woche später um nachzufragen, ob er sich die Unterlagen schon durchsehen konnte und das wir eine Zusage hätten, die Wohnung von ihm für uns aber besser passen würde. Seine Antwort war, dass die Unterlagen für ihn in Ordnung seien, er aber gerne noch meinen Partner kennenlernen wollte. Am darauffolgenden Samstag haben wir die Wohnung nochmals besichtigt und der Vermieter und mein Freund haben sich sehr gut verstanden. Der Vermieter hat immer davon geredet, dass er sich noch meldet, uns war aber nicht klar ob er sich bezüglich der Zusage meldet oder dem Einzugstermin (da er immer vom Einzugstermin gesprochen hat, dass er dies noch nicht genau festlegen kann, da es von den Handwerkern abhängig ist. Er hat gesagt, er meldet sich im Verlauf der Woche so habe ich Ende der Woche nachgefragt ob er schon mehr Wisse. Seine Antwort war, dass er immer noch keine Antwort von den Handwerkern hat und am Samstag noch weitere Besichtigungen hat und am darauffolgenden Wochenende sich mit seinem Vater (dem Eigentümer) gerne entscheiden würde. So habe ich gewartet, mittlerweile fast 4 Wochen nach Abgabe des Bewerbungsformular. Ich habe ihm am Montagabend geschrieben, ob er schon eine Entscheidung treffen konnte etc. Einen Tag später habe ich ihn noch versucht, telefonisch zu erreichen und bis jetzt keine Antwort obwohl er auf Whatsapp online war (habe ihm SMS geschrieben, da wir bis jetzt die Termine so vereinbart haben, da er glaube ich geschäftlich sehr eingebunden ist). Auf jeden Fall erwarte ich eine Antwort ob Zusage oder Absage, darf ich das von Ihm erwarten?

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