Internet in der Wohngemeinschaft abstellen wenn der Mitbewohner zum wiederholten mal die Miete zu spät überweist?


10.01.2020, 08:30

Ergänzend muss man sagen: wir sind alles erwachsene Menschen und keine Kinder

5 Antworten

Wenn ihr alle Erwachsen Sein würdet, würdest du das Internet nicht ausschalten, sondern deinen Rechte als Vermieter wissen und die richtigen Rechtswege einleiten.


verreisterNutzer  10.01.2020, 08:33

das fände ich zu hart, außerdem habe ich es erst im Laufe des Monats abgestellt und schalte es wieder ein wenn das Geld da ist, wir haben ja bereits vernünftig darüber geredet nur es hat sich halt nichts am verhalten geändert

Wenn die Nutzung des Internet nicht Mietbestandteil ist, ist dein Handeln unzulässig.

Auch Strom oder Wasser dürfte ein Vermieter bei verspäteter Mietzahlung nicht abstellen, das wäre unzulässige Eigenmacht. Der Mieter wäre dann sogar zur Mietminderung berechtigt. Stromsperre>> 100%!!

Definiere doch bitte unpünktlich.


Gerhart  10.01.2020, 12:41

Internetnutzung ist Mietbestandteil > Abschalten ist unzulässig.

Ich vermute, dass du mit dem Schuldner in einer Mieterpartei vertraglich verbunden bist. Du kannst ihn daher nicht kündigen. Ist er hingegen dein Untermieter, dann solltest du ihm wegen fortgesetzter unpünktlicher Mietzahlung abmahnen und im Wiederholungsfall ordentlich kündigen.

Ob die Beteiligung am Internet mietraglich Bestand hat, weiß hier niemand, solange du da Informationen zurück hältst ....

Na klar. In Abstimmung mit den anderen Mitbewohnern, sofern es welche gibt.

Wenn Du ansonsten derjenige bist, auf den der Internet-Vertrag läuft, ist es Dein gutes Recht, damit auch zu sanktionieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich bin mir da nicht so sicher, wie das mit den erwachsenen Menschen so ist bei euch.

Internet und Miete haben halt nur dann etwas miteinander zu tun, wenn das vertraglich verknüpft ist.


verreisterNutzer  10.01.2020, 08:35

ich sehe es halt als Softe Erziehungsmaßnahme , jemanden mit Kündigung zu drohen und mit Fristen finde ich zu hart

qugart  10.01.2020, 09:01
@verreisterNutzer

Je nachdem machst du dich schadenersatzpflichtig.

Ist und bleibt einfach Kindergarten.