Internet in der Wohngemeinschaft abstellen wenn der Mitbewohner zum wiederholten mal die Miete zu spät überweist?
Ein Mitbewohner hat mehrfach vergessen pünktlich zu überweisen und erst nach Stress und Diskussionen und nachdem ich VON MIR AUS ihn darauf angesprochen habe ist die Miete verzögert gekommen. Das ist jetzt bereits 3 mal hintereinander passiert. Diesen Monat habe ich dann das Internet abgestellt bis der Betrag auf dem Konto ist. Ist das angemessen ?
Ergänzend muss man sagen: wir sind alles erwachsene Menschen und keine Kinder
5 Antworten
Wenn ihr alle Erwachsen Sein würdet, würdest du das Internet nicht ausschalten, sondern deinen Rechte als Vermieter wissen und die richtigen Rechtswege einleiten.
das fände ich zu hart, außerdem habe ich es erst im Laufe des Monats abgestellt und schalte es wieder ein wenn das Geld da ist, wir haben ja bereits vernünftig darüber geredet nur es hat sich halt nichts am verhalten geändert
Wenn die Nutzung des Internet nicht Mietbestandteil ist, ist dein Handeln unzulässig.
Auch Strom oder Wasser dürfte ein Vermieter bei verspäteter Mietzahlung nicht abstellen, das wäre unzulässige Eigenmacht. Der Mieter wäre dann sogar zur Mietminderung berechtigt. Stromsperre>> 100%!!
Definiere doch bitte unpünktlich.
Ich vermute, dass du mit dem Schuldner in einer Mieterpartei vertraglich verbunden bist. Du kannst ihn daher nicht kündigen. Ist er hingegen dein Untermieter, dann solltest du ihm wegen fortgesetzter unpünktlicher Mietzahlung abmahnen und im Wiederholungsfall ordentlich kündigen.
Ob die Beteiligung am Internet mietraglich Bestand hat, weiß hier niemand, solange du da Informationen zurück hältst ....
Na klar. In Abstimmung mit den anderen Mitbewohnern, sofern es welche gibt.
Wenn Du ansonsten derjenige bist, auf den der Internet-Vertrag läuft, ist es Dein gutes Recht, damit auch zu sanktionieren.
Ich bin mir da nicht so sicher, wie das mit den erwachsenen Menschen so ist bei euch.
Internet und Miete haben halt nur dann etwas miteinander zu tun, wenn das vertraglich verknüpft ist.
ich sehe es halt als Softe Erziehungsmaßnahme , jemanden mit Kündigung zu drohen und mit Fristen finde ich zu hart
Das machen erwachsene aber. Jemanden das Internet abstellen liest.soch so, als man ein Kind bestrafen will
Je nachdem machst du dich schadenersatzpflichtig.
Ist und bleibt einfach Kindergarten.
Internetnutzung ist Mietbestandteil > Abschalten ist unzulässig.