Reicht Mietvertrag ohne Wohnungsgeberbescheinigung?
Wir haben eine Wohnung in München bezogen und auch einen Mietvertrag, aber keine Wohnungsgeberbestätigung.
Als wir 2017 nach Berlin gezogen sind, sind wir auch einfach nur mit Mietvertrag zum Einwohnermeldeamt gegangen, das hatte gereicht.
Wie sind eure Erfahrungen, vielleicht auch im Raum München.
5 Antworten
Der / jeder Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, seinem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung zum Zweck seiner Anmeldung beim EMA auszustellen und auszuhändigen. Weigert er sich, bringt das erheblichen Ärger (Bußgeld) für ihn.
Der Mieter benötigt für seine Anmeldung keinen Mietvertrag (mehr).
aber keine Wohnungsgeberbestätigung.
Diese brauchst um dich anmelden zu können, der Vermieter ist zur Ausstellung gesetzlich verpflichtet. https://news.immowelt.de/n/3149-neues-meldegesetz-ab-november-das-muessen-mieter-jetzt-wissen.html
Eigentlich nicht. Egal in welchem Bundesland/ Stadt. Aber in den Einwohnermeldeämtern sehen das nicht alle so eng. Ich habe mich Anfang des Jahres auch ohne Wohnungsgeberbestätigung angemeldet.
Aber wo ist da Problem beim Vermieter eine abzufordern?
Das Bundesland oder die Stadt spielt keine Rolle.
Seit November 2015 geht eine Anmeldung nur noch mit Wohnungsgeberbestätigung.
Das das 2017 in Berlin anders war, war einfach Glück.
Verlang doch erstmal vom Wohnungsgeber diese Bescheinigung. Er ist ja verpflichtet die auszustellen.
Nein, das reicht nicht mehr ;) Ihr braucht eine Vermieterbescheinigung, seit einem (oder seit zwei?) Jahren ist das Pflicht.
Na ja, wir versuchen es trotzdem mal, vielleicht haben wir ja wieder Glück. :)