Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

Hallo,

Ich wohn zur Miete und hatte inzwischen schon zum zweiten Mal das Problem, dass der Stift vom obersten Scharnier der Balkontür rausgerutscht und verbogen ist. Dadurch ließ sich die Tür nicht mehr vollständig schließen, es hat permanent gezogen, Wärmeverlust und dauernder Lärm von draußen waren dadurch vorprogrammiert und außerdem hätte ein Einbrecher die Tür leicht aufbrechen können. Zum Lüften konnte ich die Tür auch nicht mehr öffnen, weil ich Angst hatte, dass sie mir irgendwann ganz entgegen kommt.

Das erste Mal hat mir ein bekannter Handwerker, der zu Besuch war, das Scharnier wieder richtig eingesetzt. Jetzt beim zweiten Mal habe ich das meinem Vermieter gemeldet. Der hat mir direkt gesagt er gibt das dem Handwerker weiter. Die haben sich am selben Tag gemeldet und waren am nächsten Morgen da. Der Handwerker hat die Tür in Ordnung gebracht. Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen. Erstens halte ich es nicht für einen Bagatellschaden, sondern für einen Schaden an der Bausubstanz, deren Funktionalität durch den Vermieter zu gewährleisten ist.

Zweitens wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ich für diese Kosten aufkommen müsste. Und hatte keine Gelegenheit das privat reparieren zu lassen oder mir zumindest einen Handwerker selbst auszusuchen. Der bestellte Handwerker kam auch noch aus einer anderen Stadt und hat die Anfahrtszeiten natürlich mit berechnet.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Ist das Recht nicht in diesem Fall auf meiner Seite? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und viele Grüße

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Reparaturkosten
Nachbarn über mir und neben mir trampeln, so dass alles wackelt in meiner Wohnung?

Hallöchen,

ich bin seit einem halben Jahr in eine neue Wohnung gezogen. Vom Vormieter wurde mir versichert, dass man nichts von den Nachbarn hört ( zur Besichtigung waren Sie wahrscheinlich nicht da). Einen Monat nach dem Einzug ging es los von den Nachbarn neben uns. Haben ihr Bad direkt neben meinem Schlafzimmer, man hört einfach alles (!!!) letztens habe ich sie Kotzen gehört mitten in der Nacht, oder wen sie Besuch haben und die Männer im stehen pinkeln ..🤢 Und sie spülten immer nachts um 2 Uhr das Geschirr ab und das ist auch nicht gerade leise. Ich war auch einmal drüben bei den Nachbarn und meinte auch ob sie das vielleicht unterlassen könnten da ich früh raus muss oder eben mal ausschlafen will.. ja gut darin ist es besser geworden.. aber jetzt fangen die noch an zu trampeln und das auch mitten in der Nacht und das selbe gilt für meine Nachbarn über mir. Sie sind erst vor 1 Monat eingezogen. Dachte schon das kann nicht sein .. es ist zwar tagsüber bei denen so, außer Samstag bzw Sonntag wen sie von einer Feier heim kommen, aber selbst an einem Sonntag würde ich gerne mal ausschlafen wollen oder bzw einfach meine Ruhe haben. Aber nein sie trampeln und trampeln dann ist es mal ruhig für paar Stunden j d dann fängt es wieder an .. bei mir wackelt schon immer eine standlampe die ich habe. Und jetzt wollte ich euch mal fragen ob sich da was machen lässt, will ungern zu den Nachbarn hoch gehen und fragen ob sie es sein lassen können aber das hört sich doof an, weil ich kann Ihnen ja nicht verbieten zu laufen in ihrer Wohnung.

Vermieter ist eine Hausverwaltung.. habe schon vieles gelesen das die da nicht viel machen, aber ich zahle echt viel Miete und könnte ich deswegen auch die Mietemindern.. ??

vormieter hatten auch erzählt, dass es einen Wasserschaden gab über uns (also unsere Decke betroffen) und das alles repariert wurde haben die das dann vielleicht nicht richtig gedämmt ?

Ich danke euch schon mal und hoffe auf gute Antworten

Wohnung, Miete, Lärm, nachbarn streit
Wohnung als Studenten Paar?

Servus erstmal,

ich (20) befinde mich momentan am Ende meiner schulischen Laufbahn.

Wenn ich mit dem Abi 2019 fertig bin, wollen eine Freundin (18) und ich in eine andere Metropole (außerhalb des Ruhrgebietes) ziehen.

Ich werde voraussichtlich Bafög erhalten, beide werden mind. einen 450 Euro Job nachgehen und wir haben auch Geld zurückgelegt für Einrichtung und natürlich die 3 Monate Kaution zu bezahlen.

Uns schwebt für unsere Studiengänge Münster, Köln, Hamburg, Mannheim, Frankfurt und München an.

Leider sind das auch die beliebtesten und teuersten Städte ...

Wir hätten gerne mind. 40 m2 und eine Einbauküche (diese ist meist in Neubauten vorhanden)

egal in welcher Stadt, sind die Neubauten in dieser Kategorie zwischen 750 Warm und 1050 Euro Warm ...

Vor der Miete an sich mache ich mir keine Sorgen, da wir auch zusätzlich noch etwas bezuschusst werden von unseren Eltern unter der Hand.

Mir bereitet aber JETZT schon die Wohnungssuche und Findung Kopfzerbrechen, da ich durch mehrere Dokus den Eindruck in mir breit gemacht hat, dass selbst Ingenieure und Lehrer nicht ihre Wunschwohnung erhalten ....

Aber alternativen haben wir nicht, da ein einfaches 15 m2 Apartment 500-600 Euro oder mehr kostet ... und als Paar können wir im Schnitt mehr erhalten, als allein.

Ich hoffe ich konnte euch meinen Standpunkt etwas näherbringen und freue mich auf nützliche Tipps oder beruhigende Worte ^^

Danke im Voraus

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Wohnung, Miete, Student, Wohnungssuche, Ausbildung und Studium
Umuzug nach München mit 2600-2800€ Netto gehalt für 2 Personen?

Hallo,

Ich bin zurzeit lebhaft in der Türkei und bin verheiratet.

Ich habe ein gutes angebot bei einer großen Firma in München erhalten.

Meine Frau kann leider kann deutsch, aber dafür besucht sie gerade den kurs.

Meine Frage ist folgende:

Ich werde ca. 3600€ brutto veridenen und das wird dann für uns ca. 2600-2800€ netto sein.

würde das geld wirklich für 2 personen reichen.

ich überlege mir nicht direkt in der zentrale von München eine wohnung zu finden sondern eher abseits,damit die kosten für die Miete nicht so hoch werden , dabei wiederrum werde ich aber ein FZG benötigen,damit ich zur arbeit fahren kann.?

Ein Firmenparkplatz ist vorhanden und kostenlos für die Mitarbeiter und besucher.

bzgl . der Wohnung bin ich auch in der hinsicht,dass im umkreis von münchen also ca. 20-30 km radius gute 50-70 quadratmeter wohnungen vorhanden sind für ca.1000-1200€ warmmiete.

natürlich habe ich auch bestimmte recherchen über immobilienscout und mobile.de durchgeführt.

ich würde also ca. 1200€ für die miete zahlen und hätte dann noch mind. 1400€ zum leben. Sprich ich und meine Ehefrau.+ monatliche kosten + PKW

würde diese summe nicht in münchen zum leben reichen.

ich bin auch in der türkei nicht jemand, der jeden abend auf feier ect. geht sondern eher eine person der gerne zuhause ist und mit der familie fern schaut.

Bite um rat und vorschläge.

Liebe Grüßen

Arbeit, München, Miete, Gehalt
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Übergewichtige Nachbarn laute Schritte?

Hallo,

ich habe seit circa einem Monat neue Nachbarn, die in die Wohnung über mir eingezogen sind. Davor haben Normalgewichtige dort gewohnt und ich habe nie auch nur einen Schritt oder Ähnliches von ihnen gehört. Seitdem die neuen Nachbarn eingezogen sind, höre ich wirklich jeden Schritt. Sie sind beide sehr dick, bestimmt 180kg... Ich weiß nicht, ob es daran liegt, aber es stört wirklich extrem, da die beiden vor allem nachts nicht zu überhören sind und manchmal bis 3 Uhr morgens durch die Wohnung gehen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass sie dabei auch noch Möbel verschieben, so hört es sich zumindest an. Letztens habe ich sie auch nachts so gegen halb 1 hämmern gehört und bin dann nach oben gegangen, um zu fragen, ob sie das vielleicht morgen früh weitermachen können und jetzt eine Pause einlegen. Die meinten dann ganz dreist, dass sie das nicht wären, da sie schon beide im Bett sind... Über mir wohnt aber sonst niemand, von daher müssen sie das gewesen sein. Seitdem hat das hämmern auch aufgehört, aber die lauten Schritte und das "Möbel verschieben" (oder was auch immer es sein mag) höre ich immer noch fast täglich. Da ich die Wohnung vor allem wegen ihrer ruhigen Lage ausgewählt habe, stört mich das doch extrem. Kann ich da irgendwie vorgehen?? Ich weiß nicht mehr weiter, werde nachts schon immer von diesen Schritten etc. wach!

Danke fürs Lesen, ich hoffe ich bekomme ein paar Tipps. Das soll keinesfalls diskriminierend wirken, aber ich weiß halt nicht, woran es liegen könnte, wenn nicht am Übergewicht...

Wohnung, Miete, Recht, Gesetz, Nachbarn, Ruhestörung
Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?

Hallo zusammen,

ich (Vermieter) hatte für den 01.01.19 einen Mietvertrag geschrieben, dieser wurde auch von den zukünftigen Mietern vorher unterschrieben. Leider kam es am im Dezember zu einem Brand im Dachstuhl, daher bin ich selbst in die Mietwohnung gezogen. Nach Rücksprache mit den Mietern, wurde mündlich vereinbart, dass Sie aufgrund der Vorfälle erst am 01.02 einziehen können. Ich habe alle Räume renoviert und aufbereitet und war soweit dafür startklar. Nun kam in der ersten Januar Woche der Kaminkehrer, der sagte der Holzofen müsse stillgelegt werden, aufgrund der Feinstaubbelastung. Die Wohnung kann man sich vorstellen, wie einen langen Gang. Der Holzofen ist in der Küche und diese befindet sich genau in der Mitte der Wohnung. Der Holzofen muss komplett erneuert werden im Sommer (Innen wie Außen). Ich habe dies alles am 06. Januar den Mietern mitgeteilt (telefonisch) und gesagt, dass es mit der Mietwohnung nichts mehr wird. Dies wurde mir auch mit einem Okay soweit bestätigt und bedankte sich für die Info. Gestern bekam ich nun eine Nachricht, wann Sie denn mit dem Einzugstermin rechnen können? Das Thema war allerdings für mich erledigt, da die Umbauarbeiten erst im Sommer beginnen und vorher der Wohnung durch die Kälte mehr als ausgekühlt ist. (Keine Gas oder Zentralheizung vorhanden) (Aussage der Ofenfirma: Solange ist die Wohnung nicht bewohnbar).

Muss ich nun noch eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung schreiben? Das Mietverhältnis wie es im ursprünglichen Vertrag (für den 01.01) ist nie Zustande gekommen. Telefonisch wurde es mir vom "fast" Mieter auserdem bestätigt

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Mitbewohner rausschmeißen und Geld zurück bekommen?

Ich bin mit einer Freundin zusammen in eine Wohnung gezogen, da wir beide jetzt in einer anderen Stadt studieren. Wir sind beide Hauptmieter die Miete wird, aber von meinem Konto abgezogen und sie gibt mir ihre Hälfte. Nach kurzer Zeit schon konnte ich feststellen, dass es sich hierbei um einen großen Fehler handelt, da sie sich hier nicht so eingelebt hatte wie ich lässt sie ihre Frustration an mir aus, geht nicht zur Uni (ich soll ihr meine Mitschriften geben), hat angeblich kein Geld für den Einkauf, wenn sie dran ist und aufräumen erachtet sie auch nicht für notwendig. Am meisten stören mich ihre Kommentare und Vorwürfe, weshalb es mir einfach unmöglich ist mit ihr zusammen zu wohnen. Bei einem größeren Streit hatte ich ihr (aus Wut) schon gesagt, sie soll ausziehen. Sie hat gesagt sie wird ausziehen, aber mein Geld bekomme ich nicht wieder (mittlerweile schuldet sie mir eine große Summe, da sie mir auch ihren Mietanteil nicht gibt). Nach einer Zeit habe ich einen Privatvertrag für uns geschrieben, der beinhaltet, dass sie verpflichtet ist mir ihren Mietanteil zu zahlen und wir uns auf eine Schuldnersumme geeinigt haben, welche sie mir zahlen muss wenn sie auszieht. Ich habe es wirklich probiert und gehofft es bessert sich alles, aber ich halte es einfach nicht mehr aus.... nun habe ich, aber gehört das mir dieser Vertrag gar nichts bringen wird, da ich eine Klage zwar gewinnen würde, aber sie geht nicht arbeiten und bekommt nur Bafög und das ist kein Gehalt also kann gar nichts gepfändet werden und ich werde mein Geld nie Wiedersehen....

Was kann ich in meiner Situation tun? Ich will nur in Ruhe hier wohnen, studieren und mein Geld wiederbekommen, da es schon wirklich viel ist was sie mir schuldet.

Miete, Geld, Recht, WG
Mietzuschlag Untervermietung angemessen?

Hallo,

kürzlich ist meine Mitbewohnerin (2. Hauptmieterin, ich bin 1. Hauptmieterin) ausgezogen und ich bin nunmehr alleinge Hauptmieterin und habe bzgl. einer Erlaubnis zur Untervermietung bei meiner Hausverwaltung angefragt und diese auch erhalten. Nun wird mir die Untervermietung unter der Bedingung eines Mietzuschlages nach § 26 (3) Neubaumietenverordnung in Höhe von 5,00 € erlaubt. Ich bin mir 1. nicht sicher, ob dies so zutrifft, da jeder sein eigenes Zimmer hat und nur Bad und Küche geteilt werden, 2. eigentlich ja nur ein "Mieterwechsel" erfolgt ist: Die Wohnung war schon die ganze Zeit von zwei Leuten belegt, sodass eine erhöhte Abnutzung nicht der Fall ist, 3. steht in dem Schreiben meines Vermieters: "pro Person um je 5,00 €". Meint das pro "Untermieter" oder tatsächlich 5,00 € für mich und 5,00 € für den Untermieter (also10,00 € gesamt)? Zweiteres wäre für mich vollkommen unverständlich, da aus dem Gesetz nicht hervorgeht, dass diese Mieterhöhung pro Personen in der Wohnung (egal ob Haupt- oder Untervermieter) erhoben werden kann. Den § verstehe ich eher so, dass maximal pro Untermieter ein Zuschlag von 5,00 € erfolgen kann.
Kann mir jemand hinischtlich der drei genannten Punkte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Lieben Dank! Die Miete beträgt (aktuell) warm übrigens 647,00 € für knapp 50 m ².

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Untervermietung, Vermieter
Freundin von mir wird von Freund betrogen und geschlagen?

Guten Tag Community,

eine Freundin von mir hat mir in den letzten Tagen ihr Herz ausgeschüttet.

Seit 3 Wochen ist sie in unsere Uni Stadt gezogen mit ihrem ersten Freund.

Scheinbar war vorher schon etwas im Argen, aber seitdem sie dort wohnen gibt es nur noch Streit und sie machen jeden 2ten Tag Schluss.

Heute Morgen kam die Hiobsbotschaft, scheinbar betrügt er sie mit der Nachbarin und hat sie schon mehrmals geschlagen....

Die Freundin ist eine mega liebe, soziale und total freundliche Person, einfach ein herzensguter Mensch, jetzt habe ich lange mit ihr geredet und sie will sich heute mit ihrem "Freund" aussprechen. Ich hoffe diesmal bleiben sie getrennt.

Jetzt ist sie natürlich total unglücklich und fertig mit den Nerven und hat den Typ und ne Bude am Hals.

Wie kann man die Wohnung am schnellsten verlassen, ohne groß weiter Geld zu bezahlen, gilt es als Sonderfall, wenn der Freund einen schlägt, dass man früher herauskann?

Habe ihr gesagt, dass ich ihr helfe eine neue Wohnung zu suchen, erstmal eine WG und dass sie mit ihren Eltern reden soll, damit sie dort erstmal wieder einzieht, bis es was Neues gibt. Will nicht wissen, was der Typ mit ihr anstellt, wenn er ausrastet.

Ich habe ihr auch ganz klar gesagt, dass ich ihr nur helfen kann, wenn sie sich trennt und einen dicken, fetten Schlussstrich zieht. Erst dann nützt das Ganze was.

Habt ihr Tipps oder auch schonmal so eine Situation durchlebt?

Das Ganze nimmt mich selbst auch mit, weil ich Sie wirklich gerne hab.

Vielen lieben Dank

Liebe, Wohnung, Miete, Freundschaft, Freunde, Beziehung, Hilfestellung, betrogen, Fremdgehen, Liebe und Beziehung
Familie mit 2 kleinen Kindern wohnt in 2 Zimmerwohnung ist das ok?

Hallo, ich hab eine Frage.

Wir eine kleine Familie unser Sohn 3 Jahre und der andere 3 Monate alt wohnen in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung.

Ist das sozial überhaupt vertretbar? Da nur ich Arbeiten gehe, können wir uns bei diesen Mietpreisen aktuell nicht mehr leisten. Alle Angebote die wir schauen, selbst 3 Zimmerwohnung (also 1 Zimmer mehr) würden gleich mit 500€ MEHR pro Monat zur Buche schlagen. Kann man sich also ausrechnen, dass dies nicht gerade wenig ist.

Ich habe mal bei der Stadt nachgefragt, da die aktuellen Wohnungsangebote überhaupt nicht dem Mietspiegel der Stadt entsprechen. Die Stadt sagt, nur solange ein Mietverhältniss besteht, ist der Vermieter an den Mietspiegel gebunden, bei Neuabschluss hat er "freie" Hand.

Ja wo gibt es denn sowas?

Ich bin ganz bestimmt nicht rechts oder so, aber folgende Fälle stören mich schon.

  1. Meine Frau und ich haben uns eine 3 Zimmer Wohnung angeschaut nichts besonderes, Baujahr 1972. Aber die Miete konnten wir uns nicht leisten und haben leider abgesagt. Jetzt ist eine Mutter mit Ihren 2 Kindern eingezogen. Sie ist Kellnerin, haben uns beide gefragt wie sie sich diese Miete leiste kann. Jetzt haben wir Erfahren, kaum war sie eingezogen ist sie zu irgendeinem Amt gerannt und hat gemeint, ja diese Miete kann ich mir nicht leisten. Wir sind also vernünftige und ehrliche Menschen und sagen gleich von vorneherein, dass können wir uns nicht leisten. und was macht die? Die zieht erstmal ein und dann sagt sie, ja jetzt bin ich ja in der Wohnung drin. Und ja da sie anscheinend immer noch drin wohnt, bekommt sie die Wohnung bezahlt oder teilbezahlt oder irgendeinen Zuschuss. Wieso bekommen wir den nicht?
  2. In der Nachbarwohnung von uns mit 3 Zimmer wohnen 2 männliche syrische Flüchtlinge. Arbeiten gehen sie nicht, wissen nicht was sie den ganzen Tag tun sollen. Aber die bekommen sogar eine 3 Zimmer Wohnung bezahlt? Es ist ja keine Familie sondern 2 Männer?!

Ich bin einfach Realist. Wenn ich aktuell es schon nichtmal schaffe jeden Monat 100€ auf die Seite zu legen, wie soll ich mir dann ausser ich nehme noch einen Nebenjob eine 3 Zimmerwohnung leisten? Ich hab bestimmt kein schlechtbezahlten Beruf, ich frag mich immer wieder was dann die armen Leute machen die so Berufe wie Frisörin oder so haben? Arbeiten die Vollzeit und noch 450€ nur für die Miete oder was? Ich kann einfach nicht mehr. Meine Frau schimpft jeden Tag auf mir rum, dass sie in einem Loch wohnen muss. Ich bin auch selber traurig, dass ich meiner Familie nicht mehr bieten kann. Wer oder was muss ich im Leben sein, dass ich auch mal was bezahlt bekomme?

Die andere Frage was ich mir stelle ist, würde ich jetzt heute sterben, was würde aus meiner Frau und meinen Kindern werden? Ausser Kindergeld und 10 Monate Elterngeld bekommt ja meine Frau keinen Cent.

Ich wäre wirklich um jede Hilfe dankbar.

Miete, Wohngeld, Mietpreis, Zuschuß vom Amt
Kann man den Keller als Wohnraum vermieten?

Hallo alle zusammen,

 was muss man beachten, um Kellerräume als Wohnraum zu vermieten? Folgende Vorgaben habe ich von der Landesbauordnung Niedersachsen gefunden, wobei ich hier davon ausgehe, dass mit Aufenthaltsraum Wohnraum gemeint ist:

„(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m über mindestens zwei Dritteln ihrer Grundfläche haben. Bei der Bemessung der Grundfläche nach Satz 1 bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m außer Betracht.

(2) Für Aufenthaltsräume, die im obersten Geschoss im Dachraum liegen, genügt eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche. 2Absatz 1 Satz 2 und § 2 Abs. 7 Satz 4 gelten entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Aufenthaltsräume, deren Grundfläche überwiegend unter Dachschrägen liegt.

 (3) Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl, Größe und Beschaffenheit haben, dass die Räume das erforderliche Tageslicht erhalten und zweckentsprechend gelüftet werden können (notwendige Fenster).

 (4) Räume in Kellergeschossen sind als Aufenthaltsräume nur zulässig, wenn das Gelände vor den notwendigen Fenstern der Räume in einer für gesunde Wohn- oder Arbeitsverhältnisse ausreichenden Entfernung und Breite nicht mehr als 70 cm über deren Fußboden liegt.

 (5) Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, brauchen die Anforderungen der Absätze 3 und 4 nicht zu erfüllen, soweit durch besondere Maßnahmen oder Einrichtungen sichergestellt wird, dass den Anforderungen des § 3 entsprochen wird und die Rettung von Menschen möglich ist.“

 Kann mir bitte jemand Passage 4 erläutern? Ich verstehe das nicht so ganz.

 Reicht die Einhaltung der o.g. Passagen aus, um Kellerräume als Aufenthaltsräume (Wohnräume) zu deklarieren?

 Kurz zu den Kellergegebenheiten:

-        Badezimmer mit sanitären Einrichtungen und Heizung ist im Keller vorhanden.

-        Schlafzimmer mit einem kleinen Fenster und Heizung ist im Keller vorhanden.

-        Im Eingangszimmer befindet sich die (kellereigene) Eingangstür (Glas)-->z.Z. keine Heizung

 Zudem befindet sich der Ölkessel und die Tanks (in einem seperaten Raum) sowie die Stromzähler ebenfalls im Keller.

 Welche Vorgaben muss man noch erfüllen? Ist z.B. eine Küche zwingend erforderlich? Spricht etwas dagegen, dass sich die Stromzähler und der Ölkessel im Keller (und somit im Wohnraum) befinden?

 

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Miete, Vermietung, Kellerraum
Nachbarin will Polizei wegen Ruhestörung rufen - wie soll ich damit umgehen?

Hallo liebe Community,

hier kurz mein Anliegen:

wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren im Dachgeschoss einer Doppelhaushälfte. Seit ein paar Wochen kommt eine Nachbarin von schräg unter uns (ein Stockwerk tiefer, andere Haushälfte) wiederholt an unsere Haustür und beschuldigt mich und meinen Mitbewohner der Ruhestörung. Bei Diskussionen mit ihr, ist sie keiner logischen Erklärung zugänglich. Sie schildert die Situation so, als würden wir ständig laute Musik hören, deren Bass bis in ihre Wohnung hinunterreicht und sie so vom schlafen abhält, da es "so stark donnert". Wiederholt bat ich ihr an, sich unsere Wohnung einmal von innen anzuschauen und mir die angeblichen "Donnerboxen" zu zeigen. Dies lehnte sie immer ab. Das einzige Gerät, mit dem wir Musik hören ist vom Modell Anker SoundCore 2, eine Bluetoohtbox so groß wie mein Fuß. Das da ein Bass produziert werden soll, der die Dame in der anderen Haushälfte vom schlafen abhält, scheint mir schlicht mehr als abwegig. Heute war sie erneut da und drohte uns mit der Polizei, die sie uns bei der nächsten "Ruhestörung" ohne Warnung rufen würde. Die Lautstärke der Box ist schon allein so gering, dass man bei geschlossener Tür nicht ma innerhalb unserer Wohnung ausmachen kann, was da gerade läuft.

Mit unserer gemeinsamen Vermieterin habe ich bereits gesprochen, sie sagte mir, dass die Dame schon lange im Haus Terror machen würde und blieb dementsprechend recht gelassen. Jedoch will ich keinen Besuch von der Polizei haben, und auch keine Schwierigkeiten bereiten.

Hat jemand ähnliches erlebt, oder kann mir sonstwie weiterhelfen? Bitte keine Verweise an Rechtsanwälte, die sehen wir momentan nur als ultima ratio.

Vielen Dank!

Musik, Miete, Polizei, Recht, Nachbarn, Ruhestörung
Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Auszug
Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

Hallo,

meine Freundin wohnt seit ca. einem halben Jahr in meiner Wohnung mietfrei, da Sie Studentin ist und kein eigenes Einkommen besitzt.

Die Eltern besitzen ein Haus in dem Mieter seit mehreren Jahren wohnen, welche aber nur Probleme machen. Es wurde Eigenbedarf angemeldet und wir dürfen in dieses Haus einziehen, natürlich ist die Miete in dem Haus sehr günstig, da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Ich soll die Hälfte der Miete bezahlen und die andere Hälfte der Miete wird durch die Eltern meiner Freundin für meine Freundin bezahlt.

Ich habe dadurch natürlich deutlich geringere Fixkosten im Monat, da ich nicht mehr eine ganze Wohnung alleine zahlen muss und zudem auch nochmal die Hälfte von einer deutlich geringeren Miete zahle.

Durch das hohe Einkommen der Eltern und das Wohnen im Eigentum der Eltern, kriegt meine Freundin weder BAFÖG oder Wohngeldzuschuss, obwohl Sie nicht arbeiten geht. Sie ist zu dem Schwanger geworden. Mein Schwiegervater möchte jedoch das nur meine Freundin im Mietvertrag steht, da dann eine Chance besteht wohl BAFÖG zu beantragen???

Ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann - ich bezahle ja auch schließlich meinen Anteil (Auch wenn es deutlich geringer ist als das was ich vorher bezahlt habe).

Ich habe ja auch meine eigene Wohnung gekündigt, wo ich geschützt war vor "Rausschmiss" für eine Wohnung wo ich jederzeit rausgeschmissen werden kann.

Wie sieht Ihr das ganze? Klar soll man die Zukunft in der Beziehung nicht schwarz malen aber es man muss es auch auf diese Hinsicht betrachten.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schwiegereltern

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