Mietrecht- vorzeitige Beendigung eines Missverhältnis?
Hallo Zusammen,
Ich erlebe gerade folgende Situation:
Wir leben in einer Mietwohnung und haben diese zum nächstmöglichen Datum gekündigt. Da wir schon eine neue Wohnung und einen neuen Mietvertrag haben, haben wir die Vermieterin gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe auch schon früher aus dem Vertrag zu kommen. Wir sind dann so verblieben, dass wir auch gerne früher aus dem Vertrag kommen, wenn wir jemanden finden. Das war Anfang November. Einen Tag später hat mich die Vermieterin angerufen und mor mitgeteilt, dass eine Frau aus dem gleichen Haus gerne in unsere Wohnung ziehen würde und dass wir uns nicht weiter um einen Nachmieter kümmern müssen. Es wurde vereinbart, dass wir am 16.12. die Annahme unserer Wohnung machen und Miete nur bis zum 31.12. zahlen müssen.
Jetzt ist der Dame aber ihr Nachmieter abgesprungen und die Vermieterin droht einfach alles platzen zu lassen und meinte eben zu mir, dass wir dann eben Miete bis Ende Februar zahlen müssen.
Ich finde es überhaupt nicht fair, weil ich mich komplett darauf verlassen habe dass die besagte Dame in unsere Wohnung zieht und wir vorzeitig gehen können.
Sie zieht auch nach wie vor in unsere Wohnung, aber da der Nachmieter für ihre Wohnung fehlt und die Vermieterin über Weihnachten keine Zeit mehr hat sich zu kümmern, soll jetzt bis Februar alles beim Alten bleiben und wir weiter die Wohnung zahlen. Das wäre für uns fatal, doppelte Mieten sind schon heftig.
Kann hier irgendwer meinem Wirrwarr folgen?
9 Antworten
Es gäbe noch eine Variante, die euch helfen könnte:
Jene Vereinbarung, die Herausgabe der Wohnung an die Vermieterin unter Weiterzahlung der Miete bis 31.12.2019, könnte eine mündliche einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2019 sein. Zeugen der mündlichen Vereinbarung sind die Nachmieterin und deine Partnerin.
Damit könntest du unter dem 15.12.19 oder zuvor aus deiner Wohnung ausziehen. Dringend empfehle ich hier die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, weil hier ein Konfliktpotential vorliegt. Gedankenprotokoll aufzuschreiben ist auch anzuraten >>> Wer hat wann zu welchen Fakten was gesagt, am besten mit Datum und Uhrzeit, und wer kann das jeweils bezeugen....
ob ihr wollt oder nicht, bis zum Ende eurer Kündigungsfrist gilt für euch der Vertrag und das bezahlen der Miete... unfair ist das ganz und gar nicht.. sondern lupenrein
Die Vermieterin muss sich an die Vereinbarung halten!
Die Voraussetzung, einen Nachmieter für eure Wohnung zu stellen wurde erfüllt. Die Nachbarin bezieht ja auch eure Wohnung wie besprochen.
Wenn der Nachmieterin wiederum ihr Nachmieter abgesprungen ist, kann sie das selbstverständlich nicht auf euch abschieben.
Fazit:
Die Nachbarin, die nun in eure Wohnung zieht muss ggf. weiter Miete für ihre alte Wohnung zahlen oder eben einen neuen Nachmieter suchen.
Die Vermieterin kann von euch keine Miete verlangen - für Wohnraum, den sie bereits erneut vermietet hat und der bezogen wurde.
Mit dem Leerstand der alten Wohnung eurer Nachmieterin habt ihr überhaupt nichts zu tun!
Das hätte euch genauso passieren können, wenn ihr selbst einen Nachmieter gesucht hättet. Ihr seid erst aus dem Schneider, wenn ein rechtsgültiger Mietvertrag unterschrieben wurde.
Es ist recht einfach: Der Vermieter hätte vorab einfach schon die Sache mit dem Nachmieter ablehnen können. Dann hättet Ihr sowieso bis Februar die Miete zahlen müssen.
Gibt es eine schriftliche Bestätigung über das vorzeitige Mietende?
Es gibt also de facto einen Aufhebungsvertrag zum 16. Dezember. Der ist einzuhalten. Ziehe entsprechend pünktlich aus und fordere die Vermieterin zur Schlüsselannahme mit Wohnungsübergabe am 16. Auf. Weigert sie sich, kommt sie in Annahmeverzug und haftet für alle Ansprüche die sich für dich daraus ergeben.
Ab Januar dann keine Miete mehr zahlen.
Ja, ich habe einen Brief von ihr bekommen, in dem dee 16.12. als übergabe genannt wird