Wenn man Mieter in einer Wg ist mit mehreren Hauptmietern und man ausziehen möchte, aber aus irgendeinem Grund nicht herausgelassen wird was dann tun?

5 Antworten

"Wenn man Mieter in einer Wg ist mit mehreren Hauptmietern"

Man kann nicht Mieter in einer WG sein, denn "WG" ist kein belastbarer Rechtsbegriff im Sinne des Mietrechtes. Die Bezeichnung "Hauptmieter" trifft nur zu, wenn du Untermieter eines Hauptmieter wärst >>> Mehrere Personen können als Mieter eine Mieterpartei bilden, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt und sich dann selbst als WG bezeichnet. Diese Mieterpartei könnte auch mit dir einen Untermietvertrag abgeschlossen haben, oder du bist selbst Mieter in dieser Mieterpartei.

Versuche doch bitte deinen Status als Mieter unter diesen Varianten zu bestimmen.

Wenn du also Untermieter bist, kannst du mit dreimonatiger Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden und die Mietsache an den/die Vermieter herausgeben. Auch eine einvernehmliche Auflösung des UVM wäre möglich.

Bist du Mieter in der Mieterpartei, dann ist ein Mietende für dich nicht mit einer Kündigung gegenüber dem Wohnungsvermieter möglich. Hier kann nur die gesamte Mieterpartei kündigen oder eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit dem Vermieter anstreben. Verweigern die anderen Mieter der Mieterpartei die Zustimmung zur Kündigung, dann ist nur auf dem Klageweg die Zustimmung zu erreichen. Eine längeres Verbleiben in der gemeinsamen Wohnung ist damit aber auch vorprogrammiert oder du ziehst aus und schuldest der Mieterpartei den monatlichen Mietanteil bis Mietende.

Hast du dir Gedanken über Erstattung deines Kautionsanteiles und deiner Betriebskostenbarechnung gemacht?

Nicht viel. Die anderen Hauptmieter müssten auch kündigen.

Miete nicht zahlen würde dich in Teufels Küche bringen. Verträge sind einzuhalten. Damit verbaust du dir vermutlich deine Zukunft, wenn du nochmal was mieten willst.

Du kannst versuchen Nachmieter zu finden. Muss niemand annehmen, aber es wäre eine Chance.

Läßt Dich der andere Hauptmieter nicht raus oder der Vermieter?

Wie auch immer. Letztlich musst Du den anderen Hauptmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags verklagen. Die Klage wirst Du auf jeden Fall gewinnen und dann ist die Wohnung auch für den anderen Hauptmieter "verloren". Das wäre doch eine gute Basis, um über eine einvernehmliche Vertragsänderung mit allen Seiten zu reden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Mehrer Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag über die ganze Wohnung?

Wenn ja können nur alle gemeinsam kündigen.

Im E-Fall kannst Du den/die anderen Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Einfach die Miete nicht mehr bezahlen um fristlos gekündigt zu werden?

Ganz blöde Idee.


JuristMoral  28.12.2019, 00:52

Steht da was von einem gemeinsamen Vertrag? Hauptmieter haben jeder einen Mietvertrag für sich mit jeweils nur ihren und den Namen des Vermieters.

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anitari  28.12.2019, 07:06
@JuristMoral
Steht da was von einem gemeinsamen Vertrag?

Das war keine Feststellung von mir, sondern eine Frage.

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Hast du als Hauptmieter einen eigenständigen Mietvertrag mit nur deinem Namen und den Namen des Vermieters, dann kannst du mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen und dann raus.

Dein Vermieter kann dich schriftlich aus Kulanz aber schon eher aus dem Mietverhältnis entlassen.


anitari  28.12.2019, 07:10
Hast du als Hauptmieter einen eigenständigen Mietvertrag mit nur deinem Namen und den Namen des Vermieters

Das weißt Du woher?

Wenn dem so wäre warum fragt die/der FS dann

"Wenn der andere Hauptmieter nicht unterschreibt oder die Hausverwaltung nicht mitspielt?"

Das läßt eher darauf schließen das es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt in dem die/der FS und mindestens eine weitere Person als Mieter stehen.

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JuristMoral  28.12.2019, 15:22
@anitari
Das weißt Du woher?

Wie du Provokateur lesen kannst, ist das keine absolute Feststellung, sondern wurde geschrieben, nach dem Motto - für den Fall wenn - .

Der Rest mag sein.

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