Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

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